Liebe Forengemeinde!
Mein Mann (mit mir verheiratet in 2. Ehe) zahlt für seine nunmehr 18jährige Tochter aus 1. Ehe titulierten Kindesunterhalt in Höhe von 260 Euro monatlich, der Titel ist über den 18. Geburtstag hinaus gültig. Es besteht kein Kontakt zum Kind, kein Kontakt zur Mutter. Wir haben kürzlich erfahren, dass die Mutter seit gut 2 Jahren ein Eiscafe betreibt und die Tochter dort neben der Schule arbeitet. Die Tochter fällt nun das zweite Mal in Folge im Gymnasium, 11. Klasse, durch und will von der Schule abgehen. Die Tochter hat Bafög beantragt und will, dass mein Mann eine Einkommenserklärung ausfüllt. Die Einkommenserklärung wird er morgen ans Bafögamt schicken. Die Tochter verweigert uns seit 4 Wochen Auskünfte über deren zukünftigen beruflichen Werdegang, warum sie Bafög beantragt hat und ob sie von zuhause ausziehen will. Ebenfalls weigert sich die Tochter Auskünfte zum aktuellem Einkommen und dem Einkommen der Mutter zu erteilen. Von uns gesetzte Fristen (4 Wochen) sind abgelaufen.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Dürfen Mutter und Tochter uns die Auskünfte verweigern? Können wir auf Zusendung des Bafögbescheides bestehen?
Kann mein Mann den Unterhalt einstellen oder droht die Pfändung?
Falls gepfändet werden darf, können wir Vollstreckungsgegenklage bzw. Abänderungsklage erheben?
Für eine anwaltliche Beratung fehlt uns momentan leider das Geld.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Kuschelmuschel
Mein Mann (mit mir verheiratet in 2. Ehe) zahlt für seine nunmehr 18jährige Tochter aus 1. Ehe titulierten Kindesunterhalt in Höhe von 260 Euro monatlich, der Titel ist über den 18. Geburtstag hinaus gültig. Es besteht kein Kontakt zum Kind, kein Kontakt zur Mutter. Wir haben kürzlich erfahren, dass die Mutter seit gut 2 Jahren ein Eiscafe betreibt und die Tochter dort neben der Schule arbeitet. Die Tochter fällt nun das zweite Mal in Folge im Gymnasium, 11. Klasse, durch und will von der Schule abgehen. Die Tochter hat Bafög beantragt und will, dass mein Mann eine Einkommenserklärung ausfüllt. Die Einkommenserklärung wird er morgen ans Bafögamt schicken. Die Tochter verweigert uns seit 4 Wochen Auskünfte über deren zukünftigen beruflichen Werdegang, warum sie Bafög beantragt hat und ob sie von zuhause ausziehen will. Ebenfalls weigert sich die Tochter Auskünfte zum aktuellem Einkommen und dem Einkommen der Mutter zu erteilen. Von uns gesetzte Fristen (4 Wochen) sind abgelaufen.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen?
Dürfen Mutter und Tochter uns die Auskünfte verweigern? Können wir auf Zusendung des Bafögbescheides bestehen?
Kann mein Mann den Unterhalt einstellen oder droht die Pfändung?
Falls gepfändet werden darf, können wir Vollstreckungsgegenklage bzw. Abänderungsklage erheben?
Für eine anwaltliche Beratung fehlt uns momentan leider das Geld.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Kuschelmuschel