Vertraglich geregelte Trennung ok, wie erhöhe ich Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fair?

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    • Vertraglich geregelte Trennung ok, wie erhöhe ich Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fair?

      Hallo beisammen,

      Eigentlich möchte ich meine monatliche Unterhaltszahlung für das Kind erhöhen, bin mir aber nicht sicher über die richtige Berechnung meines Einkommens für das, was fürs Kind rauskommen kann.

      Gütlicher Scheidungsvertrag erledigt: Ich hatte alle Schulden übernommen, dafür Eigentum behalten dürfen (Erbpachtwohnung) - so habe ich meine Frau von etwa 76.000 € schulden und von allen Verpflichtungen (Erbpacht usw.) befreit. Mir bleiben noch 144.000 € Schulden und alle Verpflichtungen.

      Einkommen jetzt gedrittelt nach Verlust des Vollzeitjobs:
      - Erwerbsunfähigkeitsrente nach 75-Prozent-Regelung [da darf man noch was nebenher verdienen]: 962 €
      - Resteinkommen monatlich ca. 1400, nach Krankenkassenanpassung wg. Rente ca. 1700
      - Mir blieb nur das Vermieten von freigewordenen Zimmern als Aufstockung, Einnahmen ca. 770 mtl., allerdings muss man noch Steuern dafür abrechnen

      macht zusammen
      ca. 3400 Euro

      Das ist zwar ganz erklecklich, aber von den zum Trennungszeitraum durschnittlichen monatlichen Kosten von 3500 € bin ich kaum runtergekommen, davon 1600 für Kredittilgung, Zinsen und Erbpacht, rund 400 für die jetzige Kindes-Unterhaltszahlung und diverse Versicherungen. Zum Leben reicht's, kann mich nicht beschweren.

      Aber Meine Tochter wird dieses Jahr 12, das Kindergeld kriegt die Mutter und ich investiere auch noch in private Rentenvorhersorge für mich und Kind, etwa noch 325 mtl. (250 von der gesetzlichen Rente werden im Rentenalter schon monatlich an die Frau abgetreten, da bleibt nicht mehr so viel).

      Frage: Was von meinen Kosten ist abzugsfähig für die Ermittlung meines Düsseldorfer-Tabellen-Einkommens?
      (will zwar Zahlungen erhöhen, aber brauche einen Hinweis, was realistisch ist)

      Danke für Hinweise zu "abzugsfähigen" Kosten.

      Gruß, Manfred.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Tippfehler "Tennung" in Trennung geändert.

    • Hallo Manfred,

      Wenn nichts gefordert wird, würde ich nichts neu berechnen lassen.

      Zahl einfach den den Betrag dann entsprechend der Altersgruppe 12 Jahre.

      Gibt deiner Tochter ein "freiwilliges Taschengeld", in der Höhe wie du gerne möchtest.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guter Tipp, schwierige Realität...

      Danke Edy, das ist gutgemeint. Da ich das Geld immer direkt an die KM überweise, gestaltet sich das sicher schwieriger -- von direkten Taschengeldzahlungen an das Kind ohne sie zu fragen wird sie angepisst sein [dieses Gefragtwerdenwollen hat mch schon in der Ehezeit genervt].

      Sie wird also spätestens zum 12. Geburtstag des Kindes meine Mieteinnahmen (die nicht immer sicher sind bei den WG-Mitbewohnern, die ich früher oder später rausschmeißen will) voll berechnen - ob ich sie kriege oder nicht. Und anhand dessen in die Tabelle kucken. Macht dann fast 200 fällige Euro mehr, wenn sie das Jugendamt drauf ansetzt (dabei hatte ich das Geld eingeplant, um die "angeheirateten" Schulden abzuzahlen...)

      Gut, ich bleibe erstmal still wie du empfiehlst und lege schon mal vorsichtshalber was zur Seite, falls sie das einfordert - das kann sie, weil im Scheidungsvertrag steht, dass ich nach Düsseldorfer Tabelle zahle. Zum Einkommen zählt da nicht nur der Rest-Job, sondern leider auch die Erwerbsminderungsrente und die - unsicheren - Mieteinnahmen.

      Aber dank der ISUV-Tipps konnte ich mich bisher immer über Wasser halten und hoffe, das geht jetzt auch :) Danke!
    • Hallo,

      die Mieteinnahmen musst du ja versteuern.
      Und hier sind die Kosten für die Vermietung ja auch abzuziehen.
      Auch würde ich darauf dringen, dass die Einnahmen der letzten drei Jahre zu berücksichtigen sind und das durchschnittliche Mittel gebildet wird.
      Damit kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass die Mieteinnahmen zu 100 % - ohne Abzug der Kosten und Steuern - auf dein Einkommen draufgeschlagen werden. Anteilige Grundsteuern etc. sind hier ja auch in Abzug zu bringen.

      Petra
    • Hallo Manfred,
      sollte eine Neuberechnung vom Jugendamt oder Anwalt kommen hast du als ISUV-Mitglied die Möglichkeit, die Berechnung im Wege der kostenlosen schriftlichen Rechtsauskunft von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen. Damit schreibe ich dir sicher nichts Neues, möchte dich nur erinnern.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
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