Kitabetreuung während Partnerunterhalt

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    • Kitabetreuung während Partnerunterhalt

      Hallo,

      meine ehemalige Partnerin möchte unser Kind in die Kita bringen, wobei der Zeitraum meines 3-jährigen Regelunterhalts an sie noch nicht abgelaufen ist.
      Mein Verständnis war bisher, dass ich diesen Unterhalt zahle, weil sie wegen der Kindesbetreuung einen Verdienstausfall hat.

      Wie sieht das jetzt finanziell aus, wenn sie a) während der Kitazeit wieder arbeitet oder b) sogar gar nicht arbeitet?
      Muss ich mich an den Kitakosten beteiligen, obwohl ich noch vollen Partnerunterhalt zahle?
      Und muss ich weiterhin den vollen Partnerunterhalt zahlen, obwohl sie das Kind eigentlich nicht mehr betreut?
    • Hallo alexios,

      auch wenn das Kind in die Kita gegeben wird, ist der Betreuungsunterhalt weiter zu leisten.

      Die Kosten dafür trägt dann aber auch das Betreuungselternteil. Eigentlich obliegt die Betreuung ja dem Betreuungselternteil, wenn dieses die Betreuung aber delegiert, muss es dafür die Kosten tragen.

      LG chico
    • Hallo alexios,

      meines Wissens nach gehört der "übliche" halbtägige Besuch einer Kita zum "Grundbedarf" des Kindes und ist in den Tabellenbeträgen nach DDT bereits enthalten, sodass hierfür grundsätzlich kein Mehrbedarf geltend gemacht werden kann, für dich also keine zusätzlichen Kosten zum Regelunterhalt für das Kind anfallen.

      Eine Ganztagesbetreuung wäre ein Mehrbedarf, wenn sie denn nachweislich vonnöten wäre, um z.B. die Erwerbstätigkeit der Kindsmutter zu ermöglichen oder aus einem bestimmten Förderungsbedarf heraus, der im Kind begründet liegt.
      Solange die Kindsmutter nicht arbeitet und es keine kindbezogenen Gründe für eine Ganztagsbetreuung gibt, gibt es meiner Meinung nach auch keinen sachlichen Grund für die Geltendmachung von Mehrbedarf, der dann, anteilig nach Einkommen, von dir und der Kindsmutter zu tragen wäre.


      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      anders herum wird ein Schuh draus.

      Die Kosten der Betreuung im Kindergarten sind nicht in den Beträgen der DDT enthalten. Diese Kosten sind durch das barunterhaltspflichtige Elternteil zu leisten. Das wurde so geregelt, weil der normale Besuch eines Kindergartens wichtig ist für die Entwicklung der sozialen Kompetenz eines Kleinkindes.

      Der Besuch einer Kita, über diese Zeiten hinaus, dient aber lediglich der Betreuung des Kindes. Und wenn das Betreuungselternteil das so wünscht, dann muss es auch selber dafür zahlen. Das ist dann nicht Sache des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses zahlt Betreuungsunterhalt an das Betreuungselternteil und kann damit davon ausgehen, das das Kind auch betreut wird.

      LG chico
    • Hallo alexios,
      für ihre Frage, ob Sie weiterhin den vollen Partnerunterhalt zahlen sollen, obwohl ihre Ex das Kind eigentlich nicht mehr betreut, habe ich folgende Information im Internet gesucht, also:
      “Ein geschiedener Ehegatte, aber nicht nur dieser, sondern auch der unverheiratete Elternteil, bei dem das Kind nach der Geburt lebt, kann von dem Anderen wegen der Erziehung und Pflege eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens 3 Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen.” Das bedeutet, dass Sie sowieso ihrer Unterhalt bezahlen sollen, für die Kitakosten, glaube ich, sollen Sie nicht zusätzliches Geld geben.
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