Hälfte Ehejahre als Basis für nachehelichen Unterhalt, zählt das Trennungsjahr mit dazu?

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    • Hälfte Ehejahre als Basis für nachehelichen Unterhalt, zählt das Trennungsjahr mit dazu?

      Hallo Zusammen,

      Meine Frau und ich diskutieren gerade über die nacheheliche Unterhaltszahlung. Über den beratenden Rechtsanwalt habe ich erfahren, dass üblicherweise für die Begrenzung der nachehelichen Unterhaltszahlung die Hälfte der Ehejahre angenommen werden. Nachträglich sind mir noch 2 Fragen aufgekommen, was bei dieser üblichen Regelung zugrunde liegt.
      - Werden die hälftigen Ehejahre die Jahre bis zur Scheidung oder bis zur Trennung herangezogen (Hintergrund ist, dass wir seid über 2 Jahren getrennt sind, aber noch nicht geschieden)?
      - Wird das Trennungsjahr direkt nach der Trennung für die Länge der nachehelichen Unterhaltszahlung mit berücksichtigt oder nicht?

      Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Heirat 2004, Trennung 2012, Scheidung 2016.
      Liegt die übliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts (Hälfte der Ehejahre) dann bei 4 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Trennung 2012) oder bei 6 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Scheidung 2016)?
      Angenommen, es liegt das Trennungsjahr zugrunde (also 2012), demnach sind es 4 Jahre nachehelicher Unterhalt. Direkt nach der Trennung gibt es ja den Trennungsunterhalt für ein Jahr. Zählt dieser Unterhalt schon bei den 4 Jahren mit? Also würde dann der nacheheliche Unterhalt bis 2016 gelten oder bis 2017?


      Ich hoffe, es ist irgendwie nachvollziehbar. Meine Frau arbeitet in Teilzeit, wir haben Kinder im jugendlichen Alter und wir möchten eine übliche und gütliche Einigung erzielen.


      Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung.
    • Hallo Hugoman,

      Feste Regeln beim nachehelichen Unterhalt gibt es nicht.

      Nach der Reform 2008 sollten die Partner möglichst ohne Unterhalt vom anderen Partner auskommen.

      Bei langer Ehe 15-20 Jahre oder mehr stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen( Frau verzichtet auf eigene Karriere wegen der Kinder
      usw.).

      Kann der Partner eigenes Geld verdienen ? (Rückkehr in den Beruf z.B. wegen Alter/Krankheit ).

      Müssen die Kinder noch versorgt werden.

      Hugoman schrieb:

      Direkt nach der Trennung gibt es ja den Trennungsunterhalt für ein Jahr.
      Trennungsunterhalt kann bis zur rechtsgültigen Scheidung verlangt werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      wenn ihr Euch gütlich einigen wollt, dann sollte deine Bald-Ex dir da entgegenkommen, insbesondere wenn du ihr die ganze Zeit Trennungsunterhalt gezahlt hast. Wart ihr dennlange verheiratet, also mehr als 15 Jahre? Ich nehme an, ihr seid mindestens seit der Geburt der Kinder verheiratet, oder nicht? Das wäre sonst m.E. aus Fairnissgründen zu berücksichtigen, wenn die Ex sich da auch schon um die Kinder gekümmert hat.

      Ich habe nur 1/3 der Zeit nachehelichen Unterhalt vereinbart, habe allerdings eine Beamtin als Ex, die sich sehr gut selbst versorgen kann.

      Gruß
      Adler
    • Hallo Hugoman,

      nach meinem Kenntnisstand rechnet man eher ein Drittel bis Viertel der Ehedauer (bis Rechtshängigkeit der Scheidung, da würde ich die gleiche Ehedauer nehmen wie für den Versorgungsausgleich) für den nachehelichen Unterhalt, und diese Unterhaltsdauer läuft dann auch erst nach Scheidung an.

      Gruss
      Jon
    • Hallo Zusammen,

      vielen Dank für eure Antworten und entschuldigt bitte meine späte Rückmeldung.

      Ich zahle momentan seit 2 Jahren Trennungsunterhalt und unsere Ehedauer beträgt aktuell 13 Jahre. Anfang nächsten Jahres soll die Scheidung eingereicht werden. Meine Frau ist seit ca. 9 Jahren wieder berufstätig als Beamtin, wegen der Kinder (13 und 11 Jahre) allerdings nicht in Vollzeit.
      Euren Antworten würde ich entnehmen, dass bei einer solchen Grundlage ein Aufstockungsunterhalt (Höhe berechnet wie Trennungsunterhalt nach Differenzmodell) mit einer Begrenzung auf 1/3 der Ehejahre ab Rechtshängigkeit der Scheidung ein einvernehmlicher Ansatz wäre, der auch der aktuellen Rechtslage entsprechen würde.

      Wie ist eure Meinung dazu?

      Vielen Dank schon mal im Voraus.

      Viele Grüße Hugoman
    • Hallo Hugoman,
      wessen Anwalt hat von der Hälfte der Ehezeit als Grundlage für möglichen nachehelich Unterhalt gesprochen? Ich vermute, es war der deiner Frau.
      Zum Zeitpunkt eurer Scheidung ist euer gegenwärtig 11-jähriges Kind in der Regel kein Grund mehr dafür, dass deine Frau nicht eine Vollzeitbeschäftigung bei ihrem Arbeitgeber ausübt, denn es wird dann mindestens 12 Jahre jung sein. Insofern ist unter dem Gesichtspunkt der "Eigenverantwortung" zu prüfen, ob überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Wie hoch ist das Nettoeinkommen deiner Frau?
      Falls überhaupt ein nachehelicher Unterhalt rechtlich zu begründen ist, dann aus meiner Sicht für max. ein bis zwei Jahre, denn nach 11 Ehejahren habt ihr euch getrennt. Seitdem zahlst du bereits Trennungsunterhalt, und den wahrscheinlich bis zur Scheidung.
      Dein Interesse sollte es sein, die Scheidung so schnell wie möglich einzureichen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen

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