Beratung durch JA belastet Verhältnis

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    • Beratung durch JA belastet Verhältnis

      Hallo zusammen,

      derzeit existiert noch ein bis einschließlich Juli 16 befristeter Unterhaltstitel (JA-Urkunde), der aber seit August 2015 seine rechtliche Grundlage verloren hat, da meine Tochter die Schule vor Erreichen des Abiturs verlassen hat und seit September 2015 ein FSJ macht.
      Sie hat also aufgrund der wegfallenden Privilegierung und der eigenen Einkünfte einen deutlich reduzierten Rest-Anspruch.

      Ich habe sie deshalb schon im September um die Herausgabe des alten Titels gebeten und ihr die Weiterzahlung eines geringeren Betrags (ohne Titel) angeboten. Damit zeigte sie sich auch einverstanden.

      Das Problem: Ich habe den Titel noch immer nicht, weil sie ihn nicht findet. Laut JA ging der Titel damals an die Mutter, obwohl meine Tochter bereits volljährig war.

      Als Alternative habe ich ihr eine Verzichtserklärung vorgeschlagen, mit der sie zum JA ging, um diese dort durchzusprechen und sich sicherer zu fühlen.

      Ergebnis: Meine Tochter ist nun komplett verwirrt, weil das JA ihr dringend rät, den Titel "auf keinen Fall" herauszugeben und bestenfalls auf den Differenzbetrag zu verzichten. Der vom JA errechnete Betrag fällt jedoch viel zu hoch aus, da das JA nicht berücksichtigt, dass der Anspruch durch den Abzug vorrangiger Pflichten sinkt und da es 90 € Ausbildungspauschale anerkennt, was nach Auskunft zweier RA nicht üblich ist, weil ein FSJ keine Ausbildung ist. Dazu gibt es auch OLG-Urteile.

      Ich verstehe, dass meine Tochter unsicher ist, ich will aber auch, dass das Zu-viel-Zahlen um des Friedens Willen endlich ein Ende hat.

      Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?

      Danke im Voraus & Gruß,
      HT
    • In-Verzug-Setzung durch JA erfolgt

      Hallo zusammen,

      inzwischen ging mir, als amtliches Dokument, die offizielle In-Verzug-Setzung durch das JA zu mit der Bitte, den üblichen grünen Einkommenszettel auszufüllen, unterzeichnet und beauftragt durch meine Tochter, die im Glauben war und ist, das gehe nicht anders.

      Ist das wirklich richtig, dass meine Tochter gar nicht "verzichten" und das nicht mit mir frei aushandeln darf? Ich kann mir das eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen. Meine Tochter glaubt aber dem JA natürlich mehr als mir.

      Gruß, HT
    • Hi HT,

      bei einem Abänderungsbegehren ist es m.E. gerechtfertigt, von aktuellen Einkünften auszugehen. D. h., es ist auf Verlangen auch vor Ablauf von zwei Jahren erneut Auskunft zu erteilen.

      Die Frage ist nur, ob das Jugendamt im Rahmen der "Beratung und Unterstützung" eines volljährigen Kindes befugt ist, dieses außergerichtlich zu "vertreten". Hierzu gab es ja vor einigen Monaten im Forum schon unterschiedliche Meinungen...

      Hat das Jugendamt denn zumindest eine Art "Vollmacht" der Tochter vorgelegt?

      Wie auch immer, das Auskunftsverlangen könnte auch positiv zu sehen sein. Möglicherweise hat das Jugendamt seine bisherige Falschberechnung eingesehen (liegt diese schriftlich vor?). Ich würde dem JA Auskunft erteilen (nicht alle Punkte des Fragebogens müssen beantwortet werden) und es (nachweislich!) zur korrigierten Neuberechnung (Reduzierung rückwirkend ab Eintritt der geänderten Verhältnisse) auffordern (Tochter ist somit aus der "Schusslinie"). Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine wirksame Verzichtserklärung der Tochter vorliegen, erfolgt gerichtlicher Abänderungsantrag. Folge: Tochter werden Gerichts- und Anwaltskosten vollständig oder überwiegend auferlegt. Dadurch möglicherweise Schadensersatzanspruch der Tochter gegen das Jugendamt wegen fehlerhafter Beratung. Das würde ich da auch so ähnlich mit reinschreiben (auch als Hinweis für die Tochter).

      Herausgabe der vollstreckbaren Urkunde kann übrigens nicht verlangt werden, wenn noch ein Restanspruch besteht (oder Zahlungsrückstände). Das wird in Foren leider immer wieder übersehen.

      Was ist eigentlich mit dem anderen Elternteil? Besteht Leistungsfähigkeit?

      PS: Der von Dir gewählte Titel des Themas "Beratung durch JA belastet Verhältnis" hat mich beeindruckt. :) Das ist ja sooo wahr...

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    • Hallo Clint,

      ja, das JA... Leider wäre die Beratungsalternative für meine Tochter nur wieder ein (teurer und nicht zwingend kompetenter) RA gewesen...

      Ich weiß, dass man einen kompletten Verzicht erst verlangen kann, wenn kein Restanspruch mehr besteht, und man offiziell nur auf Unterhalt der Vergangenheit verzichten darf.

      Aber in unserem Fall ist der Restanspruch minimal, und ich habe meiner Tochter einen erheblich größeren Betrag angeboten, den ich aber gern freiwillig und ohne "Titel" zahlen würde.
      Nach einer langen Zeit ohne jeglichen Kontakt und einer Zeit der bösen Auseinandersetzungen über RA sind wir seit einiger Zeit dabei, uns wieder anzunähern und das Vergangene aufzuarbeiten. Unser beider Ziel ist es eigentlich, zu einem "normalen" Verhältnis zu kommen, in dem die Kinder ihre Eltern auch nicht offiziell "in Verzug setzen (lassen)", sondern fair und ehrlich miteinander umgehen...
      Das JA torpediert mit seiner derzeitigen "Beratung" diesen einvernehmlichen Wunsch, was mich extrem wütend macht. Eigentlich sind meine Tochter und ich uns einig, und wir suchen nur nach einem möglichst einfachen Weg, diesen unseligen Titel möglichst unkompliziert aus der Welt zu schaffen.


      Nein, eine schriftliche "Falschberechnung" liegt mir nicht vor. Ich habe hier nur die Auskunft meiner Tochter, von der ich nicht weiß, ob sie das richtig verstanden und/oder richtig weitergegeben hat.
      Ja, meine Tochter hat eine Vollmacht unterzeichnet. Sie meinte, die SB habe ihr gesagt, dass das unvermeidlich sei und nicht anders gehe.

      Der andere ET behauptet, nicht leistungsfähig zu sein, und jammert auf hohem Niveau - immerhin konnte er sich einen mehrmonatigen Aufenthalt in Übersee leisten und spart schon wieder auf den nächsten... ;) Diese Baustelle möchte ich aber nach Möglichkeit nicht auch noch angehen....

      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      das ist möglicherweise eine böse Falle, in die ihr da hineintappen könntet. Und das alles ohne Not. Gerade nach eurer schwierigen Zeit ist euer jetziges gutes Verhältnis in Gefahr.

      Wäre es eine Möglichkeit, wenn du und deine Tochter gemeinsam einen Gesprächstermin beim JA wahrnehmt? Das würde zum einen eure 'Einigkeit' dokumentieren und könnte im Dreiergespräch so manches 'Missverständnis' klären. Du gehst ja nicht völlig ahnungslos in ein solches Gespräch, kannst mit fundiertem Wissen aufwarten. Das würde auch einen JA-Mitarbeiter, der grad - aus welchen Gründen auch immer - auf Krawall gebürstet ist, vorsichtiger werden lassen.

      Deine Tochter würde sehen, dass du nichts zu verbergen hast (eine frische Einkommensauskunft würde ich geben) und an einer friedlichen, einvernehmlichen Lösung interessiert bist. Es bleibt dann einfach kein Raum für Spekulationen, ob sie grad über'n Tisch gezogen werden soll. Das JA würde wieder auf seine eigentliche Funktion verwiesen: Beratung.

      Vielleicht bin ich auch naiv, vielleicht ist es aber auch eine vertrauensbildende Maßnahme. Wie und was auch immer, ich wünsche dir viel Glück dabei und ein gutes Händchen.

      Jugendämter bzw. deren MitarbeiterInnen sind nicht immer gut. Das darf man auch so sagen, ohne gleich JA-Bashing zu betreiben. Leider schadet das den vielen Beschäftigten dort, die sich Tag für Tag abmühen, engagiert sind und gute Arbeit abliefern. Noch mehr schadet es aber den betroffenen Jugendlichen und natürlich auch den Eltern. Persönliche Erfahrungen hab ich nicht mit unserem JA hier vor Ort. Das konnte ich immer vermeiden. Ich weiß aber aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, wie furchtbare Entscheidungen dort schon getroffen wurden - hier insbesondere beim Sorge- und Umgangsrecht. Das mit dem Geld kriegen die - glaube ich - ganz gut hin. :)

      Gruß von
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      auch mein erster Gedanke war, gemeinsam mit meiner Tochter zum JA zu gehen, doch die SB wollte zunächst mit mir allein sprechen.

      Heute haben wir telefoniert, und es hat sich herausgestellt, dass meine Tochter nicht allein beim JA war, sondern zusammen mit ihrer Mutter. Mich ärgert dies insofern, als ich meiner Tochter im Vorfeld angeboten hatte, gleich zusammen hinzugehen, was sie aber nicht gewollt hatte. Außerdem hat die Mutter (wie in der Vergangenheit) über ihre finanzielle Situation geklagt, wie mir die SB mitteilte. Ich habe, wie schon in der Vergangenheit, den Eindruck, als werde erwartet (von der Mutter, aber auch ein Stück weit von der Tochter), dass ich die Mutter indirekt mit alimentiere.

      Auch hatte die SB den Eindruck, als wolle meine Tochter den offiziellen, förmlichen Weg eigentlich gar nicht gehen.

      Wer nun 2 und 2 zusammenzählen kann, kann sich denken, dass die Mutter hier (wieder einmal) treibende Kraft war und meine Tochter sich (wieder einmal) nicht gegen sie stellten wollte oder konnte.

      Was das Berechnen des Anspruchs angeht, so teile ich deine Einschätzung leider nicht.
      Die SB hat den (Rest-)Bedarf wie folgt abgeschätzt: Mein Netto (unbereinigt, wohlgemerkt!) ergibt Stufe x, Herabstufung um eine Stufe (meine Frau wollte sie als Zählperson nicht anerkennen), ergibt Bedarf y. Hallo??!!?? Keinerlei Bereinigung? Wenn sie diesen Grobwert auch meiner Tochter und deren Mutter so mitgeteilt hat, kann das noch lustig werden. Hier würden dann (mal wieder) Begehrlichkeiten geweckt, die keine Grundlage haben. Ich will nicht knausern, aber ich bin es auch leid, immer mehr zahlen zu sollen, nur, damit "Ruhe" ist, die Kindsmutter nicht "querschießt" und meine Tochter sich hinreichend "geliebt" fühlt.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo HT,

      meine Einschätzung bezüglich der Rechnerei bezog sich auf unser JA (das ich ansonsten wirklich nicht schätze). Ich weiß aber - vor allen Dingen hier aus dem Forum - dass nicht alle JÄ mathematisch hochbegabt sind. :D Eigentlich ist doch die Rechnerei nicht so schwer, oder? Wozu gibt es die D'dorfer Tabelle und die jeweiligen Leitlinien. Bis auf wenige Ausnahmen ist doch unterhaltsrelevantes Einkommen recht einfach zu berechnen.

      Deine ursprüngliche Frage 'wie würdet ihr nun weiter vorgehen?' würde ich nun - unter diesen Umständen - so beantworten: Auskunft erteilen, eigene Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung aller Fakten (vorrangige Ansprüche, Einkommen der Tochter und dessen - nicht mögliche - Bereinigung... usw.) Ich würde alle Tatsachen so weit wie möglich mit rechtlichen Quellen versehen. Und dann mal schauen, ob JA-MA doch noch seine mathematische Begabung wiederfindet.

      Mit Titel ist das natürlich immer so eine Sache. Da können andere hier mit wertvolleren Hinweisen dienen. Vielleicht musst du selbst in die Offensive gehen, um den Titel abgeändert zu kriegen. Das wär natürlich bitter. Eine Klage ist das, was du nicht wolltest. Versteh ich auch. Aber wenn du dich jetzt überrumpeln läßt, nimmt das vermutlich nie ein Ende.

      Ich wünsch dir viel Kraft und Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Hi HT,

      momentan kann ich Euch nur wünschen, dass die SB im JA nach Vorlage der Auskünfte und gleichzeitig eingereichter substantiierter HT-Unterhaltsberechnung zur Einsicht kommt und dann auch eine korrekte Berechnung vornimmt. Und dass sie der Tochter den Abänderungsanspruch (also den Vollstreckungsverzicht bis auf ... Euro) unmissverständlich klar macht.

      Schade eigentlich, dass sich mitlesende JA-MA nie an solchen Diskussionen beteiligen. 8)
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