Hallo beisammen,
Eigentlich möchte ich meine monatliche Unterhaltszahlung für das Kind erhöhen, bin mir aber nicht sicher über die richtige Berechnung meines Einkommens für das, was fürs Kind rauskommen kann.
Gütlicher Scheidungsvertrag erledigt: Ich hatte alle Schulden übernommen, dafür Eigentum behalten dürfen (Erbpachtwohnung) - so habe ich meine Frau von etwa 76.000 € schulden und von allen Verpflichtungen (Erbpacht usw.) befreit. Mir bleiben noch 144.000 € Schulden und alle Verpflichtungen.
Einkommen jetzt gedrittelt nach Verlust des Vollzeitjobs:
- Erwerbsunfähigkeitsrente nach 75-Prozent-Regelung [da darf man noch was nebenher verdienen]: 962 €
- Resteinkommen monatlich ca. 1400, nach Krankenkassenanpassung wg. Rente ca. 1700
- Mir blieb nur das Vermieten von freigewordenen Zimmern als Aufstockung, Einnahmen ca. 770 mtl., allerdings muss man noch Steuern dafür abrechnen
macht zusammen
ca. 3400 Euro
Das ist zwar ganz erklecklich, aber von den zum Trennungszeitraum durschnittlichen monatlichen Kosten von 3500 € bin ich kaum runtergekommen, davon 1600 für Kredittilgung, Zinsen und Erbpacht, rund 400 für die jetzige Kindes-Unterhaltszahlung und diverse Versicherungen. Zum Leben reicht's, kann mich nicht beschweren.
Aber Meine Tochter wird dieses Jahr 12, das Kindergeld kriegt die Mutter und ich investiere auch noch in private Rentenvorhersorge für mich und Kind, etwa noch 325 mtl. (250 von der gesetzlichen Rente werden im Rentenalter schon monatlich an die Frau abgetreten, da bleibt nicht mehr so viel).
Frage: Was von meinen Kosten ist abzugsfähig für die Ermittlung meines Düsseldorfer-Tabellen-Einkommens?
(will zwar Zahlungen erhöhen, aber brauche einen Hinweis, was realistisch ist)
Danke für Hinweise zu "abzugsfähigen" Kosten.
Gruß, Manfred.
Eigentlich möchte ich meine monatliche Unterhaltszahlung für das Kind erhöhen, bin mir aber nicht sicher über die richtige Berechnung meines Einkommens für das, was fürs Kind rauskommen kann.
Gütlicher Scheidungsvertrag erledigt: Ich hatte alle Schulden übernommen, dafür Eigentum behalten dürfen (Erbpachtwohnung) - so habe ich meine Frau von etwa 76.000 € schulden und von allen Verpflichtungen (Erbpacht usw.) befreit. Mir bleiben noch 144.000 € Schulden und alle Verpflichtungen.
Einkommen jetzt gedrittelt nach Verlust des Vollzeitjobs:
- Erwerbsunfähigkeitsrente nach 75-Prozent-Regelung [da darf man noch was nebenher verdienen]: 962 €
- Resteinkommen monatlich ca. 1400, nach Krankenkassenanpassung wg. Rente ca. 1700
- Mir blieb nur das Vermieten von freigewordenen Zimmern als Aufstockung, Einnahmen ca. 770 mtl., allerdings muss man noch Steuern dafür abrechnen
macht zusammen
ca. 3400 Euro
Das ist zwar ganz erklecklich, aber von den zum Trennungszeitraum durschnittlichen monatlichen Kosten von 3500 € bin ich kaum runtergekommen, davon 1600 für Kredittilgung, Zinsen und Erbpacht, rund 400 für die jetzige Kindes-Unterhaltszahlung und diverse Versicherungen. Zum Leben reicht's, kann mich nicht beschweren.
Aber Meine Tochter wird dieses Jahr 12, das Kindergeld kriegt die Mutter und ich investiere auch noch in private Rentenvorhersorge für mich und Kind, etwa noch 325 mtl. (250 von der gesetzlichen Rente werden im Rentenalter schon monatlich an die Frau abgetreten, da bleibt nicht mehr so viel).
Frage: Was von meinen Kosten ist abzugsfähig für die Ermittlung meines Düsseldorfer-Tabellen-Einkommens?
(will zwar Zahlungen erhöhen, aber brauche einen Hinweis, was realistisch ist)
Danke für Hinweise zu "abzugsfähigen" Kosten.
Gruß, Manfred.
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