Hallo camino,
hast ja schon wieder richtig gearbeitet.
Ich würde das Schreiben vielleicht etwas knapper gestalten. Konzentrier dich nur noch auf die Dinge, die jetzt noch strittig sind. Das ist z.B. Die Beweislast für den Zugang des Schreibens vom 13.01.2015. Es war nur ein Schreiben, ein Zwischenbescheid - kein Verwaltungsakt. Die Argumente bezüglich der Beweislast stimmen natürlich trotzdem. Den 37 SGB X würde ich gar nicht nennen, er trifft ja nicht zu (kein Verwaltungsakt). Es handelt sich schlicht um den Zugang eines Schreibens (das auch von irgendwem an irgendwen geschickt wird), und da gibt es sogar ein BGH-Urteil aus 2009.
Punkt 2 finde ich (zu) sehr ausführlich. Es ist ja die Frage, was du erreichen willst. In Punkt 2 argumentierst du damit, dass Pflichtversäumnisse stattgefunden haben, man hätte den Stand der Erwerbsminderung viel früher feststellen können (und damit Eingliederungshilfe eher beanspruchen können). Ich bin nicht sicher, dass das greift.
Mir scheint wichtiger, dass zwischen der Anzeige des Anspruchsüberganges und der tatsächlichen Forderung einfach viel zu viel Zeit vergangen ist. Du musstest nicht mehr damit rechnen, dass eine solche Forderung kommt. Für diese Annahme spricht auch, dass nach der 1. Überleitungsanzeige (von der alten Gemeinde) auch nach 3 Jahren keine Aufforderung zur Zahlung kam.
Andererseits kann es auch hilfreich sein, so ausführlich auszuholen. Auf jeden Fall macht das mehr Arbeit, weil jeder der Punkte abgearbeitet werden muss. Also - lass dich nicht zu sehr von meiner Vorstellung beeinflussen. Mach es so, wie es deinem Bauchgefühl am ehesten entspricht. Nachteile können dir jedenfalls nicht daraus entstehen.
Bin gespannt auf den Fortgang!
Gruß
Susanne
P.S. Ist dir auch aufgefallen, dass wir hier völlig 'unter uns' sind? Ich hoffe aber doch, dass wir wenigstens noch gelesen werden.
hast ja schon wieder richtig gearbeitet.
Ich würde das Schreiben vielleicht etwas knapper gestalten. Konzentrier dich nur noch auf die Dinge, die jetzt noch strittig sind. Das ist z.B. Die Beweislast für den Zugang des Schreibens vom 13.01.2015. Es war nur ein Schreiben, ein Zwischenbescheid - kein Verwaltungsakt. Die Argumente bezüglich der Beweislast stimmen natürlich trotzdem. Den 37 SGB X würde ich gar nicht nennen, er trifft ja nicht zu (kein Verwaltungsakt). Es handelt sich schlicht um den Zugang eines Schreibens (das auch von irgendwem an irgendwen geschickt wird), und da gibt es sogar ein BGH-Urteil aus 2009.
Punkt 2 finde ich (zu) sehr ausführlich. Es ist ja die Frage, was du erreichen willst. In Punkt 2 argumentierst du damit, dass Pflichtversäumnisse stattgefunden haben, man hätte den Stand der Erwerbsminderung viel früher feststellen können (und damit Eingliederungshilfe eher beanspruchen können). Ich bin nicht sicher, dass das greift.
Mir scheint wichtiger, dass zwischen der Anzeige des Anspruchsüberganges und der tatsächlichen Forderung einfach viel zu viel Zeit vergangen ist. Du musstest nicht mehr damit rechnen, dass eine solche Forderung kommt. Für diese Annahme spricht auch, dass nach der 1. Überleitungsanzeige (von der alten Gemeinde) auch nach 3 Jahren keine Aufforderung zur Zahlung kam.
Andererseits kann es auch hilfreich sein, so ausführlich auszuholen. Auf jeden Fall macht das mehr Arbeit, weil jeder der Punkte abgearbeitet werden muss. Also - lass dich nicht zu sehr von meiner Vorstellung beeinflussen. Mach es so, wie es deinem Bauchgefühl am ehesten entspricht. Nachteile können dir jedenfalls nicht daraus entstehen.
Bin gespannt auf den Fortgang!
Gruß
Susanne
P.S. Ist dir auch aufgefallen, dass wir hier völlig 'unter uns' sind? Ich hoffe aber doch, dass wir wenigstens noch gelesen werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()