Vorauszahlung zum Nachteilsausgleich (Realsplitting) zweckentfremdet

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    • Vorauszahlung zum Nachteilsausgleich (Realsplitting) zweckentfremdet

      Hallo liebes Forum,

      ich hoffe, es kann mir jemand in einer Steuerangelegenheit helfen. Ist vielleicht etwas komplizierter als manch anderer Fall - wäre aber trotzdem toll, wenn mir jemand einen Rat geben kann. Folgender Sachverhalt (stichpunktartig).

      Die Vorgeschichte (nur zur Info):
      - Eheleute sind seit 5 Jahren geschieden, Mann ist Unterhaltszahler, Frau ist Unterhaltsempfänger.
      - Anlage U ist seit Jahren unterschrieben, Realsplitting wird durchgeführt, Mann erstattet den steuerlichen Nachteil.
      - Für 2015 werden für die Frau vom Finanzamt erstmals Vorauszahlungen festgelegt.
      - Als die erste VZ fällig wird, klagt die Frau sie ein, ohne die Vorauszahlung zuvor beim Mann geltend gemacht zu haben oder einen Hinweis darauf gegeben zu haben.
      - Mann erkennt die Vorauszahlung an, sobald sie ihm (im Zuge der Klage) bekannt gemacht wurde.
      - Das Gericht verteilt die Kosten für das Verfahren trotzdem auf beide Seiten. Grund: Der Mann hätte die Fälligkeit einer VZ auch ohne den Hinweis der Frau bemerken können, da ihm der Steuerbescheid vorlag.
      - Kosten für Anwalt und Gericht (für den Mann): Rund 1.000 Euro. Frau erhält PKH.
      - Ärgerlich für den Mann.

      Die aktuelle Entwicklung:
      - Im Mai 2016 stellt der Mann fest, dass die Frau die Vorauszahlung vor Gericht noch Ende April erstritten hat, obwohl sie bereits sechs Wochen zuvor (zu dem Zeitpunkt, als ihr die VZ selbst bekannt wurde) die Vollstreckung der fälligen sowie aller zukünftigen Vorauszahlung vom Finanzamt aussetzen ließ.
      - Die Frau erstritt trotzdem die Zahlung und behielt die VZ einfach für sich. Es erfolgte keinerlei Zahlung an das Finanzamt. Dieses forderte diese auch gar nicht mehr.
      - Die Steuerschuld (inzwischen ist ein Steuerbescheid ergangen) ist am 30.5.2016 immer noch unverändert offen.
      - Die VZ ist verbraucht.
      - Nach Erlass des Steuerbescheids müsste die Frau nun rund 400 Euro an den Mann zurückzahlen. Will sie aber nicht.

      Nun meine Fragen:
      - "Darf" die Frau eine Vorauszahlung vor Gericht in der Absicht erstreiten, diese gar nicht zu leisten, sondern das Geld zu behalten?
      - Hätte die Frau vor Gericht angeben müssen, dass die Forderung durch
      das Finanzamt bereits gestundet war und auch keine zukünftigen
      Vorauszahlungen mehr gefordert wurden?
      - Hat die Frau eine Mitwirkungspflicht, um den Nachteil für den Mann zu minimieren und muss sie ihn daran beteiligen?
      - Kann der Mann die Gerichts- und Anwaltskosten nun beispielsweise als Schadensersatz zurückfordern, weil sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, sondern - im Gegenteil! - erfolgreich versucht hat, einen Vermögensvorteil aus der VZ zu erlangen?

      Man kann sich sicher leicht vorstellen, dass in diesem Spiel ich der Mann bin und mich tatsächlich etwas ärgere. Die Vorauszahlung an sich wäre geschenkt. Die Tatsache, dass ich aber zusätzlich noch 1.000 Euro Kosten zu tragen hatte, nun der Rückzahlung hinterherlaufen muss - und am Ende noch feststellen muss, dass diese Vorauszahlung gar nicht geleistet werden musste, sondern einfach in die Tasche der Frau geflossen ist, macht mich schon ärgerlich.

      Freue mich über Anregungen und Kommentare, ob und wie ich wenigstens an einen Teil meiner Kosten gelangen kann. Und sei es nur "formal". Damit sie nicht den Eindruck bekommt, ihr Verhalten sei so "in Ordnung". Das finde ich nämlich nicht.

      Vielen Dank und viele Grüße,
      Finnfinn

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Finnfinn ()

    • Hallo Finnfinn,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Im Rahmen der nachehelichen Solidarität sind die Ex-Eheleute verpflichtet, alles zu unterlassen, was bei der/dem anderen Ex zu vermeidbaren Nachteilen führt.
      Nach deiner Schilderung sind dir vermeidbare finanzielle Nachteile durch deine Ex-Ehefrau entstanden.
      Im Wege der Zivilklage (auf Schadenersatz) hast du die Möglichkeit, diesen Schadensersatz einzuklagen.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      vielen Dank für deine Antwort und deinen Rat! Gibt es denn auch einen Paragrafen/Entscheidungen/Kommentare, auf den/die man sich berufen kann? Unter dem Stichwort "nacheheliche Solidarität" finde ich nur recht schwammige Umschreibungen, mit denen sich alles und nichts - und meistens ein Unterhaltsanspruch - begründen lässt. Eine richtige Definition konnte ich nirgends finden. Kennst du da was?

      Viele Grüße,
      Finnfinn
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