Liebe Mitglieder im Forum,
diesmal mit Alter und hoffentlich besser lesbar:
mein 16jähriger Sohn (wird nächsten Monat 17) hat im Juli diesen Jahres den Realschulabschluss erworben. Bis jetzt weiß er noch nicht, was er jetzt machen soll. Er lebt bei seiner Mutter, die mir auf meine mehrfache telefonische Nachfrage keine konkreten Informationen (weitere Schulausbildung, geplante Berufsausbildung etc.) weitergibt; "weil das Kind es nicht möchte". Ich würde von ihr bei Beginn einer neuen Tätigkeit informiert und nicht vorher.
Mein Sohn, der mir sehr ausweicht, hat mir am 01.08. diesen Jahres mitgeteilt, dass er bisher noch keine Zusagen habe und zur Überbrückung ein FSJ in einem Kindergarten plant. Bei welchem Kindergarten er sich beworben haben, wollte er mir nicht sagen. Zur Schule möchte er nicht weiter gehen und für eine Ausbildung habe er sich bisher nicht beworben.
Ich habe ihm - wie zuvor seiner Mutter - bei jedem Gespräch Unterstützung (z.B. Restplatzbörse für Ausbildungsplätze; Formulierungen von Bewerbungen) angeboten. Beide lehnen dieses ab! Nach meinem Kenntnisstand muss er seine Ausbildung zielstrebig fortsetzen, auf der anderen Seite hat er eine Orientierungsphase. Ich vermute, dass er so gut wie keine Bemühungen unternommen wurden, die Ausbildung nach der Realschule fortzusetzen.
Habe ich bei einem gemeinsamen Sorgerecht einen Anspruch auf Kenntnis der Bewerbungen und ggf. der Absagen (ob Bewerbungen abgesandt wurden, kann ich nur so einsehen) und die Herausgabe einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses?
Ich sehe mich gezwungen, härtere "Geschütze" aufzufahren und plane folgende Schritte:
Gerichtsfeste Zustellung (per Gerichtsvollzieher )einer Aufforderung an die KM, mir innerhalb von zwei Wochen die Bemühungen des letzten Jahres um die Fortsetzung der Ausbildung sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule zu übersenden. Gleichzeitig biete ich erneut meine Unterstützung für Bewerbungen etc. an. Für den Fall, dass keine Antwort kommt, kündige ich der Mutter an, einen Anwalt zu beauftragen und sie mir im Rahmen von Schadensersatz diese Kosten erstatten muss.
Ist die Schadensersatzforderung rechtlich in Ordnung?
Darüberhinaus werde ich sie an Ihre Pflicht erinnern, mir sämtliche unterhaltsrelevanten Veränderungen (z.B. Einkommen meines Sohnes) mitzuteilen, da sich diese auf den Ausbildungsunterhalt auswirken können.
Ist diese Vorgehensweise aus euer Sicht rechtlich in Ordnung?
Viele Grüße
Renninger
diesmal mit Alter und hoffentlich besser lesbar:
mein 16jähriger Sohn (wird nächsten Monat 17) hat im Juli diesen Jahres den Realschulabschluss erworben. Bis jetzt weiß er noch nicht, was er jetzt machen soll. Er lebt bei seiner Mutter, die mir auf meine mehrfache telefonische Nachfrage keine konkreten Informationen (weitere Schulausbildung, geplante Berufsausbildung etc.) weitergibt; "weil das Kind es nicht möchte". Ich würde von ihr bei Beginn einer neuen Tätigkeit informiert und nicht vorher.
Mein Sohn, der mir sehr ausweicht, hat mir am 01.08. diesen Jahres mitgeteilt, dass er bisher noch keine Zusagen habe und zur Überbrückung ein FSJ in einem Kindergarten plant. Bei welchem Kindergarten er sich beworben haben, wollte er mir nicht sagen. Zur Schule möchte er nicht weiter gehen und für eine Ausbildung habe er sich bisher nicht beworben.
Ich habe ihm - wie zuvor seiner Mutter - bei jedem Gespräch Unterstützung (z.B. Restplatzbörse für Ausbildungsplätze; Formulierungen von Bewerbungen) angeboten. Beide lehnen dieses ab! Nach meinem Kenntnisstand muss er seine Ausbildung zielstrebig fortsetzen, auf der anderen Seite hat er eine Orientierungsphase. Ich vermute, dass er so gut wie keine Bemühungen unternommen wurden, die Ausbildung nach der Realschule fortzusetzen.
Habe ich bei einem gemeinsamen Sorgerecht einen Anspruch auf Kenntnis der Bewerbungen und ggf. der Absagen (ob Bewerbungen abgesandt wurden, kann ich nur so einsehen) und die Herausgabe einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses?
Ich sehe mich gezwungen, härtere "Geschütze" aufzufahren und plane folgende Schritte:
Gerichtsfeste Zustellung (per Gerichtsvollzieher )einer Aufforderung an die KM, mir innerhalb von zwei Wochen die Bemühungen des letzten Jahres um die Fortsetzung der Ausbildung sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule zu übersenden. Gleichzeitig biete ich erneut meine Unterstützung für Bewerbungen etc. an. Für den Fall, dass keine Antwort kommt, kündige ich der Mutter an, einen Anwalt zu beauftragen und sie mir im Rahmen von Schadensersatz diese Kosten erstatten muss.
Ist die Schadensersatzforderung rechtlich in Ordnung?
Darüberhinaus werde ich sie an Ihre Pflicht erinnern, mir sämtliche unterhaltsrelevanten Veränderungen (z.B. Einkommen meines Sohnes) mitzuteilen, da sich diese auf den Ausbildungsunterhalt auswirken können.
Ist diese Vorgehensweise aus euer Sicht rechtlich in Ordnung?
Viele Grüße
Renninger