Sehr geehrtes Forum,
ich lasse mich zum zweiten Mal scheiden.
Meine zweite Frau hat einen Anwalt verpflichtet, der mich 1998 bei meiner ersten Scheidung vertreten hat. Er weiß jetzt sehr viel über mich und mein Vermögen. Das schadet mir beim Zugewunnausgleich.
Ist so etwas erlaubt?
Gruß
ich lasse mich zum zweiten Mal scheiden.
Meine zweite Frau hat einen Anwalt verpflichtet, der mich 1998 bei meiner ersten Scheidung vertreten hat. Er weiß jetzt sehr viel über mich und mein Vermögen. Das schadet mir beim Zugewunnausgleich.
Ist so etwas erlaubt?
Gruß