[Vergleich] Nachehelicher Unterhalt / Vor-/Nachteile

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    • [Vergleich] Nachehelicher Unterhalt / Vor-/Nachteile

      Hallo Leute,

      ich möchte euch gerne hier um Tipps / Informationen bitten, da ich da nicht so erfahren bin.

      Es geht um eine Bekannte (hier schon im Forum wegen Zustimmung zum Realsplitting geschrieben), die seit Mitte letzten Jahres geschieden ist.
      ANLAGE U nach Scheidung

      Ihr Ex hat ihr nun ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dem alle anderen Pflichten ... abgegolten werden sollen.

      Zur Situation:
      Nach der Scheidung hat er noch 1-2 Monate nachehelichen Unterhalt "freiwillig" überwiesen. Das waren so 400 Euro / Monat.
      Dann hat er aufgehört zu zahlen und die Frau ist zum Anwalt.
      Seit dem geht das hin und her Geschreibe zwischen den Anwälten, dann war noch Urlaubszeit usw...

      Der Anwalt von meiner Bekannten hat den Ex in Verzug gesetzt und letztlich folgende Fakten verdeutlicht:
      * Ehedauer von fast 30 Jahren
      * Ehefrau war Hausfrau und (durfte) nur auf Basis beschäftigt sein und hat sich um die Erziehung der Kinder kümmern müssen
      * Ehefrau ist nun gut 50
      ...

      Nun kam von der Gegenseite ein Vergleichsangebot von 12.000 Euro.

      Dabei hat der Anwalt vom Ex angemerkt:
      * Mann möchte (wahrscheinlich) noch vor seiner Rente wieder in die Heimat... was bedeutet dass er seinen Job nicht mehr hat
      * Mann hat wieder geheiratet und die neue hat kein Einkommen, macht einen Deutschsprachkurs
      ...


      Meine Bekannte (Ex Frau) weiß aber ganz sicher, dass:
      * die neue Frau nicht arm ist
      * beide wahrscheinlich ein Geschäft planen ==> sicheres Einkommen
      * Thema "zurück in die Heimat" eher nur ein Argument ist um den Vergleich schmackhaft zu machen
      * der Mann verdient über 2000 Euro netto.
      * Solange den Ex nichts umhaut, da immer regelmäßiges Einkommen sein wird.

      Der Ex Mann hat dem Sohn folgendes gesagt:

      "Ich will wegen ihr keinen Papierkramm mehr haben und will meine Ruhe. Ich will wieder Überstunden machen, weil sonst lohnt sich das nicht. Deshalb werde ich ihr einen Vergleich unterbreiten."



      Abgesehen von der Summe von 12.000 Euro, die ich persönlich als viel zu niedrig halte (hat auch der Anwalt geschrieben):

      Bei einem Vergleich fallen ja immer zusätzliche Kosten an (hat auch der Anwalt von der Bekannten angemerkt)
      Was sollte die Bekannte aus eurer Erfahrung / Kenntnis noch beachten ?

      Vielen Dank !
    • Hallo infinity,
      ich verstehe dein Frage so, dass bei der Scheidung oder im Zusammenhang mit ihr kein nachehelicher Unterhalt gerichtlich oder notariell geregelt wurde.
      Bei der angegebenen Ehedauer und bei Vorliegen ehebedingter Nachteile sowie unter Berücksichtigung des Alters deiner Bekannten ist mit nachehelichem Unterhalt zu rechnen, der sich mit allem Vorbehalt sicher in der Summe auf wesentlich mehr als 12000 Euro belaufen wird.
      Du schreibst zwar zur Höhe des Einkommens des Ex-Mannes, aber nichts zum Einkommen deiner Bekannten.
      Das Vergleichsangebot über 12000 Euro ist ein erster Versuch zur Einigung, aber auch nach meiner Meinung zu niedrig. Eine Einmalzahlung sollte aber angestrebt werden, denn was macht deine Bekannte, wenn ihr "Ex" tatsächlich ins Ausland zieht?
      Ob die "Inverzugsetzung" des Anwalts rechtswirksam ist halte ich zumindest für vage: Sie ist in der Forderung unbestimmt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      danke für die Antwort.

      Ja, das mit der Inverzugsetzung ist in der Tat richtig.
      Denn es wurde ja nichts vorher geregelt etc...
      Er "musste" die Zahlungen aussetzen um mit seinem Verhalten zu zeigen, dass er nicht zahlungswillig ist. Das hat er auch seinem Sohn so damals gesagt.
      Eigentlich blöd so "wichtige" Informationen bei Streitfällen weiterzugeben, aber was sollt´s.

      Die Bekannte arbeitet weiterhin auf Basis und bekommt zurzeit Hilfe von ihrem Sohn. Er zahlt ihr auch die Krankenversicherungsbeiträge von ca. 180 Euro.
      Sehr uncool.

      Die Ausweitung bei derzeitigen AG ist zurzeit nicht möglich.
      Andere interessante Bewerbungen sind erfolglos.

      Beim Jobcenter war sie (noch) nicht. Alleine bekommt sie das auch nicht auf die Reihe...
    • Ich denke auch nicht, dass er (bald) in die Heimat geht, wenn überhaupt.
      Die Renovierung + Einrichtung (nicht Eigentum) der Wohnung hat sich der Ex richtig was kosten lassen.
      Auch wenn das alleine selbstverständlich nichts zu bedeuten hat.

      Insgesamt find hier 12.000 viel zu wenig, vor allem wenn man die letzten nich gezahlten Monate bedenkt.
    • Hallo infinity,
      du stellst hier zahlreiche Vermutungen auf. Die helfen dir nicht; es zählen die Fakten.
      Du schreibst auch (Zitat): "Nach der Scheidung hat er noch 1-2 Monate nachehelichen Unterhalt "freiwillig" überwiesen."
      Bestand zur Zahlung nachehelichen Unterhalts eine rechtliche Verpflichtung? Wenn nicht, dann hat er freiwillig gezahlt, aber nicht "freiwillig".

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      infinity schrieb:

      Ihr Ex hat ihr nun ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dem alle anderen Pflichten ... abgegolten werden sollen.
      Achtung! Wenn man sich auf eine Summe einlässt, dann muss klar sein dass es nur um die Abfindung des nachehelichen Unterhalts

      geht. Alles weitere wird ausdrücklich ausgeschlossen.

      Ich denke der Vertragsentwurf sollte einem Fachanwalt/Notar vorgelegt werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Clint,

      Clint schrieb:

      es ist ungewöhnlich, dass der Anwalt Deiner Bekannten den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht schon vor der Scheidung geltend gemacht hat
      wieso ungewöhnlich? War bei mir genauso. Das wird ja nur auf Antrag im Scheidungsverbund geregelt. Obwohl ich auch nie verstanden hatte, warum die Gegenseite darauf verzichtet hatte ...

      Vermutlich kostest es extra.

      LG Jon
    • infinity schrieb:

      Der Anwalt von meiner Bekannten hat den Ex in Verzug gesetzt und letztlich folgende Fakten verdeutlicht:
      * Ehedauer von fast 30 Jahren
      * Ehefrau war Hausfrau und (durfte) nur auf Basis beschäftigt sein und hat sich um die Erziehung der Kinder kümmern müssen
      * Ehefrau ist nun gut 50

      Hallo Jon,

      unter solchen Voraussetzungen ist es ungewöhnlich, dass nachehelicher Unterhalt nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht wird.

      infinity sollte bei der Bekannten mal nachhaken. Der momentane Anwalt, ist das auch ihr Scheidungsanwalt?

      Jon schrieb:

      Vermutlich kostest es extra.

      Ja, außerhalb des Scheidungsverbunds entstehen höhere Kosten.
    • Hallo,

      ich wollte mal ein kurzes Update geben, für die die es interessiert.

      Sie hat den Vergleich abgelehnt.
      Die Gegenseite hat mitgeteilt, dass man notfalls gerichtlich erwirken will, dass die monatlichen Zahlungen auf 2 Jahre begrenzt werden.
      Wird also auf einen Prozess hinauslaufen. Was das Gericht da entscheidet, weiß man natürlich nicht.

      Der Anwalt meiner Bekannten sagte nur, dass man auch im Hinblick auf die lange Ehedauer ggf. ehebedingte Nachteile nachweisen müsste vor Gericht.
      Zum Beispiel dass die "erlernte Tätigkeit" nach der Geburt der Kinder nicht mehr ausgeübt werden konnte.

      Klar ist, dass sie quasi direkt nach Abschluss schwanger wurde und bei ihnen ein "patriarchalisches Ehemodell " geherrscht hat, wo sie nur auf Basis als Aushilfe arbeiten konnte / sollte.

      Ich weiß, dass Gerichte sehr unterschiedlich und individuell entscheiden. Ich bin da sehr gespannt und kann mir nicht vorstellen, dass es nur auf 2 Jahre begrenzt wird.
      Sicher wird die Frau nicht um Anrechnung eines fiktiven Lohns herumkommen.

      Ihr Anwalt sagte übrigens auch, dass ihr Ex mind. einen Teil ihrer Anwaltskosten tragen müssen wird.
      Mal sehen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von infinity ()

    • Hallo inifinity,

      ich kann ganz aktuell etwas zum Thema beisteuern, das Anlass zur Hoffnung für Ihre Bekannte geben könnte. Auch wenn es wohl aufwändiger wird, entsprechendes im Nachhinein einzufordern und durchzusetzen.

      Auch meine Ehe dauerte mehr als 30 Jahre. Ehebedingte Nachteile waren nicht zu berücksichtigen. Gesundheitliche Einschränkungen meinerseits bzgl. der Arbeitsfähigkeit spielten nur eine untergeordnete Rolle.
      Es kam zu einem Vergleich bzgl. des nachehelichen Unterhalts. Dieser wird ab dem Datum der Rechtskraft der Scheidung für 84 Monate (also 7 Jahre) gezahlt werden. Dieser Vergleich ist nicht abänderbar.
      Die genaue Höhe des monatlichen Unterhalts hier zu erwähnen, halte ich nicht für sinnvoll. Unterschiede ergeben sich natürlich aus den individuellen Gegebenheiten, so dass Sie keine Schlüsse für Ihre Bekannte daraus ableiten könnten.

      MfG
      Frau Stark
    • Hallo Frau Stark,

      mich würde mal interessieren warum es gerade 7 Jahre sind?

      Bin in ähnlicher Lage und die Gegenseite macht sehr deutlich, dass höchstens 5 Jahre eingerechnet werden können
      Die Summe soll mit dem Zugewinn verrechnet werden. Eine Festsetzung längere Zeit wäre nicht üblich.

      LG Waldhüpfer
    • Hallo waldhüpfer,

      nach schon längerem "Verhandeln" (meine Anwältin wollte auch mehr für mich erreichen), kam zum ersten Termin vor Gericht dieses Angebot von der Gegenseite. Da ich der Sache leid war; das Gefühl hatte, dass der Familienrichter eher meinem Ex-Mann zugeneigt war und er im Falle der Nichteinigung über dieses Angebot ein Gutachten "für mehrere Tauend Euro" (dann höchstwahrscheinlich auf meine Kosten) erstellen lassen wollte, habe ich diesen Vergleich dann akzeptiert.
      Ich bin dann 63 Jahre alt und werde die restlichen 16 Monate bis zur Regelaltersrente sicherlich "schaffen".

      LG
      Frau Stark
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