Fachabitur - Ausbildung - Studium

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    • Fachabitur - Ausbildung - Studium

      Hallo Zusammen,

      ich dachte ab 01.07.2016 bin ich die Unterhaltszahlungen los und war im Irrglauben "Schule - Ausbildung" und danach brauch nicht mehr bezahlen so erzählt man sich hier im Forum und in der anderen Welt.

      Dann habe ich hier im Forum das Wort "Stufen-Ausbildung" gelesen ! OH Gott doch kein Ende !

      Nun zu meiner Frage/n !
      Jetzt hab ich einen netten Brief von meiner EX mit wenig Inhalt erhalten wie eine Kopie der bestandenen Prüfung - Ferienjob - September 2016 Studieren drin stand. Cool

      Werdegang: Meine Tochter (Wohnt bei ihrer Mutter) hat ihr Fachabitur (12 Klasse) gemacht mit 3,5 und danach 1Jahr Praktikum(Logistiker) und danach bei einer anderen Firma eine Ausbildung (Büro Kauffrau) absolviert.
      Seit dem 16.06.2016 hatte sie ihre Mündliche Prüfung gehabt und bestanden mit 2 (Kopie der IHK).
      Sie arbeitet bei der Firma noch bzw. laut dem Brief wäre es ein Ferienjob.

      Frage: Die Unterhaltszahlung für den Juni gilt dann nur bis zum 16.06, also brauche ich nur Anteilig bezahlen. Lieg ich da richtig ?

      Ich denke sie wird beim Ferienjob genug verdienen dass ich kein Unterhalt bezahlen müsste.

      Frage: Müßte ich für die Zeit zwischen Ausbildungsende (16.06) bis zum 01.Oktober 2016 Unterhalt zahlen ? bzw. evtl. gegen Ferienjob Verdienst gegen gerechnet wird ?

      Nun weiter, Irgendwie sagte mein Gefühl lies einfach mal im Kompetenten ISUV Forum mal nach ob das Ammenmärchen stimmt dass nach der Ausbildung die Unterhaltszahlung aus läuft nach der bestandenen Prüfung.


      Dann lass ich dann das "Stufen-Ausbildung" in Verbindung mit Ausbildung und Studium müssen zusammen passen wie * kaufmännische Lehre und Studium der Betriebswirtschaft *


      In den Brief von meiner EX stand noch keine Infos drin wo (Universität oder Fachhochschule und welche Stadt) was (in welcher Fachrichtung ?)


      Frage: ist das Thema Stufen - Ausbildung noch aktuell oder wurde es durch einem Urteil geschlossen ?


      Falls das Thema noch aktuell ist bin ich wohl weiterhin dabei für 3 Jahre (Bachelor) bzw. 6 Jahre (Master) ?
      Wie hoch sind da Unterhaltsverpflichtungen ? (670 € abzüglich Kindergeld wenn es noch gibt für Studierenden)


      So das war es erst mal.


      Grüße
    • hertelr schrieb:

      In den Brief von meiner EX stand noch keine Infos drin wo (Universität oder Fachhochschule und welche Stadt) was (in welcher Fachrichtung ?)

      Moin,

      die Tochter wird in Kürze 24. Ihre Mutter ist doch gar nicht befugt!

      Besteht ein vollstreckbarer Titel oder irgendeine andere Regelung zum Volljährigenunterhalt? Wenn JA, bitte genaue Angaben dazu. Wenn NEIN, Zahlungen ab sofort einstellen, Schreiben Ex ignorieren und einfach abwarten.

      Hinsichtlich evtl. Unterhaltsansprüche für eine Zweitausbildung/Weiterbildung beschränke ich mich vorerst auf BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93 .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Guten Morgen,

      so BGH habe ich gelesen.
      Sehr Komplex das Urteil.

      Abitur - Ausbildung - Studium = für die Eltern erkennbar das ein Studium evtl. angestrebt wird - Aussage von der Richtern
      Daher: "Stufen - Ausbildung" was die Eltern weiter Unterstützen dürfen also Unterhalt.

      Mittlerer Reife / Fachhochschulreife (12 Klasse) - Ausbildung - Fachoberschule / Fachhochschule = für die Eltern nicht bzw. beschränkt erkennbar das ein Studium bei der Fachhochschule anstrebt - Aussage der Richter
      Daher : keine Unterhaltszahlung

      Grüße
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