unbillige Härte/voreheliches Geld

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    • unbillige Härte/voreheliches Geld

      Hallo,

      ich lebe seit 2 Jahren getrennt und die Scheidung ist immer noch nicht durch.
      Meine Frage - ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Aus dieser Zeit erhält mein Noch-Ehemann Rente von mir.
      Nachdem meine Rente mtl. 900,-- € ist und ich ihm hiervon rund 350,-- € mtl. zahlen muss (auf sein Rentenkonto) bleiben mir nur noch 550,--€ zum Leben.
      Nur wenn ich ihm eine Augleichssumme von 84.000,-- € einmal bezahlen würde wäre meine Rente gesichert.
      Ich würde ihm die 84.000,-- € bezahlen (es werden zwei Häuser verkauft). Jedoch meint seine Anwältin sie möchten lieber die mtl. Zahlung auf sein Rentenkonto.
      Meine Frage: Warum geht es nicht wenn ich die 84.000,-- € bezahle!!!!
      Es langt echt, dass er soviel von mir erhält! Er hat eine Firma und hat seine Lebensversicherungen schon investiert.
      Mir ist gesagt worden, ich solle auf unbille Härte plädieren.
      Kann mir das jemand erklären?
      Die Rente soll mir mit dem Scheidungsurteil gekürzt werden. :(
      Danke!

      Ebenso habe ich vorehelich Geld für den Hauskauf reingesteckt (Anzahlung für Haus - noch unter meinen Mädchennamen gemacht). Allerdings habe ich keine Gütertrennung gemacht. Kann aber alles belegen (1997). Sogar Kontoauszug habe ich noch. Bekomme ich das Geld wieder komplett beim Zugewinn angerechnet? Mein Anwalt meinte nur zur Hälfte!?
      :(
    • Hallo 2Ingeborg,

      Wie lange seit ihr verheiratet? Hat dein Bald-EX während dieser Zeit keine RV-Beiträge gezahlt?

      Wie alt bist du? (diese Frage stelle ich nicht aus bloser Neugierde).

      denn bei einer Zahlung von 84000€ / mtl.350€ würde dies 20 Jahre bedeuten.

      Kannst du deine mit in die Ehe gebrachten Werte zum Stichtag "Hochzeit" nachweisen?

      Wurden in eurer Ehe Vermögenswerte (besonders die deines Mannes) vermehrt? (Zugewinn).


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo 2Ingeborg,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Edy hat dir schon geschrieben. Dies möchte ich wie folgt ergänzen:
      Aufgrund des hohen Ausgleichs, den du zahlen sollst, gehe ich bei euch von einer recht langen Ehezeit aus. Wer hat denn den auszugleichenden Betrag errechnet? Bist du anwaltlich vertreten?
      Falls du tatsächlich den Ausgleich eurer Differenz bei den Rentenanwartschaften aus dem Verkauf der Häuser leisten möchtest muss dies dein Mann nicht akzeptieren. Du wiederum musst die monatliche Zahlung von 350 Euro nicht annehmen.
      Alternativ kannst du die Häuser verkaufen und von dem Erlös deine dir bei Durchführung des Versorgungsausgleichs verbleibende Rente dadurch aufstocken.
      Wer hat dir geraten, auf "unbillige Härte" zu klagen? Ich glaube nicht, dass du damit Erfolg haben wirst.
      Zunächst ist es sinnvoll, wenn du Edys und meine Fragen beantwortest, damit wir dich umfassender informieren können.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

    • Voreheliches Geld

      Zugewinn Geld vor der Ehe




      Hallo Edy,



      sorry, daß ich mich erst jetzt wieder melde. Also ich war 16 Jahre verheiratet und mein Noch-Ehemann ist selbständig.

      Er hat nur ca. 240,-- Euro Rente erworben. Seine private
      Rentenabsicherung war in Form von Lebensversicherungen, die er teilweise
      schon verbraucht hat, da die Firma nicht so toll mehr gelaufen ist.

      Ich bin 51 Jahre alt und hatte mit 31 Jahren die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten (Gehirnblutung).



      Mein Geld vor der Ehe kann ich komplett nachweisen! Es ist vermerkt
      worden als Vorschußzahlung im Kaufvertrag beim Kauf des Hauses unter
      meinem "Mädchennamen" und ich habe vom Verkäufer seinen Kontoauszug
      erhalten, wo mein Name und der Betrag beinhaltet ist.

      Ich habe mir auch die Mühe gemacht und alle Unterlagen nachkonstruiert,
      wie ich zu meinem Geld kam (Verkauf von Wohnung und Haus).

      Ja wir haben uns eine Wertsteigerung erarbeitet, dieses wird auch beim
      Zugewinn zu meinen Gunsten gerechnet. Mein Noch-Ehemann hatte hohe
      Schulden mit in die Ehe gebracht und diese sind alle weg!

      Im Moment sind wir / ich dabei ein Haus zu verkaufen (gemeinsam) - das
      andere hat mein Anwalt zur Teilungsversteigerung beim Amtsgericht
      gemeldet, da leider seit zwei Jahren nichts vorwärts geht. X(



      Die Gegenseite wollte mir eine Angebot unterbreiten, aber da warte ich immer noch drauf.

      Mir wurde mitgeteilt vor 2 Tagen, daß er womöglich die Summe von der RVA vom Zugewinn verrechnen lassen will.

      Aber offen bleibt immer noch, ob ein Haus, welches ich von meiner Mama
      während unserer Ehe überschrieben bekommen habe (mit dem Zusatz im
      Notarvertrag bei Scheidung bekommt Mama das Haus zurück) mit angerechnet
      werden muss zum Zugewinn. Oder kann Mama dieses jederzeit wieder
      zurücknehmen unabhängig von einem bestimmten Datum wie Zustellung der
      Scheidungsurkunde?

      Ach übrigens die "unbillige Härte" wurde mir von einer Dame vom VDK ans Herz gelegt.



      Noch eine blöde Frage am Rande - es geht um Hochzeitsgeschenke die er aufführt.

      Wir hatten von seinen Eltern 10.000,-- DM für einen Kachelofen erhalten. Dieser ist auch im Haus eingebaut worden.

      Darf er dieses zu seinem Anfangsvermögen mit aufführen, obwohl dieses Geld wirklich hierfür verwendet wurde? :whistling:



      Danke für die Hilfe!

      Liebe Grüße



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