Hallo,
der Sohn meines Mannes hat 2011 die Schule in der 11. Klasse
abgebrochen. Seit 2014 besuchte er ein Berufskolleg, welches er dieses
Jahr erfolgreich abschloss. Nun möchte er auf einer staatl. anerkannten
FH studieren. Die Studiengebühren betragen € 750,00 monatl. + € 205,00
Semestergebühr. Seit 2002 hatten wir keinen persönlichen Kontakt mehr zu
dem Jungen. Seine Mutter hat bereits 2000 erneut geheiratet und der
Junge lebte bei ihr und ihrem Mann. Mein Mann hat versucht Kontakt zu
halten, ihm wurde jedoch über die Mutter vermittelt, dass der Junge
keinen Kontakt möchte. Die Unterhaltszahlungen wurden weiter gezahlt,
jedoch auf dem Stand der letzten Absprache mit der Mutter im Jahr 2002.
Mein Mann schrieb ihm mehrmals jährlich und erfragte auch immer den
aktuellen Stand bezüglich Schule. Er erhielt hierzu niemals eine
Information. Im Jahr 2007 erhielt er einen Brief des Sohnes, in dem er
den Wunsch äusserte, den Familiennamen der Mutter annehmen zu wollen.
Hierzu müsse jedoch mein Mann sein Einverständnis erklären. Diesem
Wunsch kam mein Mann auch nach. Weiterhin schrieb mein Mann an
Geburtstagen und Feiertagen. Weiterhin kam keine Rückmeldung. Im Jahr
2014 erfuhren wir, dass er ein soziales Jahr absolviert hätte und nun
ein Berufskolleg besuchen würde. Allerdings hatte er offensichtlich eine
erheblich lange Zeit keine Beschäftigung o. ä., denn er verließ ja
bereits 2011 das Gymnasium ohne Abschluß.
Was er in dieser Zeit tat, wissen wir nicht.
Mein Mann hat ihm nun geschrieben und einen Nachweis über einen
Schulabschluss und auch über die vergangenen Jahre gewünscht. Hierzu
sendete der Sohn nun sein Abschlusszeugniss, zusammen mit den Anmeldung
auf der FH und der Äusserung, er würde mit weiteren Zahlungen rechnen
und würde nur ungerne das „Bafögamt“ beauftragen.
Hierzu nun die Frage, ob wir überhaupt noch zahlen müssen? Er hat zwar
nun eine Schule erfolgreich beendet und ein weiteres Ziel, dennoch gibt
es diese Jahre, zu denen er lediglich schrieb, er hätte keine gute Zeit
gehabt. Hat er die Unterhaltszahlung nicht verwirkt?
Des Weiteren wurde eine FH gewählt, die eine enorme
Studiengebühr verlangt. Hier wurden wir vor vollendete Tatsachen
gestellt. Er hat überhaupt kein Interesse an einem Kontakt zu seinem
Vater und möchte lediglich weiterhin finanziell unterstützt werden.
Wir sind seit 2000 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter.
Danke vorab
der Sohn meines Mannes hat 2011 die Schule in der 11. Klasse
abgebrochen. Seit 2014 besuchte er ein Berufskolleg, welches er dieses
Jahr erfolgreich abschloss. Nun möchte er auf einer staatl. anerkannten
FH studieren. Die Studiengebühren betragen € 750,00 monatl. + € 205,00
Semestergebühr. Seit 2002 hatten wir keinen persönlichen Kontakt mehr zu
dem Jungen. Seine Mutter hat bereits 2000 erneut geheiratet und der
Junge lebte bei ihr und ihrem Mann. Mein Mann hat versucht Kontakt zu
halten, ihm wurde jedoch über die Mutter vermittelt, dass der Junge
keinen Kontakt möchte. Die Unterhaltszahlungen wurden weiter gezahlt,
jedoch auf dem Stand der letzten Absprache mit der Mutter im Jahr 2002.
Mein Mann schrieb ihm mehrmals jährlich und erfragte auch immer den
aktuellen Stand bezüglich Schule. Er erhielt hierzu niemals eine
Information. Im Jahr 2007 erhielt er einen Brief des Sohnes, in dem er
den Wunsch äusserte, den Familiennamen der Mutter annehmen zu wollen.
Hierzu müsse jedoch mein Mann sein Einverständnis erklären. Diesem
Wunsch kam mein Mann auch nach. Weiterhin schrieb mein Mann an
Geburtstagen und Feiertagen. Weiterhin kam keine Rückmeldung. Im Jahr
2014 erfuhren wir, dass er ein soziales Jahr absolviert hätte und nun
ein Berufskolleg besuchen würde. Allerdings hatte er offensichtlich eine
erheblich lange Zeit keine Beschäftigung o. ä., denn er verließ ja
bereits 2011 das Gymnasium ohne Abschluß.
Was er in dieser Zeit tat, wissen wir nicht.
Mein Mann hat ihm nun geschrieben und einen Nachweis über einen
Schulabschluss und auch über die vergangenen Jahre gewünscht. Hierzu
sendete der Sohn nun sein Abschlusszeugniss, zusammen mit den Anmeldung
auf der FH und der Äusserung, er würde mit weiteren Zahlungen rechnen
und würde nur ungerne das „Bafögamt“ beauftragen.
Hierzu nun die Frage, ob wir überhaupt noch zahlen müssen? Er hat zwar
nun eine Schule erfolgreich beendet und ein weiteres Ziel, dennoch gibt
es diese Jahre, zu denen er lediglich schrieb, er hätte keine gute Zeit
gehabt. Hat er die Unterhaltszahlung nicht verwirkt?
Des Weiteren wurde eine FH gewählt, die eine enorme
Studiengebühr verlangt. Hier wurden wir vor vollendete Tatsachen
gestellt. Er hat überhaupt kein Interesse an einem Kontakt zu seinem
Vater und möchte lediglich weiterhin finanziell unterstützt werden.
Wir sind seit 2000 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter.
Danke vorab