Unterhalt/ Beistandschaft

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    • Unterhalt/ Beistandschaft

      Hallo Zusammen,

      ich habe da mal eine Frage, vielleicht bekomme ich hier ja einen Tipp.

      Mein Sohn ist nun 14 Jahre alt, eine Beistandschaft besteht seit der Geburt, da der "Vati" kein Interesse an seinem Kind hat.
      Nun ist es leider so, dass ich immer wieder mal beim JA anrufen muss, da der Unterhalt nicht bei mir eingeht.

      Nun geht es um die Zahlungen für Dezember 15 -. habe ich letzte Woche erhalten und laufe nun noch hinter der Zahlung für Januar hinterher.
      Bisher kamen die Zahlungen immer (wenn sie kamen) so um den 20. eines Monats, was bedeutet, mir fehlen nächste Woche wieder 2 Unterhaltszahlungen.

      Was kann ich machen, damit das JA sich mal etwas intensiver kümmert? Ich kann nicht jede Woche dort anrufen und vertröstet werden, so dass letzendlich
      wenigstens eine Zahlung erfolgt.
      Ich bin alleinerziehend und es ist schwierig, mal eben zwei Monate fehlende Zahlungen "aufzufangen"

      Soo, viel Text, aber vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben

      Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    • Hallo und vielen Dank für das Willkommen.

      Hmm, auch wenn das jetzt blöd klingen mag, das weiß ich im Moment nicht, gehe aber mal davon aus, dass das so gemacht wurde.

      Das
      ist damals schon so gelaufen, dass der Vaterschaftstest "erzwungen"
      wurde, und der gute Herr die Unterhaltszahlungen an das JA schickt,
      welches ihn dann auch anschreibt, wenn die Zahlung ausbleibt oder nach der Düsseldorfer Tabelle Änderungen auftreten.
    • Hallo!

      Dann frag doch mal bei dem Beistand, ob es eine solche Urkunde gibt. Wenn ja, soll der Beistand den Vater mal an seine Zahlungspflicht zum Anfang des Monats hinweisen, andernfalls die Zwangsvollstreckung eingeleitet würde.

      Wenn der Beistand das nicht machen möchte, kannst Du die Beistandschaft auch aufkündigen und einen Fachanwalt für Familienrecht damit beauftragen.

      LG chico
    • Moin KaTi,

      Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Gibt es schon länger Probleme mit den Zahlungen?

      Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist Aufgabe des Beistands. Dazu zählen im Wesentlichen:
      1. regelmäßig Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Pflichtigen einzuholen (spätestens alle 2 Jahre) und die aktuelle Höhe des Unterhalts zu berechnen
      2. einen vollstreckbaren Titel für das unterhaltsberechtigte Kind durchzusetzen, notfalls gerichtlich
      3. bei Zahlungsrückständen entsprechende Maßnahmen einzuleiten, bis hin zur Vollstreckung
      4. den beantragenden Elternteil in angemessenen Zeitabständen Zwischennachrichten zu geben und die eigene Tätigkeit mit diesem rückzukoppeln (nur so ist es dem Elternteil als gesetzlichem Vertreter des Kindes möglich, sich einer sachgerechten Interessenwahrnehmung durch den Beistand zu vergewissern). Diese Info stammt vom DIJuF.

      Nach 14 Jahren Beistandschaft müsstest Du eigentlich eine recht umfangreiche Akte besitzen, aus der alles hervorgeht, was bisher unternommen wurde. Ich gehe davon aus, dass ein Titel existiert, aus dem Zahlungsrückstände vollstreckt werden können. Sollten Dir im Laufe der Jahre die entsprechenden Informationen nur unzureichend überlassen worden sein, besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht im Jugendamt. Auch Kopien der entsprechenden Unterlagen können verlangt werden.

      Von einer überhasteten Beendigung der Beistandschaft rate ich allerdings ab. Erstmal alle vorliegenden Unterlagen sichten, dann sehen wir weiter.

      Auch von einer überhasteten Vollstreckung rate ich ab. Benötige zunächst weitere Informationen, z.B. ob der Arbeistplatz des Vaters dann gefährdet ist.
    • Danke für die Antwort

      Könnte mich gerade beömmeln, die MA scheint mitgelesen zu haben. ^^

      Habe gerade mit dem JA telefoniert und mich schon drauf eingestellt, Druck zu machen.

      Das war wiederum nicht nötig. Die Dame hat den KV bereits am Mittwoch angeschrieben und eine Frist für die Jan.- und Feb.-Zahlungen gesetzt.
      Zudem wurde ein regelmäßiger, fester Zahlungstermin festlgelegt und angekündigt, dass bei Nichteinhaltung die Vollstreckung vollzogen wird.

      Puh, hoffe, das funktioniert alles so. Mag dieses Theater gar nicht, aber bin halt auch drauf angewiesen.

      Sollte der KV aber in finanziellen Schwierigkeiten sein, so könnte er das doch beim JA malden und die Höhe würde dann herab gestuft, oder?
      Verstehe immer nicht, wie man so überhaupt gar nicht auf div. Post reagieren kann.

      Nun denn, vielen Dank trotzdem für die Antworten, so weiß ich bescheid, falls die Sachbearbeiterin mal wieder wechseln sollte. :thumbup:
    • Hey Clint,

      auch dir danke ich sehr für die ausführliche Antwort.

      Nun, es gibt immer mal wieder Zahlungsrückstände.
      Ob ich nun alles an Post bekommen habe, weiß ich nicht, wirklich dick ist meine Akte daheim nicht.
      Änderungen zur Höhe der Unterhaltsansprüche habe ich wohl bekommen und auch Zweitschriften von dem Anschreiben an den KV, klar, die Anfänge mit der Vaterschaftanerkennung,usw.

      Ich hatte schon länger mal vor, die Akten einzusehen, da es für mich hier und da noch ein paar Fragezeichen gibt, auch wie sich das so verhält, mit den früheren, ausgebliebenen Zahlungen.
      Ob ich darauf rückwirkend einen Anspruch habe? Ob tatsächlich die Rückstände vorrangig zu den Ansprüchen meines Sohnes sind? usw.

      Aber da ich ein friedliebender Mensch bin, kümmere ich mich da eher selten drum :wacko: nur wenn es bei mir auch mal wirklich eng wird, mit dem lieben Geld.

      Nun denn, warte ich erstmal die nächste Woche ab und hoffe, dass sich das nochmal ohne großes Theater löst.

      LG
    • KaTinchen75 schrieb:

      Ich hatte schon länger mal vor, die Akten einzusehen, da es für mich hier und da noch ein paar Fragezeichen gibt, auch wie sich das so verhält, mit den früheren, ausgebliebenen Zahlungen.

      Oh, darauf hätte ich ja auch gleich hinweisen können: Es zählt auch zu den Aufgaben des Beistands, sich darum zu kümmern, das Zahlungsrückstände im Laufe der Jahre weder verjähren noch verwirken. Die Verwirkung ist ein ganz heißes Eisen, da müssen die höllisch aufpassen. Die Verjährung von Unterhaltsrückständen ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt.

      Zur Akteneinsicht siehe folgende Informationen (Seite 9-10, Punkt 4.1 und 4.2):
      dijuf.de/tl_files/downloads/20…dschaft_v._21.03.2014.pdf
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