Nachehelicher Unterhalt

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    • Nachehelicher Unterhalt

      Hallo,

      eine Frage zum nachehelichen Unterhalt in Kurzform nur Fakten:

      Meine Lebengefaerhtin, 1995 Heirat, 2007 Trennung, Scheidung 2012. Seitdem H4.

      Nie trennungsunterhalt verlangt und nach Scheidung auch keinen nachehelichen Unterhalt.

      Warum weiss Ich nicht.

      Seit 2002 bestehen massive gesundheitliche Probleme unterschiedlicher Art wie Depressionen,Diabetes usw.

      kann man jetzt noch ueber den Klageweg vom Exmann(Vermögend) nachehelichen Unterhalt sowohl zurueck und in Zukunft fordern?

      oder ist er verwirkt wegen fehlender Unterhaltskette?

      MfG



      klontotonto
    • Hallo Klontotonto,

      m.E. bestand zu diesem Zeitpunkt die Unterhaltskette, da Ex ihren Bedarf nicht selbst decken konnte.( deshalb ALGII).

      Warum der Unterhalt vom JC nicht eingefordert wurde? weiss ich nicht.

      Anders würde es aussehen wenn EX mehrere Jahre eigenes Einkommen durch Arbeit usw. erzielt hätte.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Nachehelicher unterhalt

      Hallo edy,

      meine LG hat nach der Scheidung nie gearbeitet aus gesundheitlichen Gruenden. Auch hat komischerweise das JC nie Druck gemacht.

      Meines Wissens gibt es nachehelichen unterhalt nur noch bei Krankheitsgruenden, langjaehrigen Ehen und bestimmtes Alter bei Scheidung....



      MfG



      klontotonto
    • Hallo Klontotonto,

      Wenn sie nach der Scheidung aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten konnte,

      war sie nicht in der Lage ihren eigenen Bedarf selbst zu decken.

      Daher besteht auch die Unterhaltskette jetzt noch.

      Bist du denn in ausreichender Höhe leistungsfähig?

      Nachehelicher Unterhalt steht der Ex zu wenn sie sich selbst nicht ausreichend versorgen kann.

      Da sie keine Arbeit hat, sieht das so aus.

      Warte mal weitere Meinungen/Einschätzungen ab.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • nachehelicher unterhalt

      Hallo Edy und alle,

      ja...wir haben (ich und LG) alles getrennt wie Konten und alles weitere.. desweiteren bin ich selbst geschieden und muss KU zahlen...

      kann die Gegenseite irgenwie mit verfestigter Partnerschaft usw kommen...

      Ich glaub lieber Edy du verwechselst mich ....wir schreiben von meiner aktuellen Lebengefaehrtin und Ihrenm Exmann und nicht von mir,,,,,

      MfG

      klontotonto

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von klontotonto ()

    • Hallo,

      klontotonto schrieb:

      Ich glaub lieber Edy du verwechselst mich ....wir schreiben von meiner aktuellen Lebengefaehrtin und Ihrenm Exmann und nicht von mir,,,,,
      Habe das Wort Lebensgefährtin falsch "wahrgenommen".

      Unterhalt kann nur ab Inverzugnahme gefordert werden, wurde die LG nie aufgefordert,kann auch nichts rückwirkend gefordert werden.

      Unterhalt für die Zukunft:

      Hat der EX kein eigenes Einkommen? Hat die LG ein höheres EK als ihr EX?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      nochmals zur Klaerung:

      Meine Lebensgefaehrtin ihr Exmann ist vermögend. Sie wurden beide 2012 rechtskraeftig geschieden.

      Sie hat nie Trennungsunterhalt oder Nachehelichen Unterhalt bekommen und lebt seit 2012 von H4.

      Sie wurde auch nie vom Jobcenter aufgefordert zu klage auf Unterhalt, warum auch immer.

      Jetzt will sie selber klagen auf Unterhalt gegegn Ihren Exmann.

      Wie gesagt ist sie seit jhren krank und kann nicht arbeiten....

      Meines Erachtens ist die Unterhaltskette noch nicht unterbrochen....

      MfG



      klontotonto
    • Hallo klontotonto,

      Nein die Unterhaltskette ist m.E. noch nicht unterbrochen.

      Ich würde mal das JC beauftragen den EX aufzufordern, die Vermögensverhältnisse offenzulegen.

      Klar ist natürlich, alles was an Unterhalt eingeht, wird am ALGII abgezogen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo klontotonto,
      Edy schrieb: "Unterhalt kann nur ab Inverzugnahme gefordert werden, wurde die LG nie
      aufgefordert,kann auch nichts rückwirkend gefordert werden."
      Vermutlich meint er: Wenn deine Partnerin bislang nicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt aufgefordert hat muss ihr Ex-Ehemann nicht rückwirkend zahlen.
      Alles klar?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Klontotonto,

      vorab: Es kann keine 'Unterhaltskette' durchbrochen sein, weil es schlicht eine 'Kette' nicht gibt. Von einer Unterhaltskette spricht man dann, wenn sich verschiedene Unterhaltsansprüche aneinander reihen oder überschneiden. Typisches Beispiel ist der Unterhalt wegen Kinderbetreuung, in dieser Zeit tritt eine schwere Erkrankung ein. Es gibt im Fall deiner LG - evtl. - einen Unterhaltstatbestand, nämlich Unterhalt wegen Krankheit. Du spielst darauf an, dass es bei dem Unterhaltsverlangen so ist, dass die Krankheit bereits in der Ehe angelegt war.

      Eine Krankheit allein reicht aber nicht aus für den Unterhaltsanspruch. Es muss auch Folge dieser Krankheit (oder mehrerer) sein, seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften zu können. Es gibt viele Leute, die trotz ihrer Krankheit oder auch Schwerbehinderung mühelos gute Verdienste erzielen. Sieh dir Herrn Schäuble an oder den Gewichtheber Matthias Steiner (Diabetes).

      Was das JC angeht, glaube ich nicht, dass da was übersehen wurde. In der Regel sind die sehr gut informiert, wie man die Leistungen von potenziellen Unterhaltspflichtigen eintreiben kann. Wenn das nicht versucht wurde, gehe ich schwer davon aus, dass sie keine Aussicht auf Erfolg sahen - sprich kein Unterhaltsanspruch vorhanden war. Wovon hat denn deine LG in der Trennungszeit von 2007 bis 2012 gelebt? Und was hat der damalige Anwalt zu einem möglichen Unterhaltsanspruch gesagt? Das kommt mir sehr merkwürdig vor.

      aber wenn unterhalt nachgezahlt werden muss ist doch sichherlich der Tag des Zuflusses entscheident oder nicht....

      Welche Nachzahlung? Sie hat doch noch nicht einmal gefordert. Solle hier wirklich ein Anspruch festgestellt werden (was ich sehr bezweifle) gilt der natürlich nicht für die vergangenen 4 Jahre. :D Unterhaltspflicht bestünde dann ab dem Zeitpunkt der Forderung. Natürlich kann auch dann eine 'Nachzahlung' entstehen, wenn das erst gerichtlich festgestellt werden muss usw. Und dann - da hast du Recht - gilt beim ALG 2 das Zuflussprinzip.

      Gruß
      Susanne
    • hallo danke fuer die antworten.

      Erstmal geht's nicht um Tennungsunterhalt, es geht um nachehelichen unterhalt ab der Scheidung nach 2012.

      Die Krankheiten bestehen nachweislich seit ca.2002, warum das JC nicht geklagt hat, weiss ich nicht, es ist aber so.

      Meine LG hat seit 2007 wegen Krankheit nicht gearbeitet, auch das ist Fakt.

      Auch das JC hat es nicht geschafft si e in Arbeit zu bringen, auch das ist Fakt wegen ihrer Krankheiten.

      Ich weiss nur von Unterhalt im Krankheitsfall auch nch der Reform 2009 , aber das ist wahrscheinlich Auslegungssache.

      Warum der Anwalt nichts wegen Unterhalt gemacht hat bei der Scheidung weiss Ich ebenfalls nicht.

      Auch gibt es keine Scheidungsfolgenvereinbarung.



      Gruss Klontotonto
    • Hallo Klontotonto,

      da sind viele Unbekannte in deiner Schilderung. Vielleicht kannst du das mit deiner LG klären und dich dann nochmal melden?

      Die Frage, wovon sie seit 2007 gelebt hat, müsste man wissen, ALG 2 - Bezug war erst ab 2012. Wenn sie schon so lange - seit 9 Jahren - arbeitsunfähig krank ist, müsste doch vom JobCenter auch was unternommen worden sein. Wurde nie ein Eintrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt? Das wäre der Normalfall, auch wenn sie erst seit 2012 im Bezug ist.

      Dass sie vom JobCenter nie vermittelt wurde, kann viele Gründe haben. Bist du sicher, dass es wegen der Krankheiten war?

      Wie auch immer, ohne weitere Infos kann man das wirklich nicht beurteilen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      Meine LG ist seit 2007 auf Grund von Krankheit nicht mehr arbeiten gegangen.

      EU Rente bekommt sie nicht wegen fehlender Beitraegen.

      Haben wir grade bei der Rentenanstalt abgeklaert.

      Hier geht es wirklich nur um die ´Zeit nach 2012, also nach rechtskraeftiger Scheidung und nachehelichen Unterhalsvorraussetzungen.

      Fakten habe ich schon gesagt.

      Hier nochmal zusammengefasst:

      Keine Klage vom Jc an Ex Ehemann auf Unterhaltszahlungen, warum auch immer , ist definit Fakt seit 2012.

      Keine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Zeitpunkt der Scheidung ueber nachehelichen Unterhalt zwischen den Parteien, gehoert ja auch nicht unbedingt zur Scheidung.

      Hier geht es einfach nur um die Frage ob man zum Jetzigen Zeitpunkt noch nachehelichen Unterhalt fordern kann vom Ex Ehemann meiner LG zum jetzigen Zeitpunkt.



      Gruss Klontotonto
    • Hallo Klontotonto,

      ja, ja ich hab das schon verstanden. Die Vergangenheit ist aber unter Umständen wichtig, um sagen zu können, ob ein Unterhaltstatbestand da ist.

      Du musst das natürlich nicht sagen, was in den 5 Jahren zwischen Trennung und Scheidung war, wovon sie gelebt hat. Dann kann aber auch deine Frage nur vage beantwortet werden.
      Hier geht es einfach nur um die Frage ob man zum Jetzigen Zeitpunkt noch nachehelichen Unterhalt fordern kann vom Ex Ehemann meiner LG zum jetzigen Zeitpunkt.
      Ja, kann man - für die Zeit ab jetzt. Ob es Aussicht auf Erfolg hat, hängt von weiteren Umständen ab.

      Gruß
      Susanne
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