Selbstständigkeit im Aufbau / Bewerbungen gefordert

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    • Selbstständigkeit im Aufbau / Bewerbungen gefordert

      Hallo,

      kurz zu meiner aktuellen Lebenssituation. Ich bin vor 2 Jahren arbeitslos geworden und aufgrund gesundheitlicher Probleme (Bandscheiben, Kniw), war es nicht möglich in meinem alten Beruf eine neue Anstellung zu finden. So habe ich mich selbstständig gemacht und mein letztes Geld da rein gesteckt. Nun nach knapp 2 Jahren erwirtschafte ich pro Monat ca 400€ mit steigender Tendenz. Ich beziehe aufstockend ALG2 aber der Arbeitsvermittler lässt mich weitestgehend in Ruhe, da er sieht dass ich in 1-2 Jahren aus der Bedürftigkeit raus bin und auf dem Arbeitsmarkt mit meiner Qualifikation sehr wenig Chancen habe. Trotzdem verlangt er 4 Bewerbungen pro Monat, da man ja die Bedürftigkeit direkt beseitigen könnte. Aber ich glaube zu erkennen, dass er die Situation gerade auch im Zuge meiner Investitionen und den Arbeitsaufwand (arbeite täglich 12-14h) respektiert. Meine Ex-Lebensgefährtin hat nun den Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt (obwohl sie sehr viel Geld monatlich verdient), ich habe alles ausgefüllt und dachte ok, dann baust Du halt erstmal wieder Schulden auf, die Du irgendwann dann zurückzahlen musst. Nun habe ich den Bescheid bekommen und da ist die Rede von 20-30 Bewerbungen pro Monat. Ich möchte mich aber auf meine Selbstständigkeit fokussieren. Selbst wenn ich jetzt mal annehme dass mich sowieso keiner nehmen wird, kostet das Heraussuchen der Jobs, die Bewerbungen und auch die Vorstellungsgespräche Zeit und Geld. Und bei der Masse an Bewerbungen, ist es auch nicht auszuschließen dass irgendeiner mich für irgendeinen Job auch mal nimmt, bis er 2 Wochen später realisiert, dass ich ein wandelnden Krüppel bin, der noch zu gesund für eine Vollbehinderung ist. Aber 2 Wochen aus meiner Selbstständigkeit bedeutet Verlust von Aufträgen, die ich unmöglich parallel zu einem Job erledigen kann. Das ist genau das Problem, sonst hätte ich schon lange wenigstens einen Nebenjob.

      Mit der Freundin reden, bringt leider nichts, sie sagt ihr steht das zu und damit hat sie ja auch Recht.

      Meine Fragen sind jetzt folgende:

      1. Lohnt sich ein Widerspruch mit dem Hinweis darauf dass ich selbstständig mir gerade was aufbaue, investiert habe usw.?

      2. Das Geld was die für mich zahlen ist doch nur ein Darlehen? Weil ich hatte schon vor 6 Jahren mal eine Zeit lang Unterhaltsvorschuß beantragen müssen und dass dann später zurückzahlen müssen, als ich wieder in Arbeit war. Oder bezahlt das Amt für Jugend diese knapp 200€ ohne dass ich das zurückzahlen muss?

      3. Was passiert wenn ich mich einfach nicht bewerbe oder nur 4 Bewerbungen monatlich hinschicke?


      Gerne auch sonst noch Hinweise, wie ich die Situation irgendwie entschärfen kann und weiter die Selbstständigkeit vorantreiben kann?

      Danke falls jemand antwortet.
      lg Thomas
    • Hallo Thomas,

      Von wem kam der "Bescheid" ? vom Jugendamt oder von der Vorschusskasse?

      Du solltest dort möglichst persönlich Vorsprechen und die Situation erklären.( Schriftverkehr "hin und her" verzögert nur und kommt
      einem persönlichen Gespräch nicht nach)

      Unterhaltsvorschuss ist i.d.R ein "Kredit" . wenn du eigentlich in der Lage wärst den Unterhalt zu zahlen, es aber nicht tust.

      Mache deutlich dass ohne deine Selbstständigkeit, in Zukunft evtl. gar keine Unterhaltszahlung möglich sein wird.

      lothar48 schrieb:

      Meine Ex-Lebensgefährtin hat nun den Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt (obwohl sie sehr viel Geld monatlich verdient)
      Was bedeutet "sehr viel" ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke Edy, für Deine Antwort. Auf dem Briefbogen steht Amt für Jugend, Familie und Bildung. Abt. Hoheitliche Jugendhilfe SG Unterhaltsvorschuss. Leider wird das Argument dass ich bald keinen Vorschuß mehr brauche nicht ziehen, da in einem Jahr und einem Monat mein Sohn 12 Jahre wird und dann sowieso kein Vorschuß mehr gezahlt wird, aber ich in diesem einem Jahr relativ sicher nicht Unterhalt zahlen kann.
      Sie bekommt ca. 1500€ + Kindergeld , Miete zahlt sie warm 500€.


      Die letzte Frage würde mich noch interessieren, was passiert wenn ich nur 4 Bewerbungen monatlich abgebe?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lothar48 ()

    • Hallo,

      lothar48 schrieb:

      Leider wird das Argument dass ich bald keinen Vorschuß mehr brauche nicht ziehen, da in einem Jahr und einem Monat mein Sohn 12 Jahre wird und dann sowieso kein Vorschuß mehr gezahlt wird
      Das ändert aber nichts an dem was ich schrieb.

      Wenn du dir jetzt einen Job suchst und findest, musst du mindestens ein Netto-Einkommen von 1300€ erzielen,

      um Unterhalt in Höhe des Unterhaltszuschusses zahlen zu können. ( da Selbstbehalt 1080€).

      Du solltest einen persönlichen Termin ausmachen.

      Die Frage der Bewerbungen kannst du dann auch gleich stellen.

      Normalerweise kann dies m.E. nur vom Familiengericht gefordert werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo lothar48,
      willkommen im ISUV-Forum. Hier wirst du sicher Anregungen und Hilfe finden.
      Ich sehe deine Situation für den Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss nicht ganz so problemlos wie du:
      Der Gesetzgeber verlangt, dass für Minderjährige wenigstens der Mindestunterhalt zu zahlen ist.
      Es kann auch gefordert werden, die Selbständigkeit aufzugeben und eine Tätigkeit aufzunehmen, aus der ein höheres Einkommen erzielbar ist.
      Andernfalls kann auch fiktiv gerechnet werden: Was kannst du verdienen, wenn du die Selbständigkeit aufgibst. Von diesem Betrag ausgehend wird dann ggf. deine Unterhaltsverpflichtung berechnet.
      Ich kann mir schwer vorstellen, dass du nach bislang zweijähriger Selbständigkeit und einem Monatseinkommen von aktuell ca. 400 €/Monat (netto oder brutto?) in weiteren zwei Jahren auf ca. 1200 €/netto pro Monat oder mehr kommen wirst, damit du wenigstens einen Teil-Unterhalt zahlen kannst.
      Gibt es für deine körperliche Beeinträchtigung bei der Berufsausübung ein amtsärztliches Gutachten?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Vielen Dank für die Antworten bis hierhin.

      Nein ein ärztliches Gutachten gibt es nicht. Und mir ist schon klar dass von Amts wegen der Aufbau einer Selbstständigkeit nachrangig betrachtet wird, daher sehe ich auch in einem persönlichen Gespräch keinen Sinn.

      Ich habe nun mit meiner Ex-Freundin nochmal gesprochen und folgendes Szenario ausgearbeitet und die Frage an Euch ob das funktioniert, da das Jugendamt ja quasi schon aktiviert wurde.

      Sie würde jetzt die 193€ vom Jugendamt als UnterhaltsVorschuss bekommen, mit eben der Problematik der Bewerbungen. Wir haben jetzt beschlossen dass ich einfach die 193€ von meinen Einkommen bezahle. Das bedeutet ich habe nach Abzügen durch das Arbeitsamt von den 400€ noch 160€. Davon zahle ich dann die 193 und habe so -33€ unter der Regelleistung und denke dass ich irgendwie damit auch klar kommen könnte.

      Kann also meine Freundin jetzt dem Jugendamt sagen, dass wir das privat geklärt haben und sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss(bzw. ich) zurücknehme? Oder ist nachdem das Jugendamt eingeschaltet ist, es nicht mehr möglich für uns das privat zu regeln?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lothar48 ()

    • Hallo Lothar,

      es gibt für deinen Fall sogar eine bessere Lösung. Wenn du Unterhalt zahlst, wird der Betrag einkommensmindernd angesetzt. Nehmen wir an, du zahlst monatlich 250 Euro, dann hast du in Bezug auf dein ALG2 nur noch 150 Euro Einkommen. 250 Euro sind natürlich für einen Zehnjährigen auch nicht ausreichend - aber immerhin zusammen mit dem Kindergeld eine große Hilfe. UVG-Leistungen würden dann entfallen. Freibeträge (die 100 Euro und vom Rest nochmal 20 %) werden weiterhin gewährt.

      Wenn du dich mit deinem SB so gut verstehst, verstehe ich wiederum nicht, warum das nicht längst besprochen wurde.

      Der Haken bei der Geschichte ist, dass du vermutlich einen Titel unterschreiben müsstest, der dann auch für die Zukunft seine Geltung hätte. Der Vorteil ist, dass keine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse auflaufen. Rückzahlung von UVG-Leistungen wird - meiner Meinung nach - nicht ganz einheitlich gehandhabt.

      Bezüglich der Prognose für deine Selbstständigkeit bin ich - genau wie villa - auch nicht sehr optimistisch. Solche *Kümmerexistenzen' erblühen meist nicht zu einer tragfähigen und soliden Einkommensquelle. Vielleicht solltest du parallel doch mal über eine abhängige Beschäftigung nachdenken. Immerhin kannst du 12-14 Stunden arbeiten - das sollte auch in einem Arbeitsverhältnis möglich sein. Es kommt halt auf die Tätigkeit an.

      Gruß
      Susanne
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