edy schrieb:
Weise darauf hin, dass dich diese Salami-Taktik misstrauisch macht, und du auf eine rechtsmäßige Auskunft bestehst.( später ggf.auch
durch Androhung per Anwalt).Kosten trägt der Verursacher. Ich denke deine Angaben müssen auch nicht alle rechtssicher sein ( ist ja noch nicht bei Gericht).
Moin edy,
mich macht die Taktik von JA und KM zwar auch misstrauisch, aber ich rate nach wie vor davon ab, jetzt sofort oder etwas später ("Vorgeplänkel") mit Anwalt zu "drohen". Bisher liegt nur ein "Vorschlag" vom JA vor, das JA verfügt nicht einmal über eine Vollmacht! Deshalb hat der KV - streng genommen - überhaupt noch keinen Auskunftsanspruch gegen die KM, denn das Kind hat den KV noch nicht rechtswirksam auf Unterhalt in Anspruch genommen. Erst wenn das geschieht (frühestens ab Volljährigkeit) und sich dabei eine Auskunftsunwilligkeit der KM ergibt, kann KV Anwalt einschalten und dessen Kosten im Rahmen eines Verzugsschadens geltend machen. KM sitzt dann in der Falle und kann vom KV unmittelbar auf ordnungsgemäße Auskunft in Anspruch genommen werden.
KV kann zwar schon jetzt einen Anwalt einschalten, bliebe aber auf den Kosten sitzen.