Unterhalt nach Abitur mit fehlender Sportprüfung

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    • Unterhalt nach Abitur mit fehlender Sportprüfung

      Hallo zusammen,

      nachdem ich auch bereits viele interessante Beiträge in dem Forum gelesen habe, habe ich heute auch mal eine Frage.

      Kurz zu mir:
      Ich bin seit Mai 2014 geschieden und habe einen Sohn (18 J.) und eine Tochter (15 J.). Beide gehen auf das Gymnasium (12. und 9. Klasse).
      Mein Sohn erhält seit seinem 18. Geburtstag den Unterhalt auf sein Konto überwiesen.

      Nun zu meiner Frage:
      Mein Sohn macht gerade Abitur bzw. ist eigentlich schon so gut wie fertig damit.
      Leider hat er sich im März das Bein gebrochen und konnte daher seine (praktische) Sport-Prüfung in der vergangenen Woche nicht machen.
      Alle anderen Prüfungen hat er bereits erfolgreich absolviert, auch die theoretische Sport-Prüfung.
      Nach einem Gespräch mit dem Gymnasium hat der Rektor mir und meinem Sohn mitgeteilt, dass mein Sohn ein vorläufiges Abiturzeugnis erhalten wird, in dem die Sport-Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird.

      Ein Termin für die Nachprüfung in Sport ist noch nicht festgelegt, laut der Prüfungsvorsitzenden könnte das im September sein, im Extremfall aber sogar erst mit der Sportprüfung des nächsten Abitur-Jahrgangs.
      Erst nach dieser Nachprüfung wird er dann auch sein endgültiges Abiturzeugnis erhalten.

      Da mein Sohn sowieso erst nächstes Jahr im Juli eine Ausbildung bei der Polizei beginnen möchte und solange FSJ, Entwicklungshilfe o.ä. machen möchte, stelle ich mir die Frage, ob er dann noch Anspruch auf Unterhalt hat oder nicht - meiner Meinung nach hat er dann ja bereits im Juli diesen Jahres seinen Abschluss und Unterricht muss er eigentlich auch nicht mehr besuchen.

      Wäre super, wenn Ihr mir dazu eine Antwort geben könntet.

      Vielen Dank schon mal und viele Grüße
      Odi

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Odi ()

    • Hallo,

      Unterhalt steht ihm zu so lange er "in Ausbildung" ist. Arbeiten neben der Ausbildung kann man ihm nicht "zumuten",

      er soll ja Zeit zum lernen haben und ist "ausgelastet genug".

      Dein Sohn hat aber diese "Belastungen" z.Zt. nicht. Er kann also selbst für seinen Unterhalt aufkommen. (wenn das gebrochene Bein es zulässt.)

      Beteiligt sich die Mutter z.Zt. am Unterhalt ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      vielen Dank für Deine Antwort - so hatte ich mir das auch bereits gedacht.

      Mein Sohn hat sich mit mir über die Höhe meines Unterhalts geeinigt, und mit der Mutter wird er das vermutlich auch gemacht haben.
      Ich habe ihm in einem Gespräch erklärt, dass er Anspruch auf Unterhalt von Vater und Mutter hat und auch auf Weiterleitung des KG.

      Mein Sohn wohnt bei der Mutter, und ihr Anteil am Unterhalt ist bei der Berechnung meines Unterhalts bereits berücksichtigt.
      Inwieweit er von ihr Unterhalt erhält oder ob sie diesen und das KG für Wohnen, Essen usw. einbehält, weiss ich nicht; da habe ich mich bewusst rausgehalten.

      LG
      Odi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Odi ()

    • Hallo Odi,

      in der allg. Schulausbildung befindet er sich u.a. dann, wenn er auch regelmäßig Unterricht hat, was hier bald nicht mehr der Fall ist.

      Allerdings ist er gehalten, sich bis zum Ausbildungsbeginn selbst zu unterhalten. Macht er ein FSJ, dann steht ihm unter Umständen ergänzender Unterhalt zu. Die Rechtsprechung dazu ist umstritten, man neigt wohl aber eher dazu, ein FSJ als Teil einer Gesamtausbildung zu sehen, wobei er sich aber das Taschengeld und eventuelle weitere Zahlungen auf seinen Bedarf anrechnen lassen muss. Ob man ihm eine 90-€-Pauschale gutschreibt, wie bei Azubis, ist ebenfalls umstritten.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      auch Dir vielen Dank - ich denke, dass ich das mal mit ihm besprechen werde.

      Zum Glück habe ich ein ganz gutes Verhältnis zu meinen Kindern - da wird sich sicher eine gute Lösung für beide finden.

      Ich werde das Ergebnis dann hier reinstellen.

      Wenn es noch andere gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bin ich für weiteren Input dankbar.

      LG
      Odi
    • Hallo Odi,
      zunächst ein herzliches Willkommen im ISUV-Forum.
      Ergänzend zu den dir bereits mitgeteilten Auffassungen hier mein Kenntnisstand zu der vorliegenden Thematik:
      Sofern zwischen dem Inhalt des FSJ und dem voraussichtlich angestrebten Ausbildungsziel (hier: Polizeiberuf) kein innerer Zusammenhang besteht verneint die Rechtsprechung den Anspruch auf Unterhalt. Im vorliegenden Fall scheint es an diesem Zusammenhang zu fehlen.
      Soweit die rechtliche Sicht.
      Bitte stell' dir aber auch folgende Frage: Wie würde ich mich hinsichtlich Unterhaltszahlung verhalten, wenn unser Sohn bei noch bestehender Ehe ein FSJ machen wollte?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      vielen Dank für die freundliche Begrüßung und auch für Deine Antwort.

      Bei bestehender Ehe stellt sich diese Frage meiner Meinung nach nicht so, da vermutlich in den meisten Fällen der Unterhalt nicht vollständig in bar an das Kind gezahlt wird. Vielleicht liege ich da falsch, aber dann verbleibt der Unterhalt zum großen Teil eher innerhalb der Familie und dem Kind selbst wird ein Taschengeld gezahlt.

      Leider lehnt die Mutter jegliches Gespräch mit mir ab und hat eher die Haltung, sich aus allem rauszuhalten und die Kinder machen zu lassen, was sie wollen. Ich möchte meinem Sohn in dem Gespräch klar machen, dass er sich ernsthaft bemüht, das bevorstehende Jahr sinnvoll zu nutzen. Natürlich erhält er von mir jegliche Unterstützung, aber er muss auch tatsächlich was tun...

      LG
      Odi
    • Hallo Odi, hallo Villa,

      die neuere Rechtsprechung geht schon in die Richtung, den U-Anspruch während des FSJ zu bejahen, auch ohne sachlichen Zusammenhang zum angestrebten Studium, z.B. OLG Celle vom 6.10.11, 10 WF 300/11, Zitat daraus:
      "Vor diesem Hintergrund kann nach Auffassung des Senats die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres nunmehr im Rahmen einer Gesamtausbildung zu einem Beruf auch dann als ein angemessener Ausbildungsschritt anzusehen sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei Beginn dieses Ausbildungsabschnitts noch nicht feststeht, ob die Ausbildung später tatsächlich in einen sozialen Beruf münden und das freiwillige soziale Jahr sich somit konkret ´auszahlen´ wird. Es spricht viel dafür, dass das freiwillige soziale Jahr schon deshalb grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt angesehen werden kann, weil es geeignet ist, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Abschluss ihrer Ausbildung zu verbessern. Hinzu kommt, dass die pädagogisch begleitete praktische Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung auch geeignet ist, den Jugendlichen Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie sich für einen sozialen Beruf eignen. Das freiwillige soziale Jahr stellt sich damit auch als eine Orientierungsphase dar. Es ist allgemein anerkannt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während einer gewissen Orientierungsphase nicht verliert (vgl. BGH FamRZ 1998, 671, 672. im Hinblick auf ein freiwilliges soziales Jahr ausdrücklich BGH Beschluss vom 29. Juni 2011 XII ZR 127/09 ). "

      Ohne FSJ und ohne Ausbildung hat er keinen Anspruch und muss sich mit Jobs über Wasser halten, essei denn, du unterstützt ihn freiwillig und quasi "einfach so".

      Gruß, HT
    • Hallo zusammen,

      hier mal ein kurzes Update:
      mein Sohn ist tatsächlich davon ausgegangen, dass ich meinen Unterhalt in der bisherigen Höhe so weiter zahle, bis er nächstes Jahr voraussichtlich im Juli seine Ausbildung anfängt.
      Ich habe ihn auf die rechtliche Situation hingewiesen und ihm auch gesagt, dass wir aber durchaus etwas anderes verabreden können - ich warte jetzt gespannt auf einen Vorschlag von ihm...

      Allerdings hat er mir auch mitgeteilt, dass er von meinem Unterhalt über die Hälfte für sich verwenden kann (Kleidung u.ä.) und den Rest an die Mutter abgibt (für Miete, Strom, Wasser, Essen).
      In Zahlen heisst das (Berechnung Herbst vergangenen Jahres:
      Er hat Anspruch auf 767 € Unterhalt gem. DDT, davon 184 € KG (jetzt natürlich 190 €). Von mir hat er bislang 400 € bekommen, sodass die KM 183 € bezahlen musste.
      Mit KG hatte die KM also 367 € zur Verfügung. Wenn ich davon ausgehe, dass er 150 € von meinem UH auch noch an die KM abgibt, hätte diese also 517 € (!!!) zur Verfügung; das erscheint mir doch sehr hoch, zumal da für meinen Sohn nicht wirklich viel Luft bleibt, um auch mal Rücklagen zu bilden, evtl. für eine neue Brille.

      Da die Mutter sich eine ETW gekauft hat, habe ich den Eindruck, dass sie dieses Geld eher für die Finanzierung verwendet als für meinen Sohn.
      Vor dem Hintergrund ist meine Motivation, weiter Unterhalt zu zahlen, nicht besonders hoch.

      Was meint ihr dazu?
    • Hallo Odi,

      Odi schrieb:

      Vor dem Hintergrund ist meine Motivation, weiter Unterhalt zu zahlen, nicht besonders hoch.
      Was meint ihr dazu?
      Rechtlich wird ihm kein Unterhalt zugestanden werden.

      Vereinbaren mit ihm kannst du alles. Du könntest aber auch weniger Unterhalt zahlen und den "eingesparten" Betrag für

      ihn als "Rücklagen" anlegen.

      Stellt bitte noch sicher ob ihm z.Zt. noch Kindergeld zusteht, und wie lange? ( evtl. arbeitssuchend beim JC melden).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Odi,

      ich finde, die Festellung, ob KU zu zahlen ist oder nicht sollte Vorrang haben. Falls du zum Unterhalt weiterhin verpflichtet bist, ist das Thema durch. Falls nicht, musst du eine Entscheidung treffen, ob und in welcher Form du euren Sohn dennoch unterstützen willst.

      Die anderen Dinge sind doch Geplänkel, Nebenkriegsschauplätze.

      Da die Mutter sich eine ETW gekauft hat, habe ich den Eindruck, dass sie dieses Geld eher für die Finanzierung verwendet als für meinen Sohn.
      Ja sicher tut sie das. Was ist denn daran schlimmer, es für die Finanzierung der ETW zu verwenden als für Miete? Kapier ich nicht.

      Kosten der Lebenshaltung werden - je nach Perspektive - gern unter oder überschätzt. Ich gebe dann gern das Beispiel des Hartz 4 - Empfängers zum besten. Da gibt es natürlich Mietobergrenzen, die von Stadt zu Stadt sehr voneinander abweichen können. Einem 18jährigen stünden im Haushalt der Mutter bei 3 Personen ein Anteil für Miete einschl. Nebenkosten und Heizung zwischen 250 Euro (im Landkreis Friesland) und 420 Euro (in München) zur Verfügung. Wohlgemerkt als Hartz 4 - Empfänger! Bei der Ermittlung der 'angemessenen' Mieten wird das obere Segment des jeweiligen Mietspiegels ausgeklammert - aus den restlichen 70 % wird der Durchschnitt gebildet, der dann die Angemessenheitsobergrenze darstellt.

      Ich nehme an, deine Kinder leben 'besser'. Wer kauft schon eine Wohnung in Duisburg-Marxloh oder in Bremerhaven-Lehe? Vermutlich kommen sie auch nicht mit den 145 Euro für Nahrungsmittel aus - so wenig, wie mit 1,54 Euro für Bildung, aber immerhin 35 Euro für Telefon und Internet.

      Odi, bitte entschuldige, dass ich hier so vom Thema wegkomme. Wie ich eingangs schon sagte - der Unterhaltsanspruch ist zweifelhaft. Das muss geklärt werden. Da bleibt dem künftigen Hauptkommissar am Ende vielleicht nur, einen Job anzunehmen. Das tut gar nicht weh, und ich bin sicher, du hast da - so wie ich - jahrzehntelange Erfahrung. 8)

      Viel Glück bei der Entscheidungsfindung!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Susanne schrieb:

      Zitat

      Ja sicher tut sie das. Was ist denn daran schlimmer, es für die Finanzierung der ETW zu verwenden als für Miete? Kapier ich nicht.
      Natürlich ist daran nichts schlimmer, es ist mir im Grunde egal, ob Miete oder ETW, es geht mir um die Höhe des Betrags, den sie einbehält.
      In der Unterhaltsberechnung ihrer Anwältin wurde eine (ersparte) Miete von 600 € gegengerechnet, bei 3 Personen (Ex-Frau, Sohn und Tochter) sind das in meinen Augen 200 € pro Nase - da kommt dann noch Strom, Wasser, Essen dazu, dafür stünden ihr dann 317 € zur Verfügung! Ist in meinen Augen ziemlich hoch gegriffen.

      Ich kann Deine Argumentation schon nachvollziehen, aber ich möchte auch nicht, dass sie die Wohnung auf Kosten meines Sohnes finanziert.

      Naja, seit gestern macht er immerhin einen Ferienjob.

      Und wie ich diversen Forenbeiträgen entnehmen konnte, bin ich momentan tatsächlich nicht verpflichtet zum KU - denke, das wird dann auf ein Taschengeld rauslaufen.

      Danke schon mal für Eure Antworten und Anmerkungen.

      LG Odi

      P.S.: Wir wohnen im Schwarzwald, da haben wir zum Glück noch keine Mietpreise wie in München :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Odi ()

    • Hallo zusammen,

      hier mal der aktuelle Stand:
      Mein Sohn hat im September seine Sportprüfung nachgeholt und damit sein Abitur erfolgreich abgeschlossen.

      Seitdem hat er bis Dezember gejobt und macht aktuell an seinem bisherigen Gymnasium ein halbes Jahr Schülerbetreuer als geringfügig Beschäftigter, voraussichtlich bis Juni. Außerdem jobt er nochmals für 3 Monate parallel dazu.

      Mit dem, was er damit verdient, kommt er ganz gut über die Runden, ein Taschengeld braucht er aktuell nicht.

      Nur mit seiner Ausbildung ist er leider noch nicht weitergekommen - aber das ist dann ein anderes Thema...

      Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Antworten und Denkanstöße.

      Viele Grüße und Euch ein schönes Wochenende
      Odi
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