Unterhalt 2 Kinder, 2 Frauen, keinen Titel

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    • Unterhalt 2 Kinder, 2 Frauen, keinen Titel

      Hallo zusammen,
      bisher haben mein Partner und ich keine Probleme bzgl. der Unterhaltszahlungen an die beiden Kinder (7 Jahre & 8 Jahre) gehabt.
      Mit den jeweiligen Müttern wurde ein Betrag festgelegt, welcher bisher immer ohne Versäumnisse gezahlt wurden.

      Jetzt macht Mutter 1 einen saumäßigen Aufstand das der Unterhalt nicht passt und sie meinen Partner verklagen möchte.
      Bisher hat sie sich aber nicht einmal bei ihm persönlich gemeldet und das angekündigt das sie den Unterhalt berechnen lassen möchte.

      Das Internet ist übermäßig voll von Unterhaltsrechner und jedesmal bekome ich ein anderes Ergebnis raus.
      Bevor wir zum Familienanwalt wollen stelle ich hier ein paar Fragen.

      bei einem nettoeinkommen von etwa 1900€, was muss an Unterhalt gezahlt werden wenn nur die Standardkosten (kindergeld etc) abgezogen werden?
      Auf dem Lohnzettel ist ein Dienstwagen mit 1% besteuert, welcher auch zur privaten Nutzung freigegeben ist. Wird dieser mit angerechnet als geldwerter Vorteil?

      Wer kann Licht ins dunkle bringen? :)

      Vielen Dank! :thumbsup:
    • Hallo jbpp,

      Ein Dienstwagen erhöht i.d.R. das Einkommen, zur Berechnung des Unterhaltes.

      Das dann ermittelte Einkommen kann noch bereinigt werden (sekundäre Altersversorgung usw.).

      Wenn ich dann von einem unterhaltsrelevanten Netooeinkommen von 1900€ ausgehe, komme ich auf einen Zahlbetrag

      je Kind von 329€.

      Rechner können nicht die "Bereinigung " berechnen ( sie wissen ja nicht was anerkannt wird).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo jbpp,
      wie der Dienstwagen bei der Berechnung angesetzt wird, ist eine recht komplizierte Angelegenheit. Da fühle ich mich leider nicht kompetent genug.
      Was bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatseinkommens auch noch zu berücksichtigen wäre, sind Steuererstattungen und Zuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Abziehbar sind z.B. Beiträge zur Altersvorsorge.
      Ich denke auch, dass bei den doch sehr ungefähren und unvollständigen Angaben in etwa von Einkommensstufe 3, also 328 € pro Kind , auszugehen ist. Der Betrag sollte dann aber fairerweise auch an beide Kinder ausgezahlt werden.

      jbpp schrieb:

      Jetzt macht Mutter 1 einen saumäßigen Aufstand das der Unterhalt nicht passt und sie meinen Partner verklagen möchte.
      Bisher hat sie sich aber nicht einmal bei ihm persönlich gemeldet und das angekündigt das sie den Unterhalt berechnen lassen möchte.
      Gut, kann man aber auch so sehen: Mutter 1 hat halt wohl mitbekommen, dass sie sich seit Jahren mit einem zu niedrigen Betrag hat abspeisen lassen, der sogar unter dem Mindestunterhalt auch vor den letzten beiden Erhöhungen liegt, den prizipiell jeder schuldet. Insofern kann ich den Ärger der Frau schon verstehen, auch wenn sie selbst mit dafür verantwortlich ist. Mutter 2 hats halt noch nicht gemerkt...
      Gruß
      Kurt
    • jbpp schrieb:

      bei einem nettoeinkommen von etwa 1900€, was muss an Unterhalt gezahlt werden wenn nur die Standardkosten (kindergeld etc) abgezogen werden?


      Hallo j.,

      es kommt, wie edy schon schrieb, nicht auf das ausgezahlte, sondern das bereinigte Netto an. Kindergeld zählt grundsätzlich nicht zum relevanten Einkommen.
      In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für euch zuständigen OLG könnt ihr nachlesen, was genau und in welchem Umfang abgezogen werden kann (z.B. private Vorsorgemaßnahmen oder berufsbedingte Kosten, z.B. Fahrtkosten), aber eben auch, was das Einkommen eventuell erhöht (z.B. Dienstwagen oder Steuerrückerstattung).

      So differenziert und "individuell" kriegt das kein Rechner hin.

      Da beide Kinder minderjährig sind, muss der Verpflichtete alles in seiner Macht Stehende tun, um zumindest den Mindestunterhalt (hier 384 €, abzüglich halbes Kindergeld = 289 € Zahlbetrag pro Kind) zu zahlen. 250 € sind also definitiv zu wenig, solange der Selbstbehalt nicht unterschritten wird!

      Gruß, HT
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