schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

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    • schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

      Ich -ab 31.07.16- Beamter im Ruhestand, 1992 geschieden, muss ab dem 01.08.16 Versorgungsausgleich an meine Ex-Gattin leisten, der mir vom Gehalt abgezogen wird.
      Nach schriftlicher Auskunft des LBV Düsseldorf belief sich der VA im Jahr 2009 auf 522€.
      Da der VA den Besoldungserhöhungen angepasst wird, müsste ich mit einer Kürzung von ca. 580€ rechnen.
      1. Frage: Meine Ex-Frau hat einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich beim Amtsgericht beantragt.Welche Bedeutung hat das?
      2. Frage: Wie kommt meine Ex-Frau konkret zu ihrem zustehenden Versorgungsausgleich?
      Vielen Dank für eure Antworten.
    • schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

      Hallo,
      die Beantragung der Durchführung des Versorgungsausgleich hat das Ziel, dem Ausglichsberechtigten einen vollstreckbaren Titel über den Ausgleichsbetrag zu schaffen. Im Rahmen dieses verfahrens kann die Ausgleichberechtigte z.B. auch die Abtretung des Versorgungsbetrages des Verpflichteten gegenüber dessen Arbeitgeber beantragen. Nach Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung kann der Ausgleichsberechtigten dann direkte Zahlung durch den Träger der Altersversorgung beantragen.

      MfG
      Prinzip
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