Unterhalt volljähriges Kind / Schüler - Aufforderung Jugendamt nach §1612a BGB ?

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    • Hallo HT,

      Hochtief schrieb:

      Bei der Quotelung selbst können meines Wissens nach nur U-Pflichten für gemeinsame Kinder berücksichtigt werden.
      Das lese ich zum ersten Mal. Kannst du eine Quelle für diese Aussage angeben?
      Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass bei der Bereinigung des Einkommens um vorrangige Unterhaltspflichten undterschieden werden würde zwischen gemeinsamen Kindern und anderen Kindern der jeweiligen Expartner.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo HT,

      ich habe hier ein OLG-Urteil aus 2015, OLG Köln, wo der Unterhalt für 2 Kinder aus einer späteren Ehe vor der Quotelung abgezogen wurde.
      Das Kind um dass es ging war zwar nicht mehr Previligiert, aber da ändert sich ja nur der Selbstbehalt in der Berechnung.

      Ist aber eigentlich auch logisch, es kann nur verteilt werden was (rechnerich) zur Verfügung steht.

      L.G.

      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      sturkopp schrieb:

      Das Kind um dass es ging war zwar nicht mehr Previligiert, aber da ändert sich ja nur der Selbstbehalt in der Berechnung.
      besonders die Rangfolge ändert sich hier:

      1.Rang
      Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegiertes volljähriges Kinder (§1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) haben absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen! Somit wird eine gerechte Verteilung vorgeschrieben. Erwachsene (über 18 Jahren) können selbst für ihren Unterhalt sorgen, diese Unterhaltsansprüche werden nachrangig befriedigt. Erst wenn alle Unterhaltsberechtigten des I. Ranges zufrieden gestellt sind, können Berechtigte der weiteren Ränge bedacht werden.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Sturkopp,

      ich denke auch, wie edy, dass es nicht egal ist, ob das volljährige Kind privilegiert ist oder nicht, da privilegierte Kinder gleichrangig, die anderen aber nachrangig sind. Sprich: Minderjährige und privilegierte Kinder "teilen" sich die Verteilmasse, "nachrangige" gehen im Zweifel leer aus.

      Gruß, HT
    • Hallo,

      sorry, stimmt schon, Aber warum sollte dass Volljährige Kind dann dadurch einen Vorteil haben? Es wird ja in der DD-Tabelle nicht nach unten gestuft, egal wieviel Unterhaltsberechtigte da sind.

      L.G.
      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      heute geht es weiter im aktuellen Thema - Unterhalt für die nächste Woche 18jährige Schülerin.

      Die Mutter hat meinen Vorschlag zur Berechnung des Unterhalts für das dann volljährige Kind nicht mehr vom Jugendamt überprüfen lassen, weil das JA meinte, es "bringt nichts".

      Mein Vorschlag steht also, aber die Mutter hat sich selbst nicht klar geäußert, ob sie den Vorschlag akzeptieren wollen.

      Heute nun bekomme ich eine E-Mail der Mutter, worin sie mir u.a. mitteilt, dass sie mir nächste Woche die Kontonummer des Kindes mitteilen wird.
      Die private Krankenversicherung solle ich weiter auf das Konto der Mutter zahlen (weil sie die Versicherte ist...).

      Nun habe ich ein Problem: wie gehe ich damit um?

      Die Mutter ist nicht mein Ansprechpartner im Volljährigenunterhalt für meine Tochter.

      So wie ich es lese, will die Tochter selbst keinen Kontakt zu mir, wird mich nicht anschreiben und zum Unterhalt auffordern.

      Ich habe hier gelernt, dass ich es dabei belassen könnte und erst reagieren sollte, wenn ich vom volljährigen Kind wirksam zum Unterhalt aufgefordert werde/ in Verzug gesetzt werde.

      Aber damit habe ich ein Problem, weil ich ja grundsätzlich Unterhalt zahlen möchte, nur eben in der richtigen Höhe und an das Kind selbst.

      Wie sollte ich also vorgehen?

      Auf die E-Mail antworten und der ach so gut informierten Mutter in meiner "belehrenden" Art erklären, dass sie dabei ist, die Sache falsch aufzuziehen?
      Da ich nicht erklären, nicht belehren soll, will ich dies eben genau nicht tun.

      Würdet Ihr also direkt an das Kind heran treten, wenn es dann volljährig und damit mein Ansprechpartner ist?

      Einfach abwarten wird sicher bedeuten, dass sich nicht das Kind bei mir meldet, selbst keinen Unterhalt beansprucht.
      Umso größer werden die Probleme später werden, weil sie glauben wird, ich wolle nicht zahlen...

      PS: Und die Mutter erwartet immer noch eine Äußerung zu den Klassenfahrten (1 Reise nach Prag und ein Kanu- Trainingslager als Projekt-Woche des Schulunterrichtes) in den nächsten Tagen/ Wochen.
      Da sie mir schon in der ersten Anfrage dazu mit den einschlägigen Urteilen gedroht hat, will ich es hier darauf ankommen lassen, da die Kosten nicht hoch sind und andererseits über Monate im voraus bekannt waren....

      Ich tendiere dazu, dem Kind nach dem Geburtstag eine Nachricht zu schreiben, was sie aus meiner Sicht zu tun hätte.
      Und damit für das Kind sicherzustellen, dass sie ihren Vater noch bis zum Monatsende wg. d. Unterhaltes in Anspruch nehmen kann.
      Ich will sie ungern ins offene Messer laufen lassen, nur weil die Mutter sich selbst zu wenig informiert und der "Beratung" des Jugendamtes vertraut hat.

      Viele Grüße,
      fras12

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    • Hallo fras,

      da das Kind bald 18 ist, würde ich mit der Mutter gar nichts mehr "klären".

      Es scheint, als würde der Betrag, den du für richtig hältst, akzeptiert. Dann würde ich diesen fortan bis zum Schulabschluss auf das Konto des Kindes überweisen und regelmäßig Nachweise (Zeugnisse) verlangen. Möchte das Kind dann Sonderbedarf geltend machen, muss es das selbst tun, würde dabei aber, denke ich, in dieser Konstellation wenig Aussicht auf Erfolg haben.

      Ich weiß nicht mehr, wie die Sachlage ist: Endet der alte Titel automatisch mit der Volljährigkeit, oder muss er noch abgeändert bzw. herausgegeben werden?

      Ich glaube, ich würde dem Kind dennoch einen Brief schreiben und darin signalisieren, dass du es zwar schade findest, dass es keinen Kontakt will, dies aber respektierst. Und dann würde ich kurz die rechtliche Lage schildern und auf seine Rechte und Pflichten eingehen. Es kann künftig die finanziellen Angelegenheiten ja auch auf schriftlichem Wege klären.

      Gruß, HT
    • Hallo fras,

      mit der Mutter würde ich mich in der Unterhaltssache auch nicht mehr einlassen. Mail ignorieren.

      Was hältst Du von ganz lieben Geburtstagsgrüßen, vielleicht sogar einem Geschenk als Überraschung? Oder Blumen?

      Und wenige Tage später ein kurzes freundliches Schreiben mit der Bitte um schriftliche Bekanntgabe ihrer Kontoverbindung, um den Unterhalt direkt an sie zu überweisen. Zur Rechtslage würde ich wenig schreiben. M.E. genügt der Hinweis, dass nur so schuldbefreiend gezahlt werden kann. Und eine Bitte um Überlassung von Zeugniskopien.

      Ich habe damals über die Zeitung gratuliert, weil ich befürchtet habe, die Mutter könnte die Post verschwinden lassen. X(


      EDIT: Oder vielleicht dein Schreiben mit der Bitte um Kontoverbindung/Zeugnisse an den zuständigen MA des JA senden? Es würde dir genügen, wenn das JA dir die Bankverbindung schriftlich mitteilt und das volljährige Kind mit unterzeichnen lässt! Ich bin mir ziemlich sicher, dass das JA dabei wohlwollend mitspielen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Ihr Zwei,

      ok, dann werde ich Ihr ein paar Tage nach dem Geburtstag einen Brief schreiben und um ihre Bankverbindung bitten.
      Sie hat dann ja noch bis zum Monatsende Zeit, sich bei ihrem Vater wg. Unterhalt zu melden.

      Auch die anteilige Krankenversicherung als Mehrbedarf werde ich ihr - schuldbefreiend - auf das eigene Konto überweisen.

      Ein Anruf zum Geburtstag und Blumen (über Fleurop weil uns 300km trennen) sind eh schon angedacht. Zumindest versuche ich, ihr am Telefon zu gratulieren.

      Die aktuellen Zeugnisse und die Schulbescheinigung für die 12. Klasse habe ich bereits.

      Und der Mutter werde ich nicht antworten.

      Wie sich mit der E-Mail von gestern herausstellte, waren die Kosten für die eine Klassenfahrt bereits im Juni zu bezahlen.
      Und das Kanu- Lager (Projekttage der Schule) ist zum Ende des Monats zu bezahlen. Hier hatte die Mutter bereits eine Anzahlung zu leisten.
      Da ich aber in keine dieser Entscheidungen eingebunden war, bisher immer pünktlich den Unterhalt von bisher 445,-EUR (zzgl. Kindergeld, zzgl. priv.KV) überwiesen habe, nehme ich mich hier aus der Verpflichtung heraus. Es sind schließlich keine unvorhersehbaren Kosten und auch nicht unverhältnismäßig hoch.

      Vielen Dank
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hi Clint,

      schön dass wir drüber gesprochen haben ...

      Es fällt mir gerade wie Schuppen von den Augen: ich hätte ja nur auf die 115% des Titels schauen müssen.

      Dabei habe ich mein bereinigtes Einkommen in der jeweils gültigen Tabelle angesetzt und den Zahlbetrag "freiwillig", weil unerfahren selbständig erhöht....

      Eine Überprüfung / Neuberechnung hat es nicht gegeben.

      Da seht Ihr mal, wie vorbildlich ich sein wollte, und gewesen bin.

      Gut, es ist geschehen und gut.
      Bis nächste Woche, oder die Tage...

      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hi @all,

      ich mal wieder. Die Sache scheint sich zunächst zu klären.

      Mein Kind hat sich auf mein Schreiben von Samstag nun gemeldet und mir erklärt, dass es Unterhalt von mir wünscht.

      Dabei hat es die von mir errechneten Beträge übernommen, akzeptiert also meine Berechnung.

      So habe ich also für die nächsten 13 Monate Klarheit über meinen Haftungsanteil am Kindesunterhalt, weiß was ich zu zahlen habe.

      Ich habe hier in den letzten Monaten viel gelernt, dafür danke ich Euch.

      Sicher werde ich den Rat erneut suchen, sollte sich etwas anderes entwickeln.

      Und natürlich im nächsten Frühjahr, wenn es darum geht, dass das Kind bei der Mutter auszieht, um auswärts zu studieren ...

      Zunächst erst mal ein großes Danke an dieses informierte Forum,
      welches mir wegen der sachlichen Art der Diskussion so gefällt.

      Viele Grüße,

      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo Ihr Lieben,

      an anderer Stelle hier habe ich gelesen:

      "Als Beamter hat er sich korrekt zu verhalten, Änderungen in den Einkommensverhältnissen offen zu legen" - Antwort:

      Ja, hätte er, aber nur auf Aufforderung und auch nur alle 2 Jahre oder bei berechtigtem Verdacht, selber musste er da nicht tätig werden."

      In meinem Fall wurde der Unterhalt zum Juli berechnet, die Mutter und ich haben also die Einkommensverhältnisse im Juli16 offen gelegt.

      Heißt das also, dass mein Kind erst wieder in 2 Jahren ( Juli 2018 ) erstmals um Auskunft über mein Einkommen bekommen muss?

      Die letzten Tarifänderungen greifen ab nächstem Monat, im Februar 17 gibt es noch einmal eine kleine Erhöhung, und im Juni 17 steht für mich eine andere Einstufung an... (in Summe ca. 6% netto mehr).

      Was muss ich unter wesentlicher Änderung des Einkommens verstehen, die berechtigt, vor Ablauf der 2 Jahre ein neues, höheres Einkommen bei der Unterhaltsberechnung anzuwenden?
      Sind es 10% vom monatlichen Netto oder wie wird das regelmäßig beurteilt?

      Viele Grüße
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      ich habe noch einmal nachgedacht:

      die Mutter und ich selbst sind Beamte, beim gleichen Dienstherrn.

      Wir unterliegen damit den gleichen Besoldungserhöhungen (analog tariflicher Regelungen).

      Damit sind die 2 nun anstehenden Erhöhungen (September und Februar 17) für die Mutter und mich gleich.

      Es ändert sich damit also nichts an den Haftungsanteilen der Elternteile.

      Somit steht die für Juni 17 kommende Anpassung der Einstufung außer Frage, dass es sich um eine "wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Situation" handelt.

      Damit ist meine Frage von gestern für mich beantwortet. Es kann also frühestens in 2 Jahren (Juli 2018 ) um Auskunft zu meinen Einkünften ersucht werden.
      Und dieses Auskunftsersuchen werde ich dann auch erst mal abwarten, sollte sich im Verhältnis zum Kind nichts ändern.

      Viele Grüße,
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Ergänzung:

      Da wir uns einvernehmlich auf den Unterhalt für unser Kind geeinigt haben, muss ich bei einer wesentlichen Änderung des Einkommens jederzeit eine Änderung anzeige, Auskunft darüber geben.

      Aber da diese erwartete Änderung im Einkommen nicht wesentlich ist, besteht für mich hier keine Verpflichtung.

      (so ist es jetzt wohl korrekter formuliert)

      VG
      fras12
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