Kindesunterhalt titulieren lassen?

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    • Kindesunterhalt titulieren lassen?

      Hallo Leute,

      ich habe da mal eine Frage zum titulieren lassen von Kindesunterhalt.

      Ich habe immer gazahlt, wobei behauptet wird für einen gewissen Zeitraum zu wenig.
      Jetzt rät meine Anwältin diesen titulieren zu lassen?

      Warum das denn?

      Liebe Grüße
      A... :(
    • Hallo Amigo!

      Wenn Du den Unterhalt titulieren lässt und den titulierten Betrag immer voll umfänglich bedienst, kann Dir niemand vorwerfen zu wenig gezahlt zu haben.

      Bei der Titulierung solltest aber unbedingt darauf achten, dass die Verpflichtung bis zur Volljährigkeit des Kindes befristet ist.

      Den Titel erstellt das örtliche Jugendamt kostenlos.

      LG chico
    • Hallo Chico,

      danke erst mal für Deine schnelle Antwort.
      Meine Mädels werden dieses Jahr 15 und 17 Jahre alt.

      Ich zahle seit 2011 ununterbrochen Unterhalt. Wobei es sicher nicht auszuschliessen ist
      das da eine Zeit war wo ich evtl. zu wenig Unterhalt gezahlt habe. Ich sage bewusst evtl.

      Jugendamt war da noch nie involviert.

      Ich zahle aktuell 908€ für beide. natürlich auch wieder Lohnsteuerklasse 1.

      Also noch mal, was soll das mit dem Titel?
      Wer hat da denn was von?

      LG A.....
    • Hallo Amigo,
      den Vorteil hat der Unterhaltsberechtigte.
      Hast du deine Anwältin gefragt, warum du den Unterhalt titulieren lassen sollst?
      Musst du ggf. mehr zahlen als du aktuell zahlst?
      Bestimmt kannst du die Zahlungen nachweisen; daher hast du grundsätzlich keine Nachforderungen zu befürchten.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      vermutlich sollst du den Unterhalt titulieren lassen, damit nur noch auf die Differenz geklagt werden kann.
      Wenn der betreuende Elternteil darauf besteht muss der barunterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt titulieren lassen.

      Du musst nur darauf achten, dass die Titulierung am 18. Geburtstag endet.

      Eine Titulierung wenn Klage eingereicht wird verringert die Gerichts-/Anwaltskosten, weil diese dann nur auf die Differenzsummer x 12 berechnet werden.
      Und dann stellt sich die Frage ob für 10 €/Monat überhaupt Klage eingereicht wird.

      Petra
    • Hallo Amigo,

      warum hast du derzeit überhaupt eine Anwältin? Hat die Kindsmutter sich einen RA genommen und neue Forderungen gestellt? Alle 2 Jahre hat sie ja das Recht, neu berechnen zu lassen. Der Punkt ist, dass die Kinder das Recht auf einen Titel haben. Sollte dieser gewünscht werden, kommst du nicht darum herum (könnte sonst für dich kostenpflichtig eingeklagt werden). Ich würde dann aber dringend auf die Befristung bis zur Volljährigkeit achten, da dann die Karten ohnehin neu gemischt werden und die Verhältnisse einfach klar sind. Für dich gibt es m.E. keine Vorteile, es sei denn, man hofft, dadurch bis zur Volljährigkeit "Ruhe" (sprich: keine weitere Neuberechnung) zu haben.
      Wie kommst du auf 908 €? Kann das aus der aktuellen DDT nicht entnehmen (nach Stufe 5 846 €, nach Stufe 6 962 €).

      Gruß, HT
    • Guten Morgen,

      die Geschichte mit meiner Ex läuft jetzt schon im 6. Jahr.
      Die Anwälte sind bisher auf beiden Seiten die gleichen geblieben.
      Wobei meine RAE keine Fachanwältin für Familienrecht ist.

      Nein es sind keine neuen Forderungen, wie gesagt meine Anwältin rät mir zum Titel,
      da sie wohl befürchtet das mal wieder vor Gericht gezogen wird.
      Ist für meine Ex mitVKH ja auch immer relativ preiswert.

      Das ganze Theater ging erst richtig los, als ich mich dazu entschlossen habe die Scheidung einzureichen.

      Der Betrag den ich aktuell zahle ist so von der Gegenseite gefordert, meine Anwältin meinte ich soll das mal so zahlen.

      Es gibt noch ein Haus welches fast bezahlt ist. Die Kreditraten von meiner Ex zahle ich auch seit 2011 allein weiter.
      Ich wohne drin da meine Ex mit den Kids ausgezogen ist.

      Nur wer mag:

      http://forum.isuv.de/index.php?page=Thread&threadID=58922

      Schönes WE
      A.....
      ;(
    • Moin Armin,

      wenn der gegn. Anwalt bisher nur die Zahlung und nicht zusätzlich die Titulierung verlangt hat, ist auch keine Titulierung notwendig.

      Ein solches Verhalten ist seltsam, zahlst Du evtl. zuviel? 8)

      Wurde das Thema (Höhe KU + Titulierung) beim Vergleich über den Trennungsunterhalt nicht angesprochen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Moin Clint,

      nee ich zahl ja immer, deswegen versteh ich meine Anwältin auch nicht.
      Das ich zuviel zahle habe ich auch schon mal gedacht.

      Ich habe jetzt im Januar 10.000€ Trennungsunterhalt incl. Nutzungsentgelt
      plus 3.500€ für meine Anwältin gezahlt. 8|

      Da war keine Rede von KU + Titulierung.

      Gruß
      A......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Amigo0815 ()

    • Die beiden Summen bringen uns hier kaum weiter.

      Die Höhe des KU kann nicht geprüft werden, da keinerlei Angaben zu den Berechnungsgrundlagen gemacht werden.

      Aus den Schriftsätzen des gegn. Anwalts muss doch hervorgehen, ob eine Titulierung verlangt wird!!!

      Und der TU-Vergleich gibt doch sicherlich auch einiges zum KU her...

      Konkrete Zahlen, Daten und Fakten werden benötigt, um hier weiterzukommen. ;(

      Oder man lässt es und befragt seinen Anwalt.
    • Hallo Amigo,

      ich nehme an, deine RA leitet dir die Schriftstücke des gegnerischen RA stets weiter?! Darin muss doch stehen, ob eine Titulierung gewünscht bzw. ob eine Klage angedroht wird. Wenn du schreibst, es gebe keine neuen Forderungen, warum also sollte es eine neue Klage geben? Ich kann hier die Befürchtung deiner RA nicht so recht nachvollziehen.
      Wenn die Titulierung ausdrücklich gewünscht wird, dann solltest du dem nachkommen, ansonsten kannst du auch erst mal warten.
      Sollte es zu einer Klage kommen, ist ein Titel insofern "günstig", als der Streitwert sinkt, da es nur noch um den Differenzbetrag zwischen dem geforderten und dem titulierten geht. Aber da ja angeblich nichts gefordert wird, gibt es m.E. erst mal keinen Grund, hier "voreilig" zu handeln, zumal es mir ratsam erscheint, die Höhe der geforderten Beträge zu überprüfen - und nur dann, wenn du dir sicher bist, dass der geforderte Betrag korrekt ermittelt wurde, solltest du auch einen Titel unterzeichnen! (im Zweifel: RA wechseln!)

      Du schreibst, du zahlst die Kreditraten für das Haus seit 2011 allein. Handelt es sich um gemeinsame Schulden? Ist deine Ex-Frau zur Hälfte Miteigentümerin laut Grundbuch? Das hieße eventuell, du würdest für sie auf deine Kosten Vermögen bilden? Oder wird das mit ihrem Anspruch auf Unterhalt "verrechnet"? Sprich: Wurden die Raten bei der Ermittlung des relevanten Einkommens abgezogen? Falls nein: Du kannst nach § 426 BGB im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs die Hälfte der gezahlten Raten zurückverlangen.

      Da ich den Betrag für den Kindesunterhalt komisch finde und er nicht auf der aktuellen DDT beruhen kann, würde mich dann doch dein Einkommen interessieren:
      - Wie hoch ist dein monatliches Brutto, wie hoch dein Netto?
      - Höhe der Steuerrückerstattung?
      - Gibt es sonstige Einkünfte, z.B. Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Mieteinkünfte, Zinserträge, Dienstwagen?
      - Welche bereinigenden Faktoren gibt es, z.B. private Krankenversicherung, private Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen mehr als 5 % vom Netto? etc.

      Gruß, HT
    • Hallo liebe Leute,

      mal was neues zu dem Thema.

      Da meine bisherige Anwältin mir wohl nicht alles von der Gegenseite weitergeleitet hat, jetzt noch mal.

      Meine beiden Mädels werden im September 17 und im November 15 Jahre alt.
      Habe mir jetzt eine Fachanwältin für Familienrecht gegönnt. :huh:

      Zahle jetzt aktuell 517€ pro Kind an Unterhalt.
      Ich soll den Kindesunterhalt titulieren lassen.

      Dabei wurde mir gesagt, das ich drauf achten soll zum Thema passiv oder dynamisch.
      Desweiteren bis zur Volljährigkeit oder Vollendung des 18 Lebensjahres.

      Nun ist was passiert wo ich im Moment gerade etwas ratlos bin.

      Meine Kleine möchte ein Wechselmodell.
      Dann möchte ich den Titel für sie nicht.

      Wie ist das denn Unterhaltsmäßig in dem Fall?
      Ich kann nicht 517€ Unterhalt abdrücken und dann noch für einen halben Monat mein Kind unterhalten.
      Schaffe ich Kohlemäßig nicht mehr.

      Bitte Um Euren geschätzen Rat.

      Liebe Grüße
      Amigo :S
    • Hallo Amigo,

      schön, mal wieder von dir zu lesen - wenn auch der Anlass wieder Kopfzerbrechen macht.

      Wenn eure 'Kleine' das Wechselmodell möchte (was für ein kluges Kind :) ), stehen die Chancen im Alter von 15 Jahren doch nicht schlecht, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Eure Tochter würde auf jeden Fall vom Familiengericht gehört werden und ihr Wunsch hat sicherlich großes Gewicht. Nicht zaudern! Anpacken!

      Mit dem Unterhalt ist es dann so, dass du den halben KU deiner Exfrau schuldest und sie dir ihren halben KU (ich hoffe mal, da kommt überhaupt was bei rum). Bei jedem von euch wird der KU nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit festgelegt. Ist also nicht unbedingt ein 'gutes Geschäft' für dich. Aber darum geht es ja auch nicht.

      Vorher bzw. parallel zu dieser Geschichte sollte aber geklärt werden, ob deine derzeitige Unterhaltshöhe überhaupt richtig ist. Du magst dein Einkommen hier nicht nennen - das hab ich verstanden. Ist ja auch in Ordnung. Aber deine neue Familienrechtsanwältin sollte dir das vorrechnen können.

      Neben all den anderen hast du jetzt auch noch die 'Baustelle' Wechselmodell. Aber das ist doch was Schönes. Da geht man doch mit einem ganz anderen Grundgefühl an die Problemlösung heran. Viel Glück und Erfolg dabei!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Edy,

      ob meine Ex dem Wechselmodel zustimmt weiss ich nicht.

      Ist nur so das meine Kleine sich selbst einen Termin beim Jugendamt geholt hat,
      und auch alleine da war.

      Das finde ich schon sehr erstaunlich da sie das aus eigenen Stücken gemacht hat.

      Ja die Ex hat eigenenes Einkommen.

      Vor zwei Jahren waren das 1100e netto monatlich plus fiktives Einkommen von 450€.



      Hallo Susanne,

      meine neue Anwältin hat ein monatliches netto bei mir von 3675€ errechnet,
      da ich ja jetzt auch noch einen Wohnvorteil in Höhe von 572€ habe.

      Ich habe nämlich nebenbei auch noch das Haus bezahlt. ;(

      Liebe Grüße an Euch Beide
      Amigo

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