Eine erste Frage von mir zum Unterhalt. Zunächst möchte ich die aktuelle Sachlage kurz erläutern.
Ich bin geschieden, zahle seit Jahren Unterhalt für mein Kind. Dieser wurde über das Jugendamt festgelegt. Es liegt ein dynamischer Titel vor. Der Titel ist befristet bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag meines Kindes.
Mein Kind wird im Juli diesen Jahres 18 Jahre alt, ist noch für 1 Jahr Schüler und lebt noch im Haushalt der Mutter.
Ich habe mich vor gut einem Monat an die Mutter gewandt und sie gebeten, ihre Einkommenssituation offenzulegen, wie ich es auch tun will.
Letzte Woche bekam ich daraufhin Post vom Jugendamt.
Mit Hinweis auf §1612a BGB wurde mir mitgeteilt, dass für das demnächst volljährige Kind der Unterhalt ab dem 18. Geburtstag neu festzulegen sei.
Die Mutter habe sich an das Jugendamt gewandt und um Beratung und Unterstützung gebeten. Das Schreiben ist von der Mutter unterschrieben / gegengezeichnet.
Es ist nicht ersichtlich, dass mein Kind sich an das Jugendamt gewandt hat und durch dieses vertreten wird.
Auch kann ich nicht erkennen, dass mein Kind die Mutter damit beauftragt hat, seinen Unterhaltsanspruch gegen den Vater durchzusetzen (keine Vollmacht).
Ich bin sehr verwundert, dass sich hier das Jugendamt für diesen Fall zuständig erklärt, da der §1612a BGB doch ausdrücklich den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder behandelt.
Es geht in dem Schreiben nicht darum, die Höhe meiner derzeitigen Unterhaltszahlungen zu überprüfen und für die letzten Monate anzupassen.
Ich habe den Unterhalt selbst regelmäßig an die Steigerungen der Düsseldorfer Tabelle angepasst, auch jede noch so kleine Erhöhung der (privaten) Krankenkassenbeiträge für mein Kind übernommen.
Muss ich gegenüber dem Jugendamt meine Einkünfte und Werbungskosten offenlegen?
Ich vermisse in dem Schreiben des JA einen Hinweis darauf, dass auch die Mutter ihre vollständigen Einkünfte dem Jugendamt offenbaren wird.
Wie sollte ich mich also verhalten?
Vielen Dank,
fras12
Ich bin geschieden, zahle seit Jahren Unterhalt für mein Kind. Dieser wurde über das Jugendamt festgelegt. Es liegt ein dynamischer Titel vor. Der Titel ist befristet bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag meines Kindes.
Mein Kind wird im Juli diesen Jahres 18 Jahre alt, ist noch für 1 Jahr Schüler und lebt noch im Haushalt der Mutter.
Ich habe mich vor gut einem Monat an die Mutter gewandt und sie gebeten, ihre Einkommenssituation offenzulegen, wie ich es auch tun will.
Letzte Woche bekam ich daraufhin Post vom Jugendamt.
Mit Hinweis auf §1612a BGB wurde mir mitgeteilt, dass für das demnächst volljährige Kind der Unterhalt ab dem 18. Geburtstag neu festzulegen sei.
Die Mutter habe sich an das Jugendamt gewandt und um Beratung und Unterstützung gebeten. Das Schreiben ist von der Mutter unterschrieben / gegengezeichnet.
Es ist nicht ersichtlich, dass mein Kind sich an das Jugendamt gewandt hat und durch dieses vertreten wird.
Auch kann ich nicht erkennen, dass mein Kind die Mutter damit beauftragt hat, seinen Unterhaltsanspruch gegen den Vater durchzusetzen (keine Vollmacht).
Ich bin sehr verwundert, dass sich hier das Jugendamt für diesen Fall zuständig erklärt, da der §1612a BGB doch ausdrücklich den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder behandelt.
Es geht in dem Schreiben nicht darum, die Höhe meiner derzeitigen Unterhaltszahlungen zu überprüfen und für die letzten Monate anzupassen.
Ich habe den Unterhalt selbst regelmäßig an die Steigerungen der Düsseldorfer Tabelle angepasst, auch jede noch so kleine Erhöhung der (privaten) Krankenkassenbeiträge für mein Kind übernommen.
Muss ich gegenüber dem Jugendamt meine Einkünfte und Werbungskosten offenlegen?
Ich vermisse in dem Schreiben des JA einen Hinweis darauf, dass auch die Mutter ihre vollständigen Einkünfte dem Jugendamt offenbaren wird.
Wie sollte ich mich also verhalten?
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fras12
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