Hallo Forum,
ich bin nicht sicher, ob ich ein Hausratsverteilungsverfahren einleiten lassen soll. Man hört ja immer wieder, daß sich das nicht lohnt und man besser die Finger davon lassen soll. Unklar ist für mich auch die Vorgehensweise bei einem solchen Verfahren und worüber genau entschieden wird.
Die Ehe ist geschieden. Über Hausrat wurde bisher nicht gesprochen; also auch nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Meine Ex-Frau hat hier in einer Nacht- und Nebelaktion und während meiner Abwesenheit die Wohnung ausgeräumt und zahlreiche Gegenstände mitgenommen, die gemeinsames Eigentum sind und solche, die in meinem Alleineigentum stehen sowie viele persönliche Sachen. Sie meint, daß damit die Hausratsverteilung abgeschlossen ist. So geht das natürlich nicht.
Ich habe sie mehrfach angeschrieben und wollte eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Sie hat auf meine Initiativen überhaupt nicht reagiert. Nach allen Erfahrungen mit ihr muss ich davon ausgehen, daß eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Die Gegenstände , die sie in verbotener Eigenmacht mitgenommen hat und um die es hier geht, sind in drei Gruppen aufzuteilen: a) Meine persönlichen Gegenstände, b) Gegenstände, die nachweislich in meinem Alleineigentum stehen und c) Gegenstände, die gemeinsamer Hausrat sind.
Mir ist bekannt, daß im Hausratsverfahren nur gemeinsamer Hausrat verteilt wird und dass Gegenstände, die mein Alleineigentum sind beim Zugewinnverfahren Berücksichtigung finden.
Das Problem: Mein Alleineigentum und der Besitz meiner persönlichen Sachen wird von meiner Ex mit Sicherheit bestritten, so daß erst einmal von mir bewiesen und vom Gericht festgestellt werden muß, daß es sich tatsächlich um mein Alleineigentum handelt. Außerdem müssen diese Gegenstände dann von meiner Ex herausgegeben werden. Erfolgt die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Anordnung der Herausgabe auch im Hausratsverteilungsverfahren zusammen mit der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats oder ist das ein separates Verfahren?
Ich bin anwaltlich vertreten, möchte aber gerne mal wissen, was die Meinungen und Erfahrungen der Forums-Teilnehmer sind.
Viele Grüße
Hajo
ich bin nicht sicher, ob ich ein Hausratsverteilungsverfahren einleiten lassen soll. Man hört ja immer wieder, daß sich das nicht lohnt und man besser die Finger davon lassen soll. Unklar ist für mich auch die Vorgehensweise bei einem solchen Verfahren und worüber genau entschieden wird.
Die Ehe ist geschieden. Über Hausrat wurde bisher nicht gesprochen; also auch nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Meine Ex-Frau hat hier in einer Nacht- und Nebelaktion und während meiner Abwesenheit die Wohnung ausgeräumt und zahlreiche Gegenstände mitgenommen, die gemeinsames Eigentum sind und solche, die in meinem Alleineigentum stehen sowie viele persönliche Sachen. Sie meint, daß damit die Hausratsverteilung abgeschlossen ist. So geht das natürlich nicht.
Ich habe sie mehrfach angeschrieben und wollte eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Sie hat auf meine Initiativen überhaupt nicht reagiert. Nach allen Erfahrungen mit ihr muss ich davon ausgehen, daß eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Die Gegenstände , die sie in verbotener Eigenmacht mitgenommen hat und um die es hier geht, sind in drei Gruppen aufzuteilen: a) Meine persönlichen Gegenstände, b) Gegenstände, die nachweislich in meinem Alleineigentum stehen und c) Gegenstände, die gemeinsamer Hausrat sind.
Mir ist bekannt, daß im Hausratsverfahren nur gemeinsamer Hausrat verteilt wird und dass Gegenstände, die mein Alleineigentum sind beim Zugewinnverfahren Berücksichtigung finden.
Das Problem: Mein Alleineigentum und der Besitz meiner persönlichen Sachen wird von meiner Ex mit Sicherheit bestritten, so daß erst einmal von mir bewiesen und vom Gericht festgestellt werden muß, daß es sich tatsächlich um mein Alleineigentum handelt. Außerdem müssen diese Gegenstände dann von meiner Ex herausgegeben werden. Erfolgt die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Anordnung der Herausgabe auch im Hausratsverteilungsverfahren zusammen mit der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats oder ist das ein separates Verfahren?
Ich bin anwaltlich vertreten, möchte aber gerne mal wissen, was die Meinungen und Erfahrungen der Forums-Teilnehmer sind.
Viele Grüße
Hajo