Hallo zusammen,
nachdem ich auch bereits viele interessante Beiträge in dem Forum gelesen habe, habe ich heute auch mal eine Frage.
Kurz zu mir:
Ich bin seit Mai 2014 geschieden und habe einen Sohn (18 J.) und eine Tochter (15 J.). Beide gehen auf das Gymnasium (12. und 9. Klasse).
Mein Sohn erhält seit seinem 18. Geburtstag den Unterhalt auf sein Konto überwiesen.
Nun zu meiner Frage:
Mein Sohn macht gerade Abitur bzw. ist eigentlich schon so gut wie fertig damit.
Leider hat er sich im März das Bein gebrochen und konnte daher seine (praktische) Sport-Prüfung in der vergangenen Woche nicht machen.
Alle anderen Prüfungen hat er bereits erfolgreich absolviert, auch die theoretische Sport-Prüfung.
Nach einem Gespräch mit dem Gymnasium hat der Rektor mir und meinem Sohn mitgeteilt, dass mein Sohn ein vorläufiges Abiturzeugnis erhalten wird, in dem die Sport-Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird.
Ein Termin für die Nachprüfung in Sport ist noch nicht festgelegt, laut der Prüfungsvorsitzenden könnte das im September sein, im Extremfall aber sogar erst mit der Sportprüfung des nächsten Abitur-Jahrgangs.
Erst nach dieser Nachprüfung wird er dann auch sein endgültiges Abiturzeugnis erhalten.
Da mein Sohn sowieso erst nächstes Jahr im Juli eine Ausbildung bei der Polizei beginnen möchte und solange FSJ, Entwicklungshilfe o.ä. machen möchte, stelle ich mir die Frage, ob er dann noch Anspruch auf Unterhalt hat oder nicht - meiner Meinung nach hat er dann ja bereits im Juli diesen Jahres seinen Abschluss und Unterricht muss er eigentlich auch nicht mehr besuchen.
Wäre super, wenn Ihr mir dazu eine Antwort geben könntet.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Odi
nachdem ich auch bereits viele interessante Beiträge in dem Forum gelesen habe, habe ich heute auch mal eine Frage.
Kurz zu mir:
Ich bin seit Mai 2014 geschieden und habe einen Sohn (18 J.) und eine Tochter (15 J.). Beide gehen auf das Gymnasium (12. und 9. Klasse).
Mein Sohn erhält seit seinem 18. Geburtstag den Unterhalt auf sein Konto überwiesen.
Nun zu meiner Frage:
Mein Sohn macht gerade Abitur bzw. ist eigentlich schon so gut wie fertig damit.
Leider hat er sich im März das Bein gebrochen und konnte daher seine (praktische) Sport-Prüfung in der vergangenen Woche nicht machen.
Alle anderen Prüfungen hat er bereits erfolgreich absolviert, auch die theoretische Sport-Prüfung.
Nach einem Gespräch mit dem Gymnasium hat der Rektor mir und meinem Sohn mitgeteilt, dass mein Sohn ein vorläufiges Abiturzeugnis erhalten wird, in dem die Sport-Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird.
Ein Termin für die Nachprüfung in Sport ist noch nicht festgelegt, laut der Prüfungsvorsitzenden könnte das im September sein, im Extremfall aber sogar erst mit der Sportprüfung des nächsten Abitur-Jahrgangs.
Erst nach dieser Nachprüfung wird er dann auch sein endgültiges Abiturzeugnis erhalten.
Da mein Sohn sowieso erst nächstes Jahr im Juli eine Ausbildung bei der Polizei beginnen möchte und solange FSJ, Entwicklungshilfe o.ä. machen möchte, stelle ich mir die Frage, ob er dann noch Anspruch auf Unterhalt hat oder nicht - meiner Meinung nach hat er dann ja bereits im Juli diesen Jahres seinen Abschluss und Unterricht muss er eigentlich auch nicht mehr besuchen.
Wäre super, wenn Ihr mir dazu eine Antwort geben könntet.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Odi
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