Hallo,
eine Frage zum nachehelichen Unterhalt in Kurzform nur Fakten:
Meine Lebengefaerhtin, 1995 Heirat, 2007 Trennung, Scheidung 2012. Seitdem H4.
Nie trennungsunterhalt verlangt und nach Scheidung auch keinen nachehelichen Unterhalt.
Warum weiss Ich nicht.
Seit 2002 bestehen massive gesundheitliche Probleme unterschiedlicher Art wie Depressionen,Diabetes usw.
kann man jetzt noch ueber den Klageweg vom Exmann(Vermögend) nachehelichen Unterhalt sowohl zurueck und in Zukunft fordern?
oder ist er verwirkt wegen fehlender Unterhaltskette?
MfG
klontotonto
eine Frage zum nachehelichen Unterhalt in Kurzform nur Fakten:
Meine Lebengefaerhtin, 1995 Heirat, 2007 Trennung, Scheidung 2012. Seitdem H4.
Nie trennungsunterhalt verlangt und nach Scheidung auch keinen nachehelichen Unterhalt.
Warum weiss Ich nicht.
Seit 2002 bestehen massive gesundheitliche Probleme unterschiedlicher Art wie Depressionen,Diabetes usw.
kann man jetzt noch ueber den Klageweg vom Exmann(Vermögend) nachehelichen Unterhalt sowohl zurueck und in Zukunft fordern?
oder ist er verwirkt wegen fehlender Unterhaltskette?
MfG
klontotonto