Hallo zusammen!
Meine Ex bezieht demnächst Sozialleistungen und hat mich gebeten ihr nachehelichen Unterhalt in Bar zu geben.
Wenn ich in einem Jahr die Steuererklärung mache, wollte ich den Unterhalt aber mittels Reallohnsplitting (oder wie das auch immer heisst) absetzen.
Ist es für mich ausreichend, wenn ich mir monatlich eine Quittung geben lasse, in der mir der Empfang des nachehelichen Unterhalts bestätigt wird?
Ob sie den Unterhalt irgendwo angibt oder nicht ist nicht meine Sache.
Mich bringt das doch in keine ungünstige Lage, oder?
Meine Ex bezieht demnächst Sozialleistungen und hat mich gebeten ihr nachehelichen Unterhalt in Bar zu geben.
Wenn ich in einem Jahr die Steuererklärung mache, wollte ich den Unterhalt aber mittels Reallohnsplitting (oder wie das auch immer heisst) absetzen.
Ist es für mich ausreichend, wenn ich mir monatlich eine Quittung geben lasse, in der mir der Empfang des nachehelichen Unterhalts bestätigt wird?
Ob sie den Unterhalt irgendwo angibt oder nicht ist nicht meine Sache.
Mich bringt das doch in keine ungünstige Lage, oder?