Mutter Kind Kur und Zustimmung vom KV

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Mutter Kind Kur und Zustimmung vom KV

      Hallo,

      ich habe eine Mutter Kind Kur beantragt für meine Kinder (11,13) und mich ( Neurodermitis, Bürotür). Dies hatte ich im Dezember 2014 mit dem KV abgestimmt( mündlich). Die letzte Kur musste ich vor Gericht austragen. Dazu möchte ich es allerdings dieses Mal nicht kommen lassen. Eine Einigung ist leider nicht möglich, er verhindert jegliches Gespräch seid 3 Monaten. Er hat mir gesagt, ich solle den Kinderarzt benennen. Ich habe ihm die Daten des Arztes ( Allgemeinmediziner) benannt, wir haben s id 2 Jahren keinen Kinderarzt mehr. Seine Antwort war, ich solle ihm erst einen Kinderarzt besorgen, dann wird er entscheiden, ob die Kur für seine Kinder notwendig ist.

      Daher meine Fragen:

      Welche Schritte muss ich beachten?
      Kann ich den Kurtermin mit der KK festlegen oder hat der KV Mitspracherecht ( ich versuche die Kur in die Ferien zu leg n und seine Wünsche zu beachten)?
      Kann er die Kur verhindern?
      Reicht es, wenn das JA die Kur befürwortet oder muss der KV (schriftlich) Zusagen?
      Kann mir jemand einen Anwalt aus Dresden die der Umgebung von empfehlen?
      Darf nur ein Kinderarzt die Unterlagen ausfüllen können der auch ein Allgemeinmediziner?

      Danke
      Annett
    • Hallo Annett,

      zunächst einmal herzlich willkommen hier bei uns im ISUV-Forum.

      Vorab: Zum gemeinsamen Sorgerecht gehört, dass wesentliche Entscheidungen von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden müssen. 'Alltagsentscheidungen' kann derjenige Sorgeberechtigte, bei dem die Kinder leben, allein entscheiden (alles andere wäre auch kaum praxistauglich).

      Nun gehört die Gesundheitsfürsorge zu den wesentlichen Entscheidungen, zumindest dann wenn es um bestimmte Behandlungen, Eingriffe, Impfungen usw. geht. Wenn aber eine solche Entscheidung bereits getroffen wurde (durch behandelnden Arzt und Krankenkasse) bzw. als sinnvoll und wichtig eingestuft wurde, ist es meiner Meinung nach kontraproduktiv, wenn ein Elternteil das torpediert.

      Nun hast du aber schon beim letzten Mal böse Erfahrungen machen müssen. Vielleicht macht es Sinn, es dann doch wieder gerichtlich festzuzurren. Das JA kann da meiner Meinung nach nichts machen.

      Dass er einen Kinderarzt bestimmt und 'seine'Entscheidung dann trifft - sorry, das halte ich für Quatsch. Auch für dich und eure Kinder gilt, dass ihr einen Arzt eures Vertrauens aufsuchen könnt.

      Ich wünsch dir viel Glück! (und einen guten Kurerfolg für dich und eure Kinder)

      Gruß
      Susanne

      P.S. was meinst du mit 'Bürotür'?
    • Hallo Annett,

      ergänzend zu Susanne noch, du könntest auch bei Gericht beantragen, dass die Gesundheitsfürsorge auf dich allein übertragen wird, wenn es öfter diese Schwierigkeiten gab in der Vergangenheit und bei KV da keine Besserung in Sicht ist. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt schon noch bestehen, nur eben dieser Teil der medizinischen Entscheidungen nicht.

      Viele Grüße, Sämsi
    • Benutzer online 1

      1 Besucher