Informationsverweigerung & Jugendamt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Informationsverweigerung & Jugendamt

      Hallo liebe Forumsgemeinde,

      bei mir besteht folgende Situation:

      Ich habe mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht für meinen 9-jährigen Sohn. Das Verhältnis zur Kindesmutter ist sehr schlecht. Das Jugendamt hat sich bereits wegen dem Zustand der Wohnung und den bei ihr wohnenden Kindern (sie hat noch eins aus einer derzeitigen Beziehung) eingeschaltet.

      Trotz des gemeinsamen Sorgerechts erhalte ich keine Informationen über meinen Sohn. Das Jugendamt gibt mir keine Informationen, auch nicht über die Arbeit der Familienhelferin, verlangt aber ständig Unterschriften von mir und verweist mich auf den Klageweg! Nun habe ich von einer befreundeten Kollegin erfahren, dass es bereits an der neuen Schule (mein Sohn geht auf eine LRS-Schule) ein Gespräch aufgrund der Überforderung meines Sohnes gegeben hat. Die Kindesmutter hat dergestalt darauf reagiert, dass sie der Lehrerin mitgeteilt hat, dass sie nicht dafur zuständig ist, mit dem Sohn zu lernen. Sie könne kein Deutsch (sie ist Russin) und damit ist es nicht ihre Aufgabe. Mittlerweile lernt die Familienhelferin zeitweilig mit meinem Sohn und er erhält DaZ-Stunden. Ich muss an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass mein Sohn in Deutschland geboren wurde und bis zur Trennung ein gutes Deutsch gesprochen hat.

      Nun meine Frage: Wäre es nicht die Aufgabe der Schule oder der Familienhelferin gewesen, mich über die erneuten und weiter anhaltenden schulischen Probleme zu informieren? Ich habe bereits mehrfach gegenüber der Schule und dem Jugendamt erklärt, dass mir die persönliche und schulische Entwicklung sehr wichtig ist.

      Kann es wirklich sein, dass ich jede einzelne Auskunft über meinen Sohn (einschl. Zeugnisse) einklagen muss? Inwieweit habe ich als Sorgeberechtigter einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Jugendamt?

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,
      aus Zeitgründen nur kurz soviel:
      Bei gemeinsamem Sorgerecht hast du natürlich einen Anspruch, von der Kindesmutter, aber z. B. auch von der Schule und dem Jugendamt, lückenlose Informationen über euren Sohn - Entwicklungsstand usw. - zu erhalten.
      Hast du regelmäßigen Umgang mit eurem Sohn?
      Hast du mit der Klassenlehrerin Kontakt aufgenommen?
      Hast du Kontakt zur Familienhelferin aufgenommen?
      Ich finde, es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, sich über den Entwicklungsstand ihrer Kinder zu informieren. Sorgerecht hat auch mit Sorgeverpflichtung und elterlicher Verantwortung zu tun.
      Falls dir das Jugendamt Auskünfte verweigert, dann fordere sie schriftlich an. Darauf müssen sie dir antworten. Bei Weigerung die Vorgesetzte/den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters anschreiben.

      Gruß und viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      ich habe keinen regelmäßigen Umgang mit meinem Sohn. Dieser wird durch die Kindesmutter verwehrt & das eingeschaltete Jugendamt sieht sich hier nicht in der Lage, zu helfen. Aber dies ist eine andere Baustelle.

      Ich hatte mit der neuen Klassenlehrerin Kontakt aufgenommen. Die alte Schule hatte ihr bereits die familiäre Situation erläutert. Das Ergebnis war, dass sie mich "vergessen" hat, zum Elternabend einzuladen. Ich habe ihr mehrfach erläutert, dass mir an der schulischen Bildung meines Sohnes sehr gelegen ist. Sie teilte mir nur mit, dass Sie versuchen wird, mir das Zeugnis in Kopie zukommen zu lassen - und hat eine Unterschrift für den Unterricht DaZ eingeholt - mehr nicht.

      Die Familienhelferin, die mehrfach Kontakt zu mir aufgenommen hat, um Unterschriften abzuholen, verweigert mir jegliche Auskunft aus Datenschutzgründen. Die Mutter hat ihr klargemacht, dass sie keine Auskünfte an mich geben soll.

      Mein Anwalt hat auch bereits das Jugendamt kontaktiert. Von dort kam nur die Reaktion, dass die Mutter blockiert und das Jugendamt selbst Schwierigkeiten mit ihr hätte und ich die Auskünfte daher einklagen soll. Einen anderen Weg gäbe es nicht. Es kam nur die pauschale Aussage, dass es meinem Sohn gut gänge. Anhand der Einschaltung der Familienhelferin und meiner sonstigen Informationen scheint dies wohl aber eher nicht der Fall zu sein.

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Benutzer online 1

      1 Besucher