Mehrbedarf berechnen - Unterhalt des jetzigen Ehepartners relevant??

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    • Mehrbedarf berechnen - Unterhalt des jetzigen Ehepartners relevant??

      Hallo!

      Ich hab mal eine Frage: ist es rechtens, daß zum Berechnen des Mehrbedarfs (z.b. Schulgeld) das Einkommen des jetzigen Ehepartners miteinberechnet wird? Ich, weiblich, bin in 2. Ehe verheiratet und hab mit meinem Ex Mann ein Kind. Ebenso mit dem 2. Mann ein gemeinsames. Für das 1. Kind würde Schulgeld zustehen, da der Kindsvater den Schulvertrag (Realschule, die einzige weit und breit) mit unterschrieben hat, sich jetzt jedoch weigert, mitzuzahlen. Nun ist die Berechnung beim JA und diese meint, dass das Einkommen meines Ehemannes mit in die Berechnung einfließen würde, denn mein Mann wäre mir in der Ehe auch Unterhalt schuldig und das wäre meinem Einkommen (ca. 500 Euro) hochzurechnen?!? Was hat mein Mann damit zu tun? Ich dachte, es kommt nur auf mein Einkommen und das meines Mannes an? Dann müßte ja eigenltich das Gehalt von der Frau meines Exmannes (er ist auch wieder in 2. Ehe verheiratet, jedoch ohne gemeinsame Kinder) auch mit einfließen? Sonst wäre das ja nicht gerecht? Kann mir das vielleicht jemand erklären? :) Vielen Dank!
    • Hallo Sternenfee,

      solange das Kind minderjährig ist, ist es so, dass der Regelunterhalt zu 100% von demjenigen bezahlt wird, bei dem das Kind nicht lebt, hier also bei deinem Ex-Mann. Du erfüllst deine Unterhaltspflicht durch die Betreuung.
      Erst, wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr betreut werden muss, wirst auch du barunterhaltspflichtig.

      Beim Mehrbedarf jedoch gilt das nicht. Hier sind auch schon zu Zeiten der Minderjährigkeit beide Elternteile, anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit, zur Zahlung verpflichtet.
      Um die Zahlungsfähigkeit herzustellen, kann der Unterhaltsanspruch, der gegen den Ehepartner besteht, herangezogen werden. Hast du also gegen deinen Mann aufgrund des Familienunterhalts (nach dem Halbteilungsgrundsatz) einen Anspruch auf den Betrag x, so kann es sein, dass dieser (z.T.) für das Kind verwendet werden muss. Dies gälte auch für deinen Ex und dessen Frau, falls er bzgl. des Regelunterhalts nicht leistungsfähig wäre ("Hausmannrechtsprechung").
      Indirekt würde dann der Partner das Ganze mitfinanzieren.
      Als Selbstbehalt muss in der Regel der angemessene Selbstbehalt (1300 €) verbleiben.

      zum Nachlesen: hier, ab Seite 8: dijuf.de/tl_files/downloads/20…unterhalt_v._07.05.12.pdf

      Gruß, HT
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