Unterhaltsberechnung nach Abitur

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    • Unterhaltsberechnung nach Abitur

      Hallo Liebes Forum

      Mein Sohn ist mit dem Abitur fertig und wohnt noch zur Zeit bei den Großeltern.

      Seit Januar bekommt mein Sohn 480,00 Euro Unterhalt von mir.

      Seine Mutter bezahlt keinen Unterhalt und beruft sich auf den Selbstbehalt.

      Bei der Abiturfeier erfuhr ich, das meine Exfrau seit Mai 16 eine Beschäftigung bei der Gemeinde hat.

      Sie arbeitet 30 Stunden in der Woche und wird nach BAD-öffentlicher Dienst bezahlt.

      laut Auskunft von ihr hat Sie 1200,00 Netto.

      Da fehlt aber zum Einkommen noch ihre Jahreszahlung, was 90% eines Monatsgehalt ist, plus Ihre Einkommenssteuerrückerstattung.

      Ich muss noch dazusagen, das Sie noch ein zweites Kind (4 Jahre) vom ehemaligen Lebensgefährte hat.

      Von Ihm erhält Sie Kindesunterhalt.

      Eine Abrechnung von Ihr habe ich nicht bekommen. Es könnte sein das Sie sogar mehr verdient.

      Ich habe dazu zwei Fragen:

      Soll ich weiterhin den vollen Unterhalt zahlen?

      Ist zu Erwarten das meine Exfrau beim Unterhalt herangezogen wird



      Bin im Moment nicht Sicher was ich tun soll
    • Hallo Jujutsuka,

      wer hat denn die 480 € berechnet, das JA? Nach der aktuellen DDT gibt es den Zahlbetrag von 480 € gar nicht. Wie hoch ist dein bereinigtes Netto?
      Wenn er mit der Schule fertig ist, muss er sich entweder in der Berufsausbildung befinden oder studieren, wenn er weiterhin Unterhalt beanspruchen will. Sollte es sich nur um eine kurze (2-3 Monate) Übergangszeit handeln, verfällt der Anspruch aber nicht.

      Die Mutter muss dir ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse vorlegen. Nur so kannst du prüfen, ob und in welcher Höhe sie leistungsfähig ist und wie hoch dein Anteil ist. Ich hoffe, du hast den Betrag, den du aktuell an den Sohn zahlst, nicht "ungeprüft" titulieren lassen, denn dann wäre eine Abänderung jetzt knifflig, da wärst du zu blauäugig gewesen.

      Gruß, HT
    • Hallo HT,
      Weil ich immer angenommen habe, das meine EX unter dem Selbstbehalt liegt. Mein Sohn, in einem kleines Häuschen, auf dem Grundstück der Schwiegereltern angemietet hat.
      Also 670,00 Minus 190,00 Kindergeld = 480,00 nach einer Beratung beim RA. (war zur Zeit noch nicht Mitglied)
      Eine Titulierung habe ich nicht machen lassen.
      Erst nach der Abiturfeier in geselliger Runde habe ich von meiner Exfrau erfahren, das Sie Ihre Stunden auf 30 die Woche erhöht hat.
      Sie bekommt laut Ihrer Aussage 1200,00 Netto heraus .Bezieht Wohngeld .Sowie eine Jahreszuwendung im November gezahlt.
      Zudem zeigte Sie mir Bilder von einer Eigentumswohnung, was Sie erwerben möchte.

      Vielen Dank schon mal für die Antworten.

      Viele Grüße Jujutsuka
    • Hallo J.,

      in der Regel ist bei einem Schüler davon auszugehen, dass er noch zu Hause wohnt. Weshalb lebt(e) er denn nicht bei seiner Mutter (oder dir)? Der U-Empfänger hat die Kosten für dich so niedrig wie möglich zu halten. Auszuziehen (und dann noch in eine eigene Wohnung im Kreis der Familie...), um letztlich einen höheren U-Anspruch zu generieren, erscheint mir nicht zwingend geboten, es sei denn, das war so abgesprochen und für okay, oder es ist für den Sohn unzumutbar, noch zu Hause zu wohnen.


      Was will er denn jetzt machen? Beginnt er im September eine Ausbildung oder zum WS ein Studium? Dann hat er auch in der Übergangszeit Anspruch auf Unterhalt. Ist noch nichts geplant und nichts in Angriff genommen, kannst du den Unterhalt erst mal einstellen, da kein Titel vorliegt (was das Ganze vereinfacht).

      Ich würde den Sohn bitten, dir seine beruflichen Pläne darzulegen und dir die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Mutter zukommen zu lassen, damit dein künftiger Anteil berechnet werden kann. Sollte er studieren, ist er übrigens verpflichtet, BAföG zu beantragen.

      Gruß, HT

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    • Hallo HT,
      Vielen Dank für Deine Antwort.
      Am Anfang war mein Sohn mit der Mutter zu Ihrem Lebensgefährten gezogen.
      Da es überhaupt nicht mit dem Lebenspartner meiner EX funktionierte , zog mein Sohn zu den Großeltern.
      Ich habe dies erst später erfahren und vom Streit der beiden nichts gewusst.
      Ich hätte selbstverständlich ihn aufgenommen. Aber meine EX wollte das er zu den Großeltern geht.

      Mein Sohn hat sich zum WS bei mehreren Unis eingeschrieben.
      Er möchte Informatik studieren.
      Dann zieht er auf jeden Fall aus dem Häuschen der Schwiegereltern.

      Im November vergangenen Jahres hat mein Sohn mir klipp und klar gesagt, wenn ich an seine Mutter gehe würde er sich von mir zurückziehen.

      Werde nun nächste Woche einen Anwalt aufsuchen,.

      Nochmals vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

      Hat mich zum Entschluss geführt das es ohne Anwalt nicht geht.

      Gruß , Jujutsuka
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