Zugewinnausgleich – alleiniger Hauseigentümer

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    • Zugewinnausgleich – alleiniger Hauseigentümer

      Hallo liebe Forenmitglieder,

      obwohl ich hier im Forum viel gelesen habe, weiß ich immer noch nicht wie das mit dem Anfangs- und Endvermögen meiner Ex-Frau und mir aussieht.

      Folgender Fall:

      Habe 1994 mit meinem Bruder unser Elternhaus in einer Zwangsversteigerung erworben, welches uns jeweils schon zu 1/8 gehörte. 07/99 habe ich mit meiner Freundin, die ich 10/99 geheiratet habe, einen Kredit über 25.000€ aufgenommen, um meinen Bruder auszuzahlen. Ich bin seitdem alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Dieser Betrag wurde in der Ehe zurückbezahlt. Zur gleichen Zeit also 07/99 haben meine Freundin und ich einen Kredit über 130.000 € aufgenommen, um das Haus weiter abzuzahlen. Dieser Kredit läuft heute noch und hat im Endvermögen einen Wert von 88.000€. Meine Ex-Frau hat kein Vermögen mit in die Ehe gebracht. Auch wurden die Raten alle von mir bezahlt. Der Wert des Hauses beträgt im Anfangs- wie im Endvermögen geschätzt 270.000 € wegen Renovierungsstau.

      Ich hoffe alles verständlich dargelegt zu haben und würde mich über eine genaue Erklärung sehr freuen.

      LG Altman

      Hallo Altmann, habe deinen Text - zur besseren Lesbarkeit - ein bisschen in Form gebracht. /Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hallo Altmann,

      auf einen Schub krieg ich das nicht auf die Reihe, deshalb zuerst ein paar Fragen.

      Wichtig ist nur der Stichtag (Datum der Eheschließung) und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

      Das Haus war am Tag der Hochzeit dir alleine? ( und du stehst alleine im Grundbuch?)

      Wie hoch war der Wert des Hauses am Tag der Hochzeit? Wie hoch der Restkredit?

      Wie hoch war der Wert des Hauses am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages minus Restkredit?

      Kredite vor dem Hochzeitsdatum gehören nicht in den Zugewinnausgleich, und müssen anderseitig geklärt werden.

      Altman schrieb:

      Dieser Kredit läuft heute noch und hat im Endvermögen einen Wert von 88.000€.
      Wie ist das gemeint?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo edy,

      danke erstmal für deine schnelle Antwort, konnte mich aber nich eher melden, da ich meine Tochter übers Wochenende zu Besuch hatte.

      Zu Deinen Fragen:
      Ich stand am Tag der Hochzeit alleine im Grundbuch und stehe es auch heute noch.
      Der Wert des Hauses betrug damals und heute 270.000 €.
      Meine Ex-Frau und ich hatten vor der Ehe 2 Darlehen aufgenommen, die am Tag der Hochzeit einen Restwert von 25.000 € und 129.000 € also zusammen von 154.000 € hatten.
      Am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages betrug der Restkredit 88.000 €.

      edy schrieb:

      Kredite vor dem Hochzeitsdatum gehören nicht in den Zugewinnausgleich, und müssen anderseitig geklärt werden.
      Das ist der springende Punkt.....Beide Kredite wurden vor der Ehe aufgenommen. Der eine mit dem Restwert von 25.000 € wurde in der Ehe getilgt, der andere hat noch den Restwert von 88.000 €. Wie verhält sich das im Zugewinnausgleich bei mir und meiner Ex?

      LG Altman
    • Hallo Altmann,

      Eine Zugewinnberechnung wird für jeden Partner getrennt durchgeführt.

      Zugewinn kann nur gefordert werden, wenn der Partner ein positives Ergebnis hat.Deine Frau muss also keinen Ausgleich zahlen,

      weil sie keine Werte mehr besitzt.

      Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Eheschließung.

      Seit 2009 gibt es bei der Zugewinnberechnung ein negatives Anfangsvermögen.

      Wenn bei Hochzeit das Haus den gleichen Wert hatte wie heute,dann ist dein Zugewinn m.E dein negatives Anfangsvermögen, also dein Teil des Kredites.


      Zum Wert des Hauses am Hochzeitstag, ist da der Kredit beinhaltet?


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Altmann,
      die von dir beschriebene Problematik ist recht schwierig zu erläutern. Neben den hier im Forum sicher noch eingehenden Meinungen zu deinem "Fall" empfehle ich dir das ISUV-Merkblatt (Broschüre) "Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten außerhalb des Güterrechts" (Nr. 69). Dort findest du ausführliche Informationen, die dir weiterhelfen. An dieser Stelle von mir nur soviel: Wie Edy bereits schrieb muss der andere Ehepartner bei Durchführung des Zugewinnausgleichs ein positives Ergebnis im Endvermögen haben, um bei ihm/ihr eigene Ausgleichsansprüche durchsetzen zu können. Unabhängig davon können außerhalb des Güterrechts Ausgleichansprüche - z. B. in deinem Fall - bestehen.
      Falls du ISUV-Mitglied bist hast du am 14.10. im Fach-Chat die Möglichkeit, deine Frage zu stellen und kostenlos beantworten zu lassen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

    • Hallo zusammen,

      so kompliziert hatte ich mir das eigentlich nicht vorgestellt... ?(
      Ich will von meiner Ex kein Geld, sie versucht nur alles, um noch mehr Geld aus der Scheidung rauszuholen, obwohl ich nur noch ein Einkommen wie ein Hartz 4 Empfänger habe wegen der Unterhaltszahlung für meine Kinder.....und sie über das mehr als 3fache an Einkommen verfügt.

      @ edy:
      DIe Frage ist doch, ob ich einen Ausgleich zahlen muss.
      Anfangsvermögen
      Aktiva: Haus 270.000 €
      Passiva: Darlehen 25.000€ und 129.000 € zusammen 154.000 €

      Endvermögen
      Aktiva: Haus 270.000 €
      Passiva: Darlehen Restwert 88.000 €

      Unabhängig vom Verbraucherpreisindex müsste ich bei dieser Aufstellung einen Ausgleich zahlen? Wie schon gesagt habe ich die beiden Darlehen kurz vor der Ehe aufgenommen, meine Ex hat nur mitunterschrieben, weil die Sparkasse das so wünschte. Oder muss ich die beiden Kredite nur zur Hälfte in die Aufstellung mit hineinnehmen? Heißt das für meine Ex dass in ihrem Anfangs- und Endvermögen eine 0 steht? Sie hat hier ja auch mietfrei gewohnt....


      @ Villa

      Villa schrieb:

      Unabhängig davon können außerhalb des Güterrechts Ausgleichansprüche - z. B. in deinem Fall - bestehen.
      Was meinst du mit Ausgleichsansprüche? Sie hat mit ihrer Tochter mietfrei bei mir gewohnt....


      LG
      Altman
    • Hallo Altmann,

      Nochmals eine Frage:

      War das Haus bei Eheschließung Wert 270000€ mit 154 000€ belastet?

      Hatte das Haus dann einen rechnerischen Wert von 270000€ oder von 116 000 ? Was wäre bei einem Verkauf an "Gewinn" übrig

      geblieben? ( Wert minus Kredit).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Altmann,

      Altman schrieb:

      das Haus hatte bei der Eheschließung einen rechnerischen Wert von 116.000 €.
      Dieser Wert steigt durch die Indexierung von 1999 bis heute auf ca. 145000€.

      Das bedeutet;

      Anfangsvermögen 145000€
      Endvermögen 270000€
      Differenz/Zugewinn 36000€

      Ausgleich an Ehefrau 18000€

      Dies ist natürlich nur ein Orientierungswert.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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