Was passiert, wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist, das bereinigte Nettoeinkommen <1300€ beträgt?
Der Elternteil muss nichts zahlen und der andere Elternteil muss den ganzen Unterhalt aufbringen sofern er leistungsfähig ist.
Kann dann der halbe Kinderfreibetrag des nicht leistungsfähigen Elternteils auf den voll leistenden übertragen werden? Mit oder ohne Einspruchsmöglichkeit des nicht leistungsfähigen?
Gilt das gleiche auch für Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)?
Bzw. interessant wäre auch, was passiert wenn er gerade noch leistungsfähig wäre und eine Quote von 20€/525€ herauskommt (20+525+190Kindergeld=735).
Zahlt er die 20€, dann kommt er ja zu 100% seiner Leistungspflicht nach, keine Übertragung des Freibetrags mehr, obwohl sich der Fall nicht gross zu vorhin unterscheidet?
Der Elternteil muss nichts zahlen und der andere Elternteil muss den ganzen Unterhalt aufbringen sofern er leistungsfähig ist.
Kann dann der halbe Kinderfreibetrag des nicht leistungsfähigen Elternteils auf den voll leistenden übertragen werden? Mit oder ohne Einspruchsmöglichkeit des nicht leistungsfähigen?
Gilt das gleiche auch für Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)?
Bzw. interessant wäre auch, was passiert wenn er gerade noch leistungsfähig wäre und eine Quote von 20€/525€ herauskommt (20+525+190Kindergeld=735).
Zahlt er die 20€, dann kommt er ja zu 100% seiner Leistungspflicht nach, keine Übertragung des Freibetrags mehr, obwohl sich der Fall nicht gross zu vorhin unterscheidet?
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