Hallo,
ich lebe seit 2 Jahren getrennt und die Scheidung ist immer noch nicht durch.
Meine Frage - ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Aus dieser Zeit erhält mein Noch-Ehemann Rente von mir.
Nachdem meine Rente mtl. 900,-- € ist und ich ihm hiervon rund 350,-- € mtl. zahlen muss (auf sein Rentenkonto) bleiben mir nur noch 550,--€ zum Leben.
Nur wenn ich ihm eine Augleichssumme von 84.000,-- € einmal bezahlen würde wäre meine Rente gesichert.
Ich würde ihm die 84.000,-- € bezahlen (es werden zwei Häuser verkauft). Jedoch meint seine Anwältin sie möchten lieber die mtl. Zahlung auf sein Rentenkonto.
Meine Frage: Warum geht es nicht wenn ich die 84.000,-- € bezahle!!!!
Es langt echt, dass er soviel von mir erhält! Er hat eine Firma und hat seine Lebensversicherungen schon investiert.
Mir ist gesagt worden, ich solle auf unbille Härte plädieren.
Kann mir das jemand erklären?
Die Rente soll mir mit dem Scheidungsurteil gekürzt werden.
Danke!
Ebenso habe ich vorehelich Geld für den Hauskauf reingesteckt (Anzahlung für Haus - noch unter meinen Mädchennamen gemacht). Allerdings habe ich keine Gütertrennung gemacht. Kann aber alles belegen (1997). Sogar Kontoauszug habe ich noch. Bekomme ich das Geld wieder komplett beim Zugewinn angerechnet? Mein Anwalt meinte nur zur Hälfte!?
ich lebe seit 2 Jahren getrennt und die Scheidung ist immer noch nicht durch.
Meine Frage - ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Aus dieser Zeit erhält mein Noch-Ehemann Rente von mir.
Nachdem meine Rente mtl. 900,-- € ist und ich ihm hiervon rund 350,-- € mtl. zahlen muss (auf sein Rentenkonto) bleiben mir nur noch 550,--€ zum Leben.
Nur wenn ich ihm eine Augleichssumme von 84.000,-- € einmal bezahlen würde wäre meine Rente gesichert.
Ich würde ihm die 84.000,-- € bezahlen (es werden zwei Häuser verkauft). Jedoch meint seine Anwältin sie möchten lieber die mtl. Zahlung auf sein Rentenkonto.
Meine Frage: Warum geht es nicht wenn ich die 84.000,-- € bezahle!!!!
Es langt echt, dass er soviel von mir erhält! Er hat eine Firma und hat seine Lebensversicherungen schon investiert.
Mir ist gesagt worden, ich solle auf unbille Härte plädieren.
Kann mir das jemand erklären?
Die Rente soll mir mit dem Scheidungsurteil gekürzt werden.
Danke!
Ebenso habe ich vorehelich Geld für den Hauskauf reingesteckt (Anzahlung für Haus - noch unter meinen Mädchennamen gemacht). Allerdings habe ich keine Gütertrennung gemacht. Kann aber alles belegen (1997). Sogar Kontoauszug habe ich noch. Bekomme ich das Geld wieder komplett beim Zugewinn angerechnet? Mein Anwalt meinte nur zur Hälfte!?