FSJ Vergütung Tochter macht keine Angaben

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    • FSJ Vergütung Tochter macht keine Angaben

      Hallo liebe Forumsmitglieder.
      die Tochter meines Mannes , bald 20 Jahre alt, hat im Juni 2016 ihr Fachabitur abgeschlossen. Studieren möchte sie nicht, sie strebt eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich.
      Nun haben wir vor drei Wochen von seiner Tochter erfahren, dass sie ein freies soziales Jahr macht und eine Vergütung von 360 Euro bekommt. Mein Mann hat ihr den Vorschlag gemacht, bis Ende des Jahres den vollen Unterhalt über 378 weiterzuzahlen und ab Januar 2017 ihr die FSJ Vergütung anzurechnen. Er hat sie gebeten eine Kopie des Vertrages zu senden um den Unterhalt neu zu berechnen.

      Daraufhin hat ihre Mutter meinen Mann angedroht mit der Tochter gemeinsam zum Anwalt zu gehen.
      Die Tochter redet seit dem nicht, weder mit mir noch mit meinen Mann . Dabei war das Verhältnis zu ihr die letzten 8 Jahre gut gewesen. Wir sind auch gemeinsam im Urlaub gefahren.

      Sie ist verstummt. Sie wohnt auch 150km weiter weg von uns, so dass wir sie nicht ohnes weiteres aufsuchen können um mit ihr alleine zu reden. Sie steht unter starkem Einfluss der Mutter.

      Wir wissen auch nicht wo genau sie ihr FSJ macht und Unterlagen schickt sie auch nicht. Wie sollen wir vorgehen?
      Mein Mann hat ihr bereits ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, geschickt mit der Bitte bis Ende des Monats eine Vertragskopie zu senden.

      Aber wie soll er dann vorgehen, wenn bis dahin keine Reaktion kommt?
      Darf er den Unterhalt anrechnen, also( 360 FSJ Vergütung netto - 90) = 270 Euro zum Abzug bringen?


      Es besteht eine Urkunde vom Jugendamt , Unterhaltstitel, über die 3.Altersstufe 115% (da mein Mann ja nur ein unterhaltspflichtiges Kind hat, wurde er höhergestuft)

      Für Tipps wäre ich dankbar
      Gruß family2009

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • Hallo 2009,

      Ist der Titel über den 18. Geburtstag der Tochter noch gültig`?

      Wenn ja, dann soll dein Mann um Herausgabe oder ein nichtvollstrecken daraus bitten/fordern.

      Ansonsten auf Herausgabe klagen.

      Hat die Mutter selbst Einkünfte? wie hoch ca?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo edy

      Mutter arbeitet aber nur halbtags und liegt unter den Selbstbehalt. Die Tochter lebt zusammen mit der Mutter und den 2. Ehemann der Mutter zusammen, also Stiefvater (Beamter + Familienzuschlag für die Tochter, da es seine Stieftochter ist)

      Es besteht ein Titel "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" seine Tochter namentlich genannt,
      aber bis zur 3. Altersstufe, monatlich 115%.
      Aber die Tochter ist bald 20 J (eigentlich die 4. Altersstufe).

      Die Tochter gibt die Urkunde nicht freiwillig heraus.

      Macht klagen einen Sinn? Und wie erfolgreich sind überhaupt die Klagen der Väter? Aus dem Forum liest man, das oft die Klagen fruchtlos bleiben.
      lg Gabi

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • Hallo Gabi,

      m.E steht der Tochter genau genommen z.Zt.gar kein Unterhalt mehr zu.( das FSJ dient hier nicht der Vorbereitung ihrer

      angestrebten kaufm.Ausbildung). Ab Beginn der Ausbildung kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben.( auch da wird natürlich

      das AZUBI-Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet).

      Ich denke eine Klage auf Herausgabe des Titels bzw. Abänderung dürfte erfolgreich sein.

      Als ISUV-Mitglied könntest du (dein Mann) einen Fachanwalt im monatlichen Fachchat (kostenlos) fragen.

      hier:

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Gabi,

      wenn der Titel tatsächlich bis zur Volljährigkeit befristet war, könnt ihr die Zahlungen zur Not vorübergehend einstellen. Die Tochter muss mit Beginn der Volljährigkeit ihre Bedürftigkeit nachweisen. Lasst das im Zweifel von einem RA prüfen. Ich bin sicher, dass es die Kooperationsbereitschaft erhöht, wenn kein Geld mehr fließt... ;)

      Mit Beginn der Volljährigkeit sind auch beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet - und in diesem Rahmen auch zur Vollzeittätigkeit. Gibt es einen zwingenden Grund, warum die Mutter nur halbtags arbeitet?

      Und was heißt "Stiefvater"? Hat er sie adoptiert? Dann wäre er unterhaltspflichtig, nicht (mehr) der leibliche Vater.

      Laut DDT beträgt ihr Bedarf derzeit 594 € bei 115 %. Wenn man davon das Kindergeld abzieht, ebenso die FSJ-Vergütung, dann verbleibt ein Restbedarf von 594 € - 190 € - 360 € = 44 €. Ob man beim FSJ die 90-€-Ausbildungspauschale verrechnen darf, ist umstritten. Streng genommen handelt es sich ja nicht um eine Ausbildung, und in ihrem Fall hat das FSJ auch nichts mit dem angestrebten Berufsziel zu tun.

      Solange ein Restanspruch besteht, muss sie die Urkunde nicht herausgeben; ihr habt aber einen Anspruch auf Abänderung bzw. die Tochter kann schriftlich und rechtskräftig auf alles verzichten, was den Betrag x übersteigt. Eine Abänderungsklage wäre durch die eigenen Einkünfte definitiv erfolgreich.

      Seit 2010 geht die DDT nicht mehr von 3, sondern von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Wenn du weniger als er verdienst, bist du auch "Zählperson". Eine Höherstufung kommt nicht mehr in Betracht. Und da die Tochter nicht mehr zur Schule geht, also nicht mehr privilegiert ist, bist du jetzt ihr gegenüber vorrangig (vgl. § 1609 BGB).


      Alles Gute, HT
    • Hallo HT, danke für die Antwort.

      Die Mutter können wir nicht dazu zwingen mehr zu arbeiten, da Tochter mit 20J. auch nicht privillegiert ist. Der Stiefvater hat sie nicht adoptiert, aber als Beamter, da er mit der Kindesmutter verheiratet ist, bekommt er einen Kinderzuschlag ca. 130€.
      Seit 2010 geht die DDT nicht mehr von 3, sondern von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Wenn du weniger als er verdienst, bist du auch "Zählperson".



      Die nicht privillegierten Kinder verlieren ihren Rang, nur wenn weitere Minderjährige bedient werden müssen, aber niemals hat ein Volljähriger wegen der Zweitfrau seinen Rang verloren.
      Oder gibt es dazu Urteile?

      LG Gabi
    • Moin Gabi.

      edy schrieb:

      Ist der Titel über den 18. Geburtstag der Tochter noch gültig`?

      Hochtief schrieb:

      wenn der Titel tatsächlich bis zur Volljährigkeit befristet war,

      Frage von edy und Hinweis von HT auf eine mögliche Befristung des Titels (der Urkunde) bis zur Volljährigkeit hast du leider völlig ignoriert. Dabei ist das sooo wichtig....

      Jeder Unterhaltspflichtige muss Inhalt/Bedeutung des Titels vollständig verstanden haben. Das Forum hilft gern, wenn Inhalt genau bekannt ist.

      family2009 schrieb:

      Daraufhin hat ihre Mutter meinen Mann angedroht mit der Tochter gemeinsam zum Anwalt zu gehen.

      Dann weiß man auch, wie mit solch dusseligen Anwaltsdrohungen umzugehen ist.
    • family2009 schrieb:

      Die Mutter können wir nicht dazu zwingen mehr zu arbeiten, da Tochter mit 20J. auch nicht privillegiert ist.


      Hallo Gabi,

      meine Antwort dazu: Na, und?
      Nicht mehr privilegiert heißt nur, dass die gesteigerte Erwerbspflicht entfällt, nicht aber die Erwerbspflicht als solche. Sprich: Wenn ein Vollzeitjob nicht reicht, dann reicht's halt nicht bei Nichtprivilegierten, und dann muss man sich nicht noch einen Nebenjob suchen etc. Aber sich der Unterhaltspflicht durch Teilzeit zu entziehen und ohne Not alles auf den zweiten Elternteil abzuwälzen, das geht nicht.

      family2009 schrieb:

      Die nicht privillegierten Kinder verlieren ihren Rang, nur wenn weitere Minderjährige bedient werden müssen, aber niemals hat ein Volljähriger wegen der Zweitfrau seinen Rang verloren.
      Oder gibt es dazu Urteile?



      Es gibt dazu sogar etwas Besseres, nämlich einen Paragraphen aus einem Gesetz, das immer gilt und an das sich, anders als an irgendein Urteil irgendeines Familienrichters, alle halten müssen, nämlich, wie oben schon zitiert, § 1609 BGB.

      Habt ihr euch jemals anwaltlich beraten lassen?


      Gruß, HT

      PS Lass sie im Zweifel ruhig zum Anwalt gehen. Wenn der auch nur einigermaßen etwas taugt, wird er sie doch schnell ernüchtern und auf den Boden der Tatsachen bringen.... ;) Im Übrigen darf der RA dann nur die Tochter vertreten, nicht aber gleichzeitig die Mutter, da diese ja auch unterhaltspflichtig ist.
      Lasst euch da nicht ins Bockshorn jagen! Informiert euch, das "wappnet"!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Ist der Titel über den 18. Geburtstag der Tochter noch gültig`?


      Es besteht eine "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" auf den Namen der Tochter ausgestellt im Jahr 2010, als sie 13 J war
      aber bis zur 3. Altersstufe, monatlich 115%.
      Eine Befristung steht dort nicht drin

      Ist die Urkunde befristet, wenn sie bis zur 3. Altersstufe geht (13-17Jahre) ?

      Lg Gabi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • Habt ihr euch jemals anwaltlich beraten lassen?





      Gruß, HT

      PS Lass sie im Zweifel ruhig zum Anwalt gehen. Wenn der auch nur einigermaßen etwas taugt, wird er sie doch schnell ernüchtern und auf den Boden der Tatsachen bringen.... ;) Im Übrigen darf der RA dann nur die Tochter vertreten, nicht aber gleichzeitig die Mutter, da diese ja auch unterhaltspflichtig ist.
      Lasst euch da nicht ins Bockshorn jagen! Informiert euch, das "wappnet"!


      Wir haben bekannte Anwältin gefragt, aber die weiß nichts von Rangfolge . Ehrlich gesagt traue ich den Anwälten wenig, aus negativer Erfahrung, viel versprechen, und später alles umkehren oder zurücknehmen. ?(
      Und die Gerichte stellen sich meistens auf der Seite der Volljährigen, auch wenn diese sich oft sich daneben verhalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • nein sie ist nicht auf Familienrecht spezialisiert.

      Das interessante ist, wir haben das Jugendamt hier und auch das Jugendamt im Ort der Tochter angerufen und nachgefragt ob bei einem nicht privillegierten Kind , sozialversicherungspflichtige Einkünfte angerechnet werden dürfen.
      Antwort : Sie dürfen keine Rechtsauskunft geben, aber es ist denkbar die Einkünfte anzurechnen.

      LG Gabi
    • das heißt mein Mann darf dieFSJ-Vergütung anrechnen, also 360 Euro minus 90 Euro = 270 Euro abziehbar

      danke edy
      da wird die Mutter an die Decke gehen :D , den letztendlich kassiert sie von der Tochter den Unterhalt ein,

      lg Gabi

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • family2009 schrieb:

      Sie dürfen keine Rechtsauskunft geben, aber es ist denkbar die Einkünfte anzurechnen.

      Moin Gabi,

      sie beraten auch nur junge Volljährige bzw. Elternteile, in dessen Obhut sich ein minderjähriges Kind befindet. Deshalb auch Jugendamt.

      Was die Rangfolge gem. § 1609 BGB betrifft: Du bist zwar grundsätzlich unterhaltsberechtigt gegenüber deinem Ehemann, aber bist du auch unterhaltsbedürftig? Oder verdienst du selbst genug, um dich zu unterhalten. Für mich ist das von Interesse, um es evtl. in einen Entwurf (Schreiben an die Tochter) einzuarbeiten.
    • Hallo Clint,

      leider habe ich meinen gut bezahlten Job verloren und ich bin arbeitslos. Auch mein ALG 1 ist ausgeschöpft.
      Sonst wäre es für uns überhaupt kein Thema den Unterhalt weiter zu zahlen.
      Mein Mann verdient 2400 netto. Somit habe ich keine Ansprüche aus sonstige Leistungen

      lg Gabi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

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