Hallo Zusammen,
Meine Frau und ich diskutieren gerade über die nacheheliche Unterhaltszahlung. Über den beratenden Rechtsanwalt habe ich erfahren, dass üblicherweise für die Begrenzung der nachehelichen Unterhaltszahlung die Hälfte der Ehejahre angenommen werden. Nachträglich sind mir noch 2 Fragen aufgekommen, was bei dieser üblichen Regelung zugrunde liegt.
- Werden die hälftigen Ehejahre die Jahre bis zur Scheidung oder bis zur Trennung herangezogen (Hintergrund ist, dass wir seid über 2 Jahren getrennt sind, aber noch nicht geschieden)?
- Wird das Trennungsjahr direkt nach der Trennung für die Länge der nachehelichen Unterhaltszahlung mit berücksichtigt oder nicht?
Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Heirat 2004, Trennung 2012, Scheidung 2016.
Liegt die übliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts (Hälfte der Ehejahre) dann bei 4 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Trennung 2012) oder bei 6 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Scheidung 2016)?
Angenommen, es liegt das Trennungsjahr zugrunde (also 2012), demnach sind es 4 Jahre nachehelicher Unterhalt. Direkt nach der Trennung gibt es ja den Trennungsunterhalt für ein Jahr. Zählt dieser Unterhalt schon bei den 4 Jahren mit? Also würde dann der nacheheliche Unterhalt bis 2016 gelten oder bis 2017?
Ich hoffe, es ist irgendwie nachvollziehbar. Meine Frau arbeitet in Teilzeit, wir haben Kinder im jugendlichen Alter und wir möchten eine übliche und gütliche Einigung erzielen.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung.
Meine Frau und ich diskutieren gerade über die nacheheliche Unterhaltszahlung. Über den beratenden Rechtsanwalt habe ich erfahren, dass üblicherweise für die Begrenzung der nachehelichen Unterhaltszahlung die Hälfte der Ehejahre angenommen werden. Nachträglich sind mir noch 2 Fragen aufgekommen, was bei dieser üblichen Regelung zugrunde liegt.
- Werden die hälftigen Ehejahre die Jahre bis zur Scheidung oder bis zur Trennung herangezogen (Hintergrund ist, dass wir seid über 2 Jahren getrennt sind, aber noch nicht geschieden)?
- Wird das Trennungsjahr direkt nach der Trennung für die Länge der nachehelichen Unterhaltszahlung mit berücksichtigt oder nicht?
Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Heirat 2004, Trennung 2012, Scheidung 2016.
Liegt die übliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts (Hälfte der Ehejahre) dann bei 4 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Trennung 2012) oder bei 6 Jahren (Hälfte der Ehejahre bis Scheidung 2016)?
Angenommen, es liegt das Trennungsjahr zugrunde (also 2012), demnach sind es 4 Jahre nachehelicher Unterhalt. Direkt nach der Trennung gibt es ja den Trennungsunterhalt für ein Jahr. Zählt dieser Unterhalt schon bei den 4 Jahren mit? Also würde dann der nacheheliche Unterhalt bis 2016 gelten oder bis 2017?
Ich hoffe, es ist irgendwie nachvollziehbar. Meine Frau arbeitet in Teilzeit, wir haben Kinder im jugendlichen Alter und wir möchten eine übliche und gütliche Einigung erzielen.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung.