Beantragung der Zusammenveranlagung nach Versöhnungsversuch

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    • Beantragung der Zusammenveranlagung nach Versöhnungsversuch

      Hallo liebes Forum!

      Mittlerweile (seit04/2016) sind meine Exfrau und ich geschieden.

      Wir hatten zu Jahreswechsel 2015/2016 einen Versöhnungsversuch, der leider gescheitert ist.

      Ich meine unser Versöhnungsversuch genügt den Anforderungen für eine erneute steuerliche Zusammenveranlagung.

      Dies möchte ich dem Finanzamt nun mitteilen, bin mir aber unsicher wie ich das erfolgreich anstelle.

      Anbei mein Entwurf des Schreibens an das zuständige Finanzamt.

      Ich möchte dem Finanzamt zum Schutz unserer Privatsphäre nicht mehr als nötig erklären.

      Es ist der Finanzverwaltung ohnehin untersagt, unnötig in die Privatsphäre der Eheleute einzudringen

      Meint Ihr, dass das so reicht, oder müssen wir noch mehr erklären?

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      Sehr geehrte Damen und Herren,



      Wir (Person A und Person B) hatten in der Zeit vom 10.12.2015 bis 12.01.2016 einen Versöhnungsversuch zum Zwecke der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft gem. BGB § 1567.

      In dieser Zeit lebten wir in einer häuslichen Lebensgemeinschaft.



      Hiermit beantragen wir für das Kalenderjahr 2015 und 2016 die steuerliche Zusammenveranlagung.



      Anbei übersenden wir Ihnen den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten.





      Freundliche Grüße





      Person A Person B
    • Hallo goettinger,
      zu deiner Frage zitiere ich einen Anwalt: "...Ein kurzer [b]Versöhnungsversuch im Jahr nach der Trennung[/b] unterbricht die Trennungsphase aus steuerrechtlicher Sicht. Kann der Versöhnungsversuch dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden, können auch im Folgejahr die gewohnten Lohnsteuerklassen beibehalten werden..."
      Nach meiner Erinnerung muss ein "kurzer Versöhnungsversuch" aus steuerrechtlicher Sicht mindestens 4 Wochen dauern.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
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