priviligierte Ertragswertberechnung Landwirtschaft

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    • priviligierte Ertragswertberechnung Landwirtschaft

      Hallo Zusammen,
      ich habe im Moment eine sehr komplizierte Situation, was die Berechnung des Zugewinnausgleichs betrifft.
      Bei der Berechnung über den Verkehrswert, kommt für mich aufgrund dess die letzten Jahre stark gestiegenen Bodenwertes eine Existenzzerstörende Zahl heraus.
      Meine Ex ist zu keinem Kompromiss bereit und so wäre mein Hof und somit auch meine Existenzgrundlage zerstört. Übrigens benötigt meine Ex den hohen Betrag nicht zum vernünftigen Leben, da sie beim Staat angestellt ist und ich ihr auch den Kindesunterhalt zahlen würde, wenn ich die Möglichkeit dazu behalte.
      Keiner kann mir wirklich sagen ob mein Hof schützenswert ist, daß die Ertragswertberechnung in Frage kommt, wo das Ergebniss nur ein Bruchteil vom Verkehrswert wäre.
      Aus gesundheitlichen Gründen ist der größte Teil der Fläche verpachtet und ich bewirtschafte noch 10Ha Wald und 2 Ha Wiesen.

      Wenn ich anfangen muß Flächen zu verkaufen bricht über kurz oder lang meine Existenz weg und der Kindesunterhalt ist auch nicht mehr sicher.
      Vor allem kann ich dann den Hof, da "VERLEBT", nicht mehr an meine Kinder weiter vererben was auch ein sehr wichtiger Aspekt ist!
      Ist diese Konstellation nun Schützenswert oder nicht?
      Wie ist Eure Meinung dazu?
      Danke
      lg
    • Hallo lodar,
      die Landwirtschaft hat ihr eigenes Recht, das mit den Bestimmungen des allgemeinen Alltags in vielen Teilen nicht vergleichbar ist.

      Nicht jeder landwirtschaftliche Hof kann wie ein Wohngrundstück einfach frei verkauft werden, auch nicht Teile davon ("zerschlagen" werden).
      Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, aus dem Alltag abgeleitete Logik hilft bei der Landwirtschaft nicht weiter.

      Ich würde mich als erstes mal bei der Landwirtschaftskammer oder einer ähnlichen landwirtschaftlich orientierten Berufsvertretung beraten lassen, vielleicht tun sich dabei Möglichkeiten auf, den Hof zu erhalten (eins der Ziele im Recht der Landwirtschaft).

      Viel Erfolg wünscht der Treckerfahrer.
    • Servus Treckerfahrer,
      Du bringst mich auf eine Idee, ans Landwirtschaftsamt habe ich mich noch nicht gewendet. Vieleicht können ja die mir weiterhelfen mit der Ertragswertberechnung, bzw. wie ich die sicher bekommen kann. Vieleicht haben die auch eine Rechtsabteilung? 6ha Wiesen mulchen zb. würde ich noch hinbekommen. Bevor die Tradition wegen einer Geldgeilen Ex den Bach runtergeht.
      Danke
      lg
      Erwin
    • Hallo Lodar,

      Zur Sachlichkeit gehört auch die Dinge zu sehen wie sie sind. ( nitchts gegen dich, nur allgemein betrachtet).


      Wie das bei landwirtschaftlichen Gütern/ Flächen geregelt ist weiß ich nicht. evtl. kommt es dir ja entgegen !?

      Deine Pläne ( vererben, Geldeinnahme-Quelle usw.) wirst du wohl evtl. nicht genau so umsetzen können?

      Aber dass eine hohe Wertsteigerung unterm Strich schlechter sein soll als keine Wertsteigerung ist schwer vorstellbar.

      Beim ermitteln des Vekehrswertes wird doch auch betrachtet ob es überhaupt Käufer gäbe, die den Preis bezahlen würden?

      Das wäre eigentlich ein sehr interessantes Thema für unsere Foren-Rubrik "Plausch".

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      edy schrieb:

      Aber dass eine hohe Wertsteigerung unterm Strich schlechter sein soll als keine Wertsteigerung ist schwer vorstellbar.
      Mir wäre es tausendmal lieber wenn die LN im Wert gesunken wäre, ich denke nicht in € sondern in Ha und die sind leider genau gleich geblieben.

      Das weis ich, daß es für Ausenstehende schwer vorstellbar ist. Ich versuche es nochmal kurz zu erklären:
      Die Wertsteigerung besteht nur auf dem Papier, da die Flächen so wie ich sie geerbt habe wieder weitervererbt werden sollen. (das läuft schon seit 500 Jahren so) Von der Wertsteigerung profitieren höchstens mal meine Kinder wenn sie was verkaufen sollten.
      Weder meine Ex noch ich können irgendwas für die Wertsteigerung, aber bluten muß eben nur ich und mein Hof
      Für mich ist es ein riesen Nachteil weil da eben der rein rechnerische Betrag auszuzahlen ist, den ich unter meinen Voraussetzungen nicht stemmen kann!
      Es interessiert auch keinen ob die Flächen dann wirklich zu dem Wert verkäuflich sind. (speziell mich im Moment auch nicht, weil ich dieses Erbe in Ehren halten will und nicht verleben)
      Ich werde dafür kämpfen, und dafür brauch ich natürlich "Infos".
      Mein Problem dabei ist natürlich auch daß es eine ganz spezielle Situation ist und so nicht oft vorkommt, aber ich werde mich reinarbeiten. Ich werde nicht derjenige sein der eine hunderte Jahre bestehende Tratition/Erbe wegen einem kurzen Mißverständniss aufs Spiel setzt.
      Vielleicht kannst Du es ja jetzt besser nachvollziehen.
      lg
      Erwin
    • Hallo lodar,

      den besten Rat hat dir doch schon Treckerfahrer gegeben. Neben den berufsständischen Verbänden gibt es auch Rechtsanwälte, die auf Agrarrecht spezialisiert sind.

      Das Problem ist bei dir ja nicht der Zugewinnausgleich allgemein (um den wirst du nicht herumkommen), sondern die Frage, ob dein Hof privilegiert ist und deswegen mit der Ertragswert-Methode bewertet werden kann. Die allgemeinen Voraussetzungen (eigenständiger 'Betrieb', der funktioniert und Erträge abwirft und der auch weiterhin bewirtschaftet werden soll) sind ja in deinem Fall schon schwer zu beurteilen - jedenfalls mit den Infos, die du gegeben hast. Aber die 'spezielle' Privilegierung kann doch keiner hier beurteilen. Das würde auch der Richter am Familiengericht einem Fachmann = Sachverständigen überlassen.

      ... nicht mehr an meine Kinder weiter vererben was auch ein sehr wichtiger Aspekt ist!
      Ist diese Konstellation nun Schützenswert oder nicht?
      Nee - schützenswert ist ggf. nur der Betrieb/Hof, wenn er ein Betrieb nach dem BGB (§1376) und der Höfeordnung ist.

      Keiner kann mir wirklich sagen ob mein Hof schützenswert ist,
      Das glaube ich nicht. Wen hast du denn - außer uns - überhaupt schon gefragt?

      Und so selten, wie du vermutest, ist diese 'Situation' doch gar nicht. Auch Bauern lassen sich gelegentlich scheiden - sogar hier im Münsterland, wo es viiiele davon gibt. :D Du musst doch mit der Problematik Ertragswertprivilegierung schon konfrontiert gewesen sein. Üblicherweise spielt das doch auch beim Erben bzw. Pflichtteilsansprüchen eine große Rolle. Erbrecht und Familenrecht unterscheiden sich zwar - aber in dem Punkt der Privilegierung dürften die gleichen Voraussetzungen vorliegen.

      Gruß
      Susanne

      P.S. Immer sachlich bleiben, fällt natürlich allen schwer. Keine Frage. Ob deine verbale Entgleisung ein Verstoß gegen die Forenregeln ist, weiß ich grad nicht. 8) Mir fallen da eher die Begriffe 'Anstand' und 'Benehmen' ein.
    • Hallo susanne,

      "Das glaube ich nicht. Wen hast du denn - außer uns - überhaupt schon gefragt?"

      Ich habe meinen Anwalt, den Bauernverband, das Landwirtschaftsamt und das Internet befragt/recherchiert. Aber nirgends eindeutige Aussagen bekommen, weil eben mein Betrieb größtenteils verpachtet ist. Da bin ich dann vermutlich der Tagesform und Einstellung des Richters ausgeliefert.
      Gruß
      Erwin
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