Ausbildungsunterhalt nach Beendigung der Realschule ohne Schul- und Ausbildungsplatz

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    • Ausbildungsunterhalt nach Beendigung der Realschule ohne Schul- und Ausbildungsplatz

      Liebe Mitglieder im Forum,

      diesmal mit Alter und hoffentlich besser lesbar:


      mein 16jähriger Sohn (wird nächsten Monat 17) hat im Juli diesen Jahres den Realschulabschluss erworben. Bis jetzt weiß er noch nicht, was er jetzt machen soll. Er lebt bei seiner Mutter, die mir auf meine mehrfache telefonische Nachfrage keine konkreten Informationen (weitere Schulausbildung, geplante Berufsausbildung etc.) weitergibt; "weil das Kind es nicht möchte". Ich würde von ihr bei Beginn einer neuen Tätigkeit informiert und nicht vorher.
      Mein Sohn, der mir sehr ausweicht, hat mir am 01.08. diesen Jahres mitgeteilt, dass er bisher noch keine Zusagen habe und zur Überbrückung ein FSJ in einem Kindergarten plant. Bei welchem Kindergarten er sich beworben haben, wollte er mir nicht sagen. Zur Schule möchte er nicht weiter gehen und für eine Ausbildung habe er sich bisher nicht beworben.
      Ich habe ihm - wie zuvor seiner Mutter - bei jedem Gespräch Unterstützung (z.B. Restplatzbörse für Ausbildungsplätze; Formulierungen von Bewerbungen) angeboten. Beide lehnen dieses ab! Nach meinem Kenntnisstand muss er seine Ausbildung zielstrebig fortsetzen, auf der anderen Seite hat er eine Orientierungsphase. Ich vermute, dass er so gut wie keine Bemühungen unternommen wurden, die Ausbildung nach der Realschule fortzusetzen.
      Habe ich bei einem gemeinsamen Sorgerecht einen Anspruch auf Kenntnis der Bewerbungen und ggf. der Absagen (ob Bewerbungen abgesandt wurden, kann ich nur so einsehen) und die Herausgabe einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses?

      Ich sehe mich gezwungen, härtere "Geschütze" aufzufahren und plane folgende Schritte:
      Gerichtsfeste Zustellung (per Gerichtsvollzieher )einer Aufforderung an die KM, mir innerhalb von zwei Wochen die Bemühungen des letzten Jahres um die Fortsetzung der Ausbildung sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule zu übersenden. Gleichzeitig biete ich erneut meine Unterstützung für Bewerbungen etc. an. Für den Fall, dass keine Antwort kommt, kündige ich der Mutter an, einen Anwalt zu beauftragen und sie mir im Rahmen von Schadensersatz diese Kosten erstatten muss.
      Ist die Schadensersatzforderung rechtlich in Ordnung?
      Darüberhinaus werde ich sie an Ihre Pflicht erinnern, mir sämtliche unterhaltsrelevanten Veränderungen (z.B. Einkommen meines Sohnes) mitzuteilen, da sich diese auf den Ausbildungsunterhalt auswirken können.
      Ist diese Vorgehensweise aus euer Sicht rechtlich in Ordnung?
      Viele Grüße
      Renninger
    • Hallo Renninger,

      du hättest auch ohne Sorgerecht hier einen Auskunftsanspruch! Zur größten Not kannst du die Informationen einklagen.
      Eine Orientierungs- und Übergangsphase wird i.d.R. nur für etwa 3 Monate zugestanden, und auch i.d.R. nur dann, wenn klar ist, dass und wie es weitergeht (z.B. zwischen Schule und Ausbildung oder Schule und FSJ).
      Auch ein Minderjähriger hat, wie edy schrieb, eine Erwerbsobliegenheit und kann nicht einfach "nichts" tun. Macht er ein FSJ, wird er dafür ein Taschenged erhalten, davon kannst du die Hälfte vom Unterhaltsanspruch abziehen, ab der Volljährigkeit alles.
      Liegt ein Titel vor?

      Gruß, HT
    • danke an edy für das Löschen des unleserlichen Beitrages und den Link zur Erwerbsobliegenheit und an Hochtief für die Antwort.

      Bezieht der Auskunftsanspruch eine Kopie des Realschulabschlusszeugnisses und sämtliche bisherigen Ausbildungsbemühungen für die Zeit nach dem Realschulabschluss (Bewerbungen, Absagen) mit ein?

      Ja, HT es gibt einen statischen Titel der um ca. 100 € unterhalb der aktuellen Unterhaltszahlung liegt.

      Um möglichst rasch Auskunft zu erhalten und die Notwendigkeit von Unterhaltszahlungen zu überprüfen könnte ich die Gegenseite gerichtsfest auffordern, mir unverzüglich seine bisherigen Bemühungen um die Fortsetzung seiner Ausbildung nachzuweisen. Für den Fall einer Nichtfortsetzung seiner Ausbildung bzw. von einfach "nichts" tun würde ich ihn und die KM auf die Erwerbsobliegenheit hinweisen mit der Aufforderung, die vorhandene Jugendamtsurkunde herauszugeben.
      Wäre das eine sinnvolle Vorgehensweise?

      Viele Grüße
      Renninger
    • Moin Renninger.

      Renninger schrieb:

      Bezieht der Auskunftsanspruch eine Kopie des Realschulabschlusszeugnisses und sämtliche bisherigen Ausbildungsbemühungen für die Zeit nach dem Realschulabschluss (Bewerbungen, Absagen) mit ein?

      ja

      Wenn du die Unterhaltszahlungen einfach einstellst und die Mutter dann eine Lohn-/Gehaltspfändung einleitet, bekommst du dann Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber?

      ... schrieb:

      Auf der Internetseite von familienrecht allgäu (meiner Meinung nach die beste Seite im Internet für Unterhaltsfragen)

      Was sagt er denn zu der Gesamtsituation? Frag ihn einfach mal. 8)
    • Moin Renninger,

      ich kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Aber immerhin könnte es sein, dass sich der Unterhaltsanspruch des Kindes durch sein "Nichts- oder Wenigtun" reduziert. Freiwillig wird die Mutter einer Reduzierung wohl nicht zustimmen, so dass eine gerichtliche Abänderung notwendig wäre. Auch wenn eine solche Abänderung rückwirkend möglich ist, kannst du evtl. zuviel gezahlten Unterhalt wegen der Einrede der Entreicherung abschreiben. Wie man einer solchen Einrede sicher vorbeugen kann, habe ich leider bisher nicht recherchieren können.

      Der Anwalt, dessen Internetseiten du entdeckt hast, kennt sich damit aber offensichtlich gut aus (siehe z.B. seinen Hinweis auf die sog. BGH-Darlehenslösung). Er hält auch ISUV-Vorträge oder hat es bisher getan. Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, von ihm eine kostengünstige mündliche Rechtsberatung zu bekommen. An deiner Stelle würde ich mich von Anfang an beraten lassen.
    • Hallo,

      Clint schrieb:

      Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, von ihm eine kostengünstige mündliche Rechtsberatung zu bekommen
      Ich möchte außerdem auf die Möglichkeit des monatlichen ISUV Fach-Chat hinweisen.

      I.d.R ist die Teilnehmerzahl auf ca. 4 Personen begrenzt, jeder Teilnehmer hat somit 30 Minuten Zeit.

      Der ISUV Fach-Chat ist bei einer ISUV Mitgliedschaft kostenlos.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Clint, hallo edi,

      danke für Eure Antworten. Hatte keine Zeit, deshalb erst jetzt die Antwort.

      Ich habe der KM gestern einen Brief zukommen lassen mit einem erneuten Angebot meinem Sohn bei der für ihn aus meiner Sicht alternativlosen weiteren Ausbildung mit Rat und Tat zu helfen. Desweiteren habe ich die KM aufgefordert mir innerhalb von 3 Wochen Auskunft über seine Bemühungen für die Fortsetzung der Ausbildung nach der Realschule zu erteilen, damit ich eine sichere Einschätzung vornehmen kann, ob und was bisher wirklich für Bemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung unternommen wurden. Bei unzureichender Auskunft oder bei keiner Auskunft werde ich die Angelegenheit ansonsten meinem bisher mit dem Zugewinnausgleich beauftragten Anwalt (ist übrigens auch ein mit ISUV kooperierender Anwalt aus Stuttgart) übergeben. Vielleicht wird die KM dadurch kooperativer.

      lg
      Renninger
    • Moin client,


      ich werde bis Anfang/Mitte September abwarten, wie die Antwort der KM ausfällt. Gleichzeitig habe ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass ich zu meinem Kind doch eines Tages wieder besseren Kontakt haben kann und versuche deshalb, bevor eine Klage beim Gericht eingereicht wird, noch einmal mit ihm die Sache zu besprechen. Mir geht es in erster Linie um seine Zukunft. Bisher liefen diese Gespräche aber leider ziemlich ernüchternd.

      [size=10]Zu Unterhaltszahlungen gibt es bisher kein Urteil. Bisher habe ich mich mit der KM auf Anwaltsebene aufgrund des bereinigten Nettoeinkommens auf Unterhaltsbeträge - auch für die anderen 3 jüngeren Kinder - geeinigt und ich habe eine Jugendamtsurkunde zu meinen Lasten hingenommen. Ich plane, nun wie folgt vorzugehen.[/size]
      [size=10]
      [/size]
      [size=10]Für den September werde ich wie bisher Unterhalt für meinen Ältesten zahlen. [/size][size=10]Wenn bis Mitte September keine weitere Ausbildung feststeht bzw. keine ernsthaften Bemühungen für eine Fortsetzung ersichtlich werden, plane ich ich wie folgt zu handeln:[/size][size=10] [/size]
      [list][*]wenn die Ausbildung nicht fortgesetzt wird, werde ich per Anwalt und Gericht versuchen, den Unterhalt wegen seiner Erwerbsobliegenheit um fiktives Einkommen zu kürzen (mindestens 450 € Job = 225 €; danke an HT :rolleyes: . Falls nach Anraten meines Anwaltes noch Kindesunterhalt zu zahlen ist, werde ich auf einer Abänderung der Jugendamtsurkunde hinwirken und bis zu einer Gerichtsentscheidung ab Oktober den Unterhalt einstellen und stattdessen ein zins- und tilgungsfreies Darlehn (Danke Client :rolleyes: ) zahlen. Der Unterhaltsempfänger ist nach Treu und Glauben verpflichtet, dieses Darlehn anstelle der Unterhaltszahlung zu akzeptieren. Der Zusatz auf dem Überweisungsträger "unter Vorbehalt" reicht nicht aus, um unrechtmäßig erhalten Unterhalt zurückzufordern. Gleichzeitig werde ich einen ganzen oder teilweisen Verzicht auf eine Rückzahlung des Darlehns anbieten für den Fall, dass der als Darlehn gewährte Betrag ganz oder teilweise als Unterhalt zu zahlen gewesen wäre. [/list][list][*][size=10]Bei eigenen Einnahmen im Rahmen der Ausbildung werde ich den Unterhalt kürzen (halbe Einnahmen minus 90 € Ausbildungsfreibetrag von seinem Bedarf abziehen) und versuchen, mit der KM und dem Jugendamt die Jugendamtsurkunde anzupassen und bis zur Volljährigkeit zu befristen; wenn das nicht funktioniert, per Anwalt und Familiengericht dieses beantragen. [/size]
      [/list]
      Wie ist eure Einschätzung?

      Viele Grüße
      Renninger
    • Hallo Renninger,

      schon beim RA gewesen? Was meint er zu dem Darlehensangebot? Gibt es auch noch andere Möglichkeiten eine Überzahlung zu vermeiden?

      Renninger schrieb:

      Bei eigenen Einnahmen im Rahmen der Ausbildung werde ich den Unterhalt kürzen (halbe Einnahmen minus 90 € Ausbildungsfreibetrag von seinem Bedarf abziehen) und versuchen, mit der KM und dem Jugendamt die Jugendamtsurkunde anzupassen und bis zur Volljährigkeit zu befristen; wenn das nicht funktioniert, per Anwalt und Familiengericht dieses beantragen.

      Versuchen kann man es vorab, aber gerichtlich eine Befristung durchzusetzen halte ich für sehr schwierig, wahrscheinlich ist es sogar unmöglich. Darauf würde ich mich auch nicht fokussieren. Wenn schon jetzt klar wird, wie Überzahlungen vermieden werden können, dann besteht doch das Problem bei Volljährigkeit auch nicht mehr. 8)
    • Hallo Client,

      ich warte jetzt die Frist zur Antwort ab ( 09.09.2016). Wenn bis dahin eine Fortsetzung der Ausbildung an mich zurückgemeldet wird, werde ich weiterhin Ausbildungsunterhalt zahlen, Falls die Ausbildung nicht fortgesetzt wird, werde ich in meinem Anwalt beauftragen, alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Den Tipp mit dem Darlehn werde ich von ihm prüfen lassen.
      Danke für die vielen Hinweise.
      Ich halte euch auf dem Laufenden.

      Gruß
      Renninger
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