unterhalt bei neuem Kind und alter verpflichtung

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    • unterhalt bei neuem Kind und alter verpflichtung

      Hallo zusammen,

      wie verhält es sich wenn für Kind 1(12J) Mindestunterhalt gezahlt werden muss- Verdienst des Vaters liegt bei 1500€netto,

      und nun ein weiteres Kind (mit einer neuen Partnerin) zu versorgen ist-

      dh wieviel Unterhalt ist für Kind 1 fällig?

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    • Hi Frank,

      falls weitere Diskussion gewünscht ist (insbesondere zwecks Abänderung des Unterhalts), bitte ich um folgende Infos:

      - Wann ist Kind2 geboren (Monat/Jahr)?
      - Ist der Mindestunterhalt für Kind1 in vollstreckbarer Form tituliert? Wenn ja: durch Urteil, Beschluss oder Vergleich (also gerichtlich), oder aber durch Urkunde (also außergerichtlich durch Jugendamt bzw. Notar)?
      - Von wem wurde Kind1 vertreten: Beistand (Jugendamt) oder Anwalt?
      - Sind die beiden Mütter berufstätig? Voll-/Teilzeit? Einkommensverhältnisse?
    • Hallo Frank,

      ich möchte noch anmerken, dass gegenüber beiden Kindern eine gesteigerte Erwerbspflicht besteht, d.h. du bist grundsätzlich gehalten, alles in deiner Macht Stehende zu tun, um den Mindestunterhalt zu sichern = 335 € + 450 € - 190 € = 595 €. Bei einem SB von 1080 € wäre das ein zu erzielendes bereinigtes Einkommen von 1675 €. Eventuell würde man dir also einen Nebenjob zumuten.

      Sollte deine jetzige Partnerin leistungsfähig sein und du mit ihr zusammenleben, könnte man aufgrund der Synergieeffekte auch den Selbstbehalt um 10 % senken (auf rund 961 €).

      Gruß, HT
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