Fragen zum Hausratsverteilungsverahren

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Fragen zum Hausratsverteilungsverahren

      Hallo Forum,
      ich bin nicht sicher, ob ich ein Hausratsverteilungsverfahren einleiten lassen soll. Man hört ja immer wieder, daß sich das nicht lohnt und man besser die Finger davon lassen soll. Unklar ist für mich auch die Vorgehensweise bei einem solchen Verfahren und worüber genau entschieden wird.

      Die Ehe ist geschieden. Über Hausrat wurde bisher nicht gesprochen; also auch nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
      Meine Ex-Frau hat hier in einer Nacht- und Nebelaktion und während meiner Abwesenheit die Wohnung ausgeräumt und zahlreiche Gegenstände mitgenommen, die gemeinsames Eigentum sind und solche, die in meinem Alleineigentum stehen sowie viele persönliche Sachen. Sie meint, daß damit die Hausratsverteilung abgeschlossen ist. So geht das natürlich nicht.

      Ich habe sie mehrfach angeschrieben und wollte eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Sie hat auf meine Initiativen überhaupt nicht reagiert. Nach allen Erfahrungen mit ihr muss ich davon ausgehen, daß eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
      Die Gegenstände , die sie in verbotener Eigenmacht mitgenommen hat und um die es hier geht, sind in drei Gruppen aufzuteilen: a) Meine persönlichen Gegenstände, b) Gegenstände, die nachweislich in meinem Alleineigentum stehen und c) Gegenstände, die gemeinsamer Hausrat sind.

      Mir ist bekannt, daß im Hausratsverfahren nur gemeinsamer Hausrat verteilt wird und dass Gegenstände, die mein Alleineigentum sind beim Zugewinnverfahren Berücksichtigung finden.

      Das Problem: Mein Alleineigentum und der Besitz meiner persönlichen Sachen wird von meiner Ex mit Sicherheit bestritten, so daß erst einmal von mir bewiesen und vom Gericht festgestellt werden muß, daß es sich tatsächlich um mein Alleineigentum handelt. Außerdem müssen diese Gegenstände dann von meiner Ex herausgegeben werden. Erfolgt die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Anordnung der Herausgabe auch im Hausratsverteilungsverfahren zusammen mit der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats oder ist das ein separates Verfahren?

      Ich bin anwaltlich vertreten, möchte aber gerne mal wissen, was die Meinungen und Erfahrungen der Forums-Teilnehmer sind.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      meine Erfahrung ist, dass sich Richter äußerst ungern mit diesem Thema befassen und dann leicht genervt reagieren.... Sicher wird ein Richter einen Vergleich anstreben. Dann hast du auch nicht viel gewonnen und hast noch einen Haufen Gerichtskosten.

      Bist du nicht schon lange an diesem Thema dran, oder verwechsle ich dich jetzt?

      Mein Rat wäre, vergiss den Hausrat und guck nach vorne.

      Grüße, Sämsi
    • Hallo Sämsi,
      vielen Dank für deine Antwort. Es stimmt, vor einiger Zeit habe ich schon einmal zum Thema geschrieben.
      Ich habe die Ex wegen Diebstahls angezeigt und hatte gute Beweise. Das Verfahren wurde trotzdem gemäß §153 Abs.2 BGB eingestellt. Das bedeutet, das ihr zwar eine Schuld nachgewiesen worden ist, eine Anklage aber nicht erhoben wird, weil die Schuld gering ist und die Gerichte mit so einem "Kleinkram" nicht belastet werden sollen.
      Ich bin einfach immer noch wütend darüber, daß ich mich beklauen lassen muß ohne Aussicht darauf, daß die Täterin bestraft wird und ich meine Sachen wieder bekomme.
      Nach grober Schätzung reden wir hier immerhin über ca. 30.000,- Euro. Einige Sachen will ich ja garnicht haben. Aber da sind Cd`s, DVD`s, Bücher, Bilder, geerbter Schmuck von meiner Mutter, zahlreiche durchaus wertvolle Deko-Gegenstände aber auch noch jede Menge Hausrat; das hätte ich schon gerne wieder zurück.
      Meine Ex wird an einer außergerichtlichen Einigung nicht mitwirken; die schweigt einfach und macht nichts.
      Ich könnte dem Gericht eine Liste mit allen zur Debatte stehenden Gegenständen einschließlich der zugehörigen Fotobeweise und Rechnungen vorlegen( natürlich nicht für einzelne CD`s und anderen Kleinkram).Weiterhin könnte ich dann einfach eine objetiv faire Aufteilung vorschlagen, wobei ich Werte berücksichtige. Dann hätte ein Richter doch leichtes Spiel. Ein Vergleich mit hohen Kostenfolgen könnte dabei herauskommen. Das schreckt mich natürlich ab.
      Dein Rat entspricht der Meinung im "Volke" und wird wohl der richtige sein. Abfinden kann ich mich bis jetzt noch nicht damit. Die Ex lacht sich kaputt, und ich bin der Blöde. Ein unerträglicher Gedanke.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      ich verstehe deine Wut sehr gut,das kannst du mir glauben!

      Sag dir einfach immer wieder, dass dein Seelenfrieden wichtiger ist als alles andere. Das ganze Leben ist voller Ungerechtigkeiten. Hake es ab und versuche , nicht mehr dran zu denken. Lass das Glück und die Lebensfreude wieder in dein Leben, das ist so viel wertvoller. Stell dir mal vor, dieses Thema Hausrat gäbe es nicht, wie sähe dein Leben aus?

      Wenn es dir wieder gut geht, ist das die beste "Rache" für alle Ungerechtigkeiten, die dir da widerfahren sind.

      Es braucht Zeit, das mag sein, aber das schaffst du auch noch!

      LG, Sämsi
    • hausratsverteilungsverfahren

      guten abend lieber leidensgenosse hajo,fast genau so geht das bei mir ab, nur mit dem unterschied der diebstahl geschah noch in der ehezeit nämlich bei dem auszug bei nacht und nebel.da hiess es diebstahl in der ehe gibt es nicht.
      ich lebe nun 16 jahre getrennt und der hausrat ist fast nichts mehr wert.die wertvollen sachen sind weg und ich blödes schaf dachte lange zeit noch, das gibt sich wieder.nun hat meine frau die scheidung eingereicht nach 40 jahren ehe davon 16 getrennt lebend.sie ist 66 und ich bin 72 und dann das noch.
      Die Aufteilung über Gericht würde ich nicht machen.Setze ihr eine frist bis wann sie sich äussern soll ,was sie noch
      beansprucht.einschreiben mit rückschein.teile ihr mit das du danach keine ansprüche von ihr mehr gelten lässt.
      Halte Ihr vor das sie ja schon über 30 Tsd. € unrechtmässig aus eurer wohnung entfernt hat.viel glück dabei.
      wäre schön wenn ich erfahre wie das ausgegangen ist.tdk52 :)
    • Hallo tdk52,
      naja, Diebstahl in der Ehe gibt es sehr wohl. Auch hier hat die Ex beim Auszug in einer Nacht- und Nebelaktion während meiner Abwesenheit abgeräumt. Ich habe sie dann wegen Diebstahls angezeigt, Das Verfahren wurde zwar nach §153 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt, dennoch bedeutet dies, daß ihre Schuld festgestellt worden ist. Nur weil die Schuld gering ist wurde keine Anklage erhoben. Der §153 soll die Gerichte entlasten und erlaubt eine Einstellung bei Geringfügigkeit.
      Ich meine, daß du wegen Hausratsteilung nichts mehr machen kannst. Nach 16 Jahren ist der Kram nichts mehr wert und das Gericht wird nach solanger Zeit davon ausgehen, daß ihr euch stillschweigend geeinigt habt.
      Ich habe meine Ex mehrfach aufgefordert, eine Liste über den Hausrat anzufertigen, den sie hier entwendet hat und über die Gegenstände, die sie beansprucht. Sie hat noch nie darauf reagiert und beansprucht schlichtweg alles. Im übrigen ist es so, daß sie von meinem Hausrat allenfalls noch ein paar Kleinigkeiten beanspruchen könnte. Schließlich hat sie ja schon alles mitgenommen. Umgekehrt habe ich in einem erheblichen Umfang Ansprüche gegen sie.
      Meine persönlichen Sachen und solche, die in meinem Alleineigentum stehen und einen Anteil am gemeinsamen Hausrat möchte ich schon zurückhaben. Das Problem : Ich muß beweisen, daß sie diese Sachen in ihrem Besitz hat und daß es sich bei einigen Sachen tatsächlich um mein Alleineigentum handelt. Sie streitet den Besitz (z.B. den von meiner Mutter geerbten Schmuck) glattweg ab. Kurz und gut, man muß in einem Hausratsverfahren jedes Teil genau beschreiben, das Eigentum beweisen und bei den gemeinsamen Sachen einen Aufteilungsvorschlag unterbreiten. Für ein Gerichtsverfahren ist dieser enorme Aufwand unerläßlich.
      In nächster Zeit werde ich die Angelegenheit noch einmal mit meinen Anwälten besprechen und abklären, ob so ein Verfahren überhaupt lohnt und erfolgreich durchgeführt werden kann. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
      Ich werde dir berichten wie das Ganze letztlich ausgeht.
      Viele Grüße und viel Glück
      Hajo
    • Benutzer online 1

      1 Besucher