Hallo an das Forum,
ich möchte mein leidiges Thema neu eröffnen.
Das letzte Thema (volljährige Tochter gibt keine Auskunft) ist zu Ende.
Es besteht keine Unterhaltspflicht mehr.
Zeitgleich fordert nun meine alters 24 J. Tochter Unterhalt.
Ich soll ab 10/2015 Unterhalt leisten. BAföG bekommt 280€ plus Kindergeld.
Auf mich entfallen zur Zeit noch 264€. Ab Juni wird sie 25 Jahre alt.
Kindergeld wird dann nicht mehr bezahlt.
Ihr Schulischer Werdegang:
Bis zum 15. Lebensjahr Realschule in BW.
Wegzug nach NRW und plötzlich 2009-2010 Gesamtschule.
2010-2012 Berufskolleg dreijährig Ziel Berufsabschluss Gestaltung technischer
Assistent. Nach 4 Monaten abgebrochen und 2 Jahre Unterhalt erhalten.
2012-2015 Berufsfachschule in BW Fachhochschulreife.
Ab 10/2015 Studium Koreanistik/Anglistik voraussichtlich bis 2018/19.
Man merkt das da einige Klassen wiederholt wurden in der Schule.
Mein Anwalt meinte was sie die ganze Zeit bis jetzt gemacht hat.
Die Mutter rechnet ihr Einkommen unter den Bedarf so das ich alles zahlen darf.
Meine Frage: Wenn Kindergeld entfällt muss ich ihr mehr Unterhalt bezahlen ?
Oder besteht die Möglichkeit das sie Unterhalt verwirkt oder weniger bekommt ?
Lässt sich ein Richter überzeugen das ihr Werdegang schon lange nicht mehr im
üblichen Rahmen ist ?
Vielen Dank
Gruß
Thomas
ich möchte mein leidiges Thema neu eröffnen.
Das letzte Thema (volljährige Tochter gibt keine Auskunft) ist zu Ende.
Es besteht keine Unterhaltspflicht mehr.
Zeitgleich fordert nun meine alters 24 J. Tochter Unterhalt.
Ich soll ab 10/2015 Unterhalt leisten. BAföG bekommt 280€ plus Kindergeld.
Auf mich entfallen zur Zeit noch 264€. Ab Juni wird sie 25 Jahre alt.
Kindergeld wird dann nicht mehr bezahlt.
Ihr Schulischer Werdegang:
Bis zum 15. Lebensjahr Realschule in BW.
Wegzug nach NRW und plötzlich 2009-2010 Gesamtschule.
2010-2012 Berufskolleg dreijährig Ziel Berufsabschluss Gestaltung technischer
Assistent. Nach 4 Monaten abgebrochen und 2 Jahre Unterhalt erhalten.
2012-2015 Berufsfachschule in BW Fachhochschulreife.
Ab 10/2015 Studium Koreanistik/Anglistik voraussichtlich bis 2018/19.
Man merkt das da einige Klassen wiederholt wurden in der Schule.
Mein Anwalt meinte was sie die ganze Zeit bis jetzt gemacht hat.
Die Mutter rechnet ihr Einkommen unter den Bedarf so das ich alles zahlen darf.
Meine Frage: Wenn Kindergeld entfällt muss ich ihr mehr Unterhalt bezahlen ?
Oder besteht die Möglichkeit das sie Unterhalt verwirkt oder weniger bekommt ?
Lässt sich ein Richter überzeugen das ihr Werdegang schon lange nicht mehr im
üblichen Rahmen ist ?
Vielen Dank
Gruß
Thomas