Hallo zusammen,
ich bin unterhaltspflichtig gegenüber einem 17jährigen Kind. Dieser Pflicht will ich auch nachkommen bzw ich tue es bereits.
Allerdings stellt sich die Frage, kann ich den Unterhalt auch dem Kind direkt zahlen?
Eine weitere Frage stellt sich zur Berechnung:
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verdient deutlich mehr als ich.
Ich habe die Empfehlung, dass der Unterhalt aus der Summe der Einkommen und anteiliger Aufteilung des Tabellenwertes berechnet werden kann.
Gibt es dazu ein Urteil oder ein Schriftstück, auf das man sich beziehen kann. Da mir diese Vorgehensweise von einem ISUV-Kontakt gegeben wurde, sollte es so sein, hoffe ich jedenfalls.
Liebe Grüße
Ann
ich bin unterhaltspflichtig gegenüber einem 17jährigen Kind. Dieser Pflicht will ich auch nachkommen bzw ich tue es bereits.
Allerdings stellt sich die Frage, kann ich den Unterhalt auch dem Kind direkt zahlen?
Eine weitere Frage stellt sich zur Berechnung:
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verdient deutlich mehr als ich.
Ich habe die Empfehlung, dass der Unterhalt aus der Summe der Einkommen und anteiliger Aufteilung des Tabellenwertes berechnet werden kann.
Gibt es dazu ein Urteil oder ein Schriftstück, auf das man sich beziehen kann. Da mir diese Vorgehensweise von einem ISUV-Kontakt gegeben wurde, sollte es so sein, hoffe ich jedenfalls.
Liebe Grüße
Ann