Ärger wegen Anlage U

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    • Hallo Hajo,

      wenn Du 5500 statt 4000 Euro Trennungsunterhalt mit der Anlage U geltend machst, fliegt sie durch die zwangsweise Versteuerung des Unterhalts möglicherweise nachträglich aus der Familienversicherung. Die Beiträge, die sie dann zu entrichten hat, sind von Dir im Rahmen des Nachteilsausgleichs zu erstatten. Auch andere soziale Leistungen könnten entfallen und wären von Dir zu erstatten. Möglicherweise rechnet sich das alles für Dich gar nicht.

      Sorry, bin heute erst - fast zufällig - auf Dein Thema aufmerksam geworden.
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