Hallo alle zusammen,
heute hatte ich mit einem Kollegen folgende Diskussion:
er hat eine Tochter 21J. die im Herbst wohl ihre Ausbildung zur Krankenschwester beendet. Wie sieht es aus wenn sie zur Fachoberschule gehen möchte und danach studiert? Von der Tochter würde er im Vorfeld nichts erfahren, da seit über 10 Jahren keinerlei Kontakt besteht. Wurde wohl von der Mutter so gewollt. Ausbildungsunterhalt muss er aktuell nicht zahlen da die Tochter genug Ausbildungsvergütung erhält. Die schulische Laufbahn: Hauptschule, 2jährige Berufsfachschule mit Abschluss mittlere Reife, dann Ausbildung. Muss er dann zahlen?
Ich meinte nein, da der schulische Werdegang nicht dafür steht. Sie hätte vor der Ausbildung die Fachoberschule besuchen müssen, um dann hinterher Unterhaltsanspruch fürs Studium zu haben.
Er meint ja, da er wohl mal irgendwo gelesen hat, das es auch ausreicht wenn sie das angeblich mit der Mutter vor Ausbildungsbeginn den Studienwunsch besprochen hat. Auch wenn das ausgetrickst wäre und so gar nicht stimmen würde könnte er dann zur Zahlung herangezogen werden.
Wer hat nun recht?
Danke für eure Antworten
LG
Urmeli
heute hatte ich mit einem Kollegen folgende Diskussion:
er hat eine Tochter 21J. die im Herbst wohl ihre Ausbildung zur Krankenschwester beendet. Wie sieht es aus wenn sie zur Fachoberschule gehen möchte und danach studiert? Von der Tochter würde er im Vorfeld nichts erfahren, da seit über 10 Jahren keinerlei Kontakt besteht. Wurde wohl von der Mutter so gewollt. Ausbildungsunterhalt muss er aktuell nicht zahlen da die Tochter genug Ausbildungsvergütung erhält. Die schulische Laufbahn: Hauptschule, 2jährige Berufsfachschule mit Abschluss mittlere Reife, dann Ausbildung. Muss er dann zahlen?
Ich meinte nein, da der schulische Werdegang nicht dafür steht. Sie hätte vor der Ausbildung die Fachoberschule besuchen müssen, um dann hinterher Unterhaltsanspruch fürs Studium zu haben.
Er meint ja, da er wohl mal irgendwo gelesen hat, das es auch ausreicht wenn sie das angeblich mit der Mutter vor Ausbildungsbeginn den Studienwunsch besprochen hat. Auch wenn das ausgetrickst wäre und so gar nicht stimmen würde könnte er dann zur Zahlung herangezogen werden.
Wer hat nun recht?
Danke für eure Antworten
LG
Urmeli