Hallo,
wie ich nun selber vor Gericht erfahren musste reduziert sich der Selbstbehalt von 1300,- € auf 1150,- € wenn man in einer Partnerschaft lebt. Soweit so gut. Wieso gilt dies aber nicht für den Unterhaltsempfänger, sprich wieso muss er sich nicht einen Wohnvorteil anrechnen lassen wenn auch er in einer Partnerschaft lebt. Ist dies sozusagen korrekt seitens des Gerichtes oder wurde hier evtl. fahrlässig bzw. falsch gehandelt?
MfG
wie ich nun selber vor Gericht erfahren musste reduziert sich der Selbstbehalt von 1300,- € auf 1150,- € wenn man in einer Partnerschaft lebt. Soweit so gut. Wieso gilt dies aber nicht für den Unterhaltsempfänger, sprich wieso muss er sich nicht einen Wohnvorteil anrechnen lassen wenn auch er in einer Partnerschaft lebt. Ist dies sozusagen korrekt seitens des Gerichtes oder wurde hier evtl. fahrlässig bzw. falsch gehandelt?
MfG