Hallo zusammen - ich habe einige Fragen zum Thema Elternunterhalt:
Wenn der Unterhaltspflichtige aus gesundheitlichen Gründen nach der Unterhaltsberechnung seine Arbeitszeit verringert - wird die Höhe dann neu berechnet? Muss das vom Arzt bescheinigt werden - und wenn ja, reicht der Hausarzt oder ist ein Facharzt nötig? Konkret geht es um einen Bildschirmarbeitsplat, der die häufige Migräne nicht gerade besser macht...
Dann würde mich noch interessieren:
Im Schreiben vom Sozialamt steht, dass Verbindlichkeiten die nach dieser Berechnung entstehen, nicht berücksichtigt werden...also kann sich der Unterhaltspflichtige Hausbau/Hauskauf und ähnliche Lebensplanung abschminken oder wie oder was?!
Und wie kann der Lebensgefährte des Unterhaltsfpflichtigen mit einbezogen werden in diese Rechnung so dass der Selbstbehalt des UHP auf 1620 rutscht statt der sonstigen 1800, wo doch der Lebensgefährte sogar mit unbereinigtem Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt von 1440 liegt?!
Dann würde mich noch ein Arbeitsplatzwechsel interessieren: Für den Fall einer Umschulung und einem anschließendem Arbeitswechsel evtl auch in die Selbstständigkeit...wenn sich hierbei das Einkommen verringert, wird eine neuerliche Berechnung angestellt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Wenn der Unterhaltspflichtige aus gesundheitlichen Gründen nach der Unterhaltsberechnung seine Arbeitszeit verringert - wird die Höhe dann neu berechnet? Muss das vom Arzt bescheinigt werden - und wenn ja, reicht der Hausarzt oder ist ein Facharzt nötig? Konkret geht es um einen Bildschirmarbeitsplat, der die häufige Migräne nicht gerade besser macht...
Dann würde mich noch interessieren:
Im Schreiben vom Sozialamt steht, dass Verbindlichkeiten die nach dieser Berechnung entstehen, nicht berücksichtigt werden...also kann sich der Unterhaltspflichtige Hausbau/Hauskauf und ähnliche Lebensplanung abschminken oder wie oder was?!
Und wie kann der Lebensgefährte des Unterhaltsfpflichtigen mit einbezogen werden in diese Rechnung so dass der Selbstbehalt des UHP auf 1620 rutscht statt der sonstigen 1800, wo doch der Lebensgefährte sogar mit unbereinigtem Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt von 1440 liegt?!
Dann würde mich noch ein Arbeitsplatzwechsel interessieren: Für den Fall einer Umschulung und einem anschließendem Arbeitswechsel evtl auch in die Selbstständigkeit...wenn sich hierbei das Einkommen verringert, wird eine neuerliche Berechnung angestellt?
Vielen Dank für eure Hilfe!