Unterhaltsleistungen für volljährigen Sohn, Sozialhilfe

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    • Hallo camino,

      hast ja schon wieder richtig gearbeitet. :)

      Ich würde das Schreiben vielleicht etwas knapper gestalten. Konzentrier dich nur noch auf die Dinge, die jetzt noch strittig sind. Das ist z.B. Die Beweislast für den Zugang des Schreibens vom 13.01.2015. Es war nur ein Schreiben, ein Zwischenbescheid - kein Verwaltungsakt. Die Argumente bezüglich der Beweislast stimmen natürlich trotzdem. Den 37 SGB X würde ich gar nicht nennen, er trifft ja nicht zu (kein Verwaltungsakt). Es handelt sich schlicht um den Zugang eines Schreibens (das auch von irgendwem an irgendwen geschickt wird), und da gibt es sogar ein BGH-Urteil aus 2009.

      Punkt 2 finde ich (zu) sehr ausführlich. Es ist ja die Frage, was du erreichen willst. In Punkt 2 argumentierst du damit, dass Pflichtversäumnisse stattgefunden haben, man hätte den Stand der Erwerbsminderung viel früher feststellen können (und damit Eingliederungshilfe eher beanspruchen können). Ich bin nicht sicher, dass das greift.

      Mir scheint wichtiger, dass zwischen der Anzeige des Anspruchsüberganges und der tatsächlichen Forderung einfach viel zu viel Zeit vergangen ist. Du musstest nicht mehr damit rechnen, dass eine solche Forderung kommt. Für diese Annahme spricht auch, dass nach der 1. Überleitungsanzeige (von der alten Gemeinde) auch nach 3 Jahren keine Aufforderung zur Zahlung kam.

      Andererseits kann es auch hilfreich sein, so ausführlich auszuholen. Auf jeden Fall macht das mehr Arbeit, weil jeder der Punkte abgearbeitet werden muss. Also - lass dich nicht zu sehr von meiner Vorstellung beeinflussen. Mach es so, wie es deinem Bauchgefühl am ehesten entspricht. Nachteile können dir jedenfalls nicht daraus entstehen.

      Bin gespannt auf den Fortgang!

      Gruß
      Susanne

      P.S. Ist dir auch aufgefallen, dass wir hier völlig 'unter uns' sind? Ich hoffe aber doch, dass wir wenigstens noch gelesen werden. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hallo Susanne,
      nochmal tausend Dank für Deine Ratschläge, sie sind super hilfreich.
      Ohne Dich und der Möglichkeit sich in einem solchen Forum auszutauschen und Rat zu holen, hätte ich schon lange aufgegeben.
      Warum wir hier so "allein" sind, liegt sicherlich an dem "Fall", der wohl nicht allzu häufig auftritt.
      Da Du mir geraten hast, meinen Brief textmäßig nicht allzu stark zu strapazieren, lasse ich nachfolgende Anmerkungen (quasi als Zusammenfassung), die mir in der Schreiblaune eingefallen sind, wohl weg....

      Mein Sohn bekommt nach wie vor Eingliederungshilfe, somit ist er Berechtigter für Eingliederungshilfe, aber warum erst so spät?
      Wenn jemand wie er über viele Jahre (siehe Bezug 2) Hilfe zum Lebensunterhalt u.ä. erhielt, warum wurde dann von Amtswegen nicht früher Eingliederungshilfe beantragt? Sicherlich ist der Zeitfaktor ein wichtiger, beitragender Faktor zur Zielerreichung der Eingliederungshilfe.
      Gem. § 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
      Viele Grüße
      Camino
    • Hallo camino,

      es freut mich sehr, wirklich sehr, dass du hier in unserem Forum Hilfe und Unterstützung gefunden hast. So ein dickes Lob geht uns natürlich runter wie Öl. ;)

      Aber eines ist auch klar; Was du erreicht hast, ist in erster Linie DEIN Verdienst. Du hast dich mit so viel Energie und Ausdauer in dieses schwierige Thema eingearbeitet - Hut ab. Das muss man auch können und wollen. Für Mitleser, künftige Mitleser und andere Betroffene wird deine Geschichte vielleicht Mutmacher sein. Das wünsch ich mit jedenfalls.

      Und dir wünsch ich weiterhin viel Glück und Erfolg! Bis bald.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,
      kämpfen lohnt sich.
      Ich habe letztes Schreiben an das Sozialamt noch mal inhaltlich aufgewertet, da ich noch weitere, eklatante Fehler bei deren Forderungen gefunden habe.
      Jetzt wollen sie nur noch ca. 215 € von mir.
      Die zahle ich jetzt und bin sehr froh, von anfangs ca. 3.800 € auf diese Summe gekommen zu sein.
      Nochmal vielen Dank an das Forum!
      Viele Grüße
      Camino
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