Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst meine Frage zu lesen.
Ich bin zur Zeit dabei den Trennungsunterhalt für meine Frau zu berechnen. Meine Frau und ich wir sind beide erwerbstätig. Ich verdiene jedoch ca. 1/3 mehr als sie. Sie geht 30h die Wochen arbeiten und ich 37,5h die Woche.
Da wir ein Wechselmodell führen (50:50), wird der Unterhalt aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommen berechnet.
Davon wird dann ein 3/7 für den Unterhalt berechnet (Unterhaltsberechnung nach der 3/7-Methode (Differenzmethode)). Soweit so gut.
Jetzt war meine Frau bei einer Anwältin und diese Anwältin hatte eine andere Berechnung.
Und zwar hat sie vom unterhaltsrelevanten Einkommen (Wohnvorteil, berufsbedingte Aufwendung mit eingerechnet), 1/7 Berufsbonus abgezogen. Dies hat sie bei dem Einkommen meiner Frau auch gemacht.
Danach hat sie dann die Differenz ermittelt und diese halbiert.
Ist das in Ordnung? Wieso wendet sie nicht die 3/7 Methode an?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Balduin
erst einmal vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst meine Frage zu lesen.
Ich bin zur Zeit dabei den Trennungsunterhalt für meine Frau zu berechnen. Meine Frau und ich wir sind beide erwerbstätig. Ich verdiene jedoch ca. 1/3 mehr als sie. Sie geht 30h die Wochen arbeiten und ich 37,5h die Woche.
Da wir ein Wechselmodell führen (50:50), wird der Unterhalt aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommen berechnet.
Davon wird dann ein 3/7 für den Unterhalt berechnet (Unterhaltsberechnung nach der 3/7-Methode (Differenzmethode)). Soweit so gut.
Jetzt war meine Frau bei einer Anwältin und diese Anwältin hatte eine andere Berechnung.
Und zwar hat sie vom unterhaltsrelevanten Einkommen (Wohnvorteil, berufsbedingte Aufwendung mit eingerechnet), 1/7 Berufsbonus abgezogen. Dies hat sie bei dem Einkommen meiner Frau auch gemacht.
Danach hat sie dann die Differenz ermittelt und diese halbiert.
Ist das in Ordnung? Wieso wendet sie nicht die 3/7 Methode an?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Balduin