alleiniges Sorgerecht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • alleiniges Sorgerecht

      Hallo an alle,

      lange ist´s her, dass ich was geschrieben habe. Seitdem ist viel passiert.

      Eckdaten: geschieden seit 2007, 2 Kinder (Tochter A. volljährig, Tochter J. 16 Jahre alt), gemeinsames Sorgerecht.

      Es geht um die 16-jährige Tochter. Sie lebt in einer heilpädagogischen Wohneinrichtung wegen selbstverletzendem Verhalten. Ausgelöst durch die Trennung und dem jahrelangen Rosenkrieg zwischen meinem Ex und mir.
      Er hat jahrelang den Kontakt zu mir verweigert und die Kommunikation fand ausschließlich über die Kinder oder seine Mutter statt.

      Seit 2 Jahren nun lebt unsere Tochter in dieser Wohneinrichtung und es geht ihr zunehmend besser. Gespräche werden überwiegend über die Wohneinrichtung oder das Jugendamt geführt, was auch kaum Konflikte birgt und wir alle damit sehr gut leben können.

      Der Kindsvater ist selbst psychisch krank, arbeitet aufgrund seiner Krankheit nicht mehr und geht nun zum 5. mal in eine stationäre Therapie. Heute geht es los und keiner weiß, wo diese Klinik ist.

      Unsere Tochter belastet die Situation mit ihrem Vater sehr und sie hat für sich beschlossen, die Beziehung zu ihm erstmal "auf Eis zu legen" (in Abstimmung mit dem Jugendamt und ihrer Betreuerin) und hat ihm diesbezüglich einen Brief geschrieben.
      Als er diesen Brief erhielt, hat er alle Fotos von ihr abgenommen und sagte sinngemäß, dass er nur noch eine Tochter hat. Das alles hat mir unsere große Tochter erzählt.

      Nun will die "Kleine", die im nächsten Monat 17 Jahre alt wird, ihren Führerschein machen und hat sich bei der Fahrschule angemeldet und die erste Rate ist bezahlt. Der Antrag für den Führerschein und für das begleitete Fahren ist von beiden Sorgenberechtigten zu unterschreiben. Beide Unterschriften sind zwingend erforderlich.

      Da J. derzeitig keinen Kontakt zu ihrem Vater hat, wollte ich das in die Hand nehmen. Ich versuche seit 2 Wochen in anzurufen. Ans Telefon geht er nicht, er ruft auch nicht zurück, auf Nachrichten oder E-Mails reagiert er ebensowenig.

      Nun habe ich mich an seine Schwester gewandt, die einwilligte, sich um die Unterschriften zu kümmern. . Also habe ich ihr gestern den Antrag gebracht. Zwei Stunden später kam von ihr die Antwort, dass er die Anträge einbehalten hat, sie nicht unterschreibt, bis sich J. bei ihm gemeldet hat...

      Nach Rücksprache mit der Wohneinrichtung tut ihr der Kontakt zu ihrem Vater nicht gut und es wäre falsch, den Kontakt zu erzwingen. Das Jugendamt erreiche ich heute auch nicht telefonisch.

      Ich überlege nun, dass alleinige Sorgerecht, wenigstens für diesen Fall, einzuklagen. Wie lange dauert so ein Prozess? Und wie stehen die Chancen?

      Hat einer einen Rat für mich?

      Vielen Dank und viele Grüße,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Hallo Jebi,
      an deiner Stelle würde ich das alleinige Sorgerecht, auch wenn es nicht mehr so ewig lange gilt, beantragen, ersatzweise seine Zustimmung für die Erlangung der Fahrerlaubnis durch eine gerichtliche zu ersetzen.
      Wie lange das dauert? Keine Ahnung, aber vielleicht andere hier im Forum.

      Viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Jebi,

      an was machst Du die Genehmigung zum Führerschein von beiden Sorgeberechtigten denn fest? Auf welcher Gesetzesgrundlage ist dies gestützt? Steht dort Genehmigung eines oder beider Erziehungsberechtigten?

      Ist das Gegebenenfalls Bundeslandabhängig?

      Angesichts der eh problematischen Situation Deiner jüngeren Tochter und um deren weitere gesundheitliche Entwicklung nicht zu schädigen, wäre es wohl sinnvoll zu überlegen, ob Sie nicht doch bis zum 18ten Lebensjahr warten sollte? 12 Monate können lang werden, aber Sie könnte die Zeit ja nutzen, um sich vor zu bereiten und entsprechend Kapital an zu sparen....
    • Hallo,

      @EPHESUS

      hast du schon mal bei google nachgesehen? ( dort werden deine Fragen beantwortet).

      Es hilft doch Niemandem wenn ich ihm seine Frage nicht beantworte, dafür ihm aber eine Menge Gegenfragen stelle.

      Schon mal daran gedacht, das Jebi sich schon bei der Fahrschule/Führerscheinstelle usw. informiert haben könnte?

      Und die Unterschrift beider Elterteile verlangt wird?

      Und es hat doch einen Grund warum die Tochter gerne schon mit 17 den Führerschein machen möchte?



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Auf dem Antrag (Begleitetes Fahren) steht ganz klar: Unterschrift BEIDER Erziehungsberechtigten. Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen, sie bestehen (in Niedersachen) darauf.

      Klar könnte sie noch ein Jahr warten, aber nun ist sie angemeldet und die erste Rate ist bezahlt.

      Ausserdem ist es von Vorteil, dass die 17-jährigen Fahranfänger noch ein Jahr lang die Fahrpraxis mit Begleitung üben können und dadurch weniger Unfälle verursachen. Die positiven Auswirkungen des begleitenden Fahren wurden eindeutig belegt.
      Auch wirkt es sich finanziell gesehen auf die Kfz-Versicherung aus, wenn sie dann 18 Jahre alt ist und das Geld hat sie schon zusammen gespart.

      Die Frage ist doch nur, wie lange das dauern mag (hat da jemand Erfahrungswerte?) und ob sich der ganze Zeitaufwand "lohnt"? Wenn erst eine Entscheidung gefällt wird, wenn sie kurz vor ihrem 18. Geburtstag steht, macht es m.E. keinen Sinn.

      Lg,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Hallo Jebi,

      meiner Meinung nach ist der normale Weg hier, eine gerichtliche Einzelfallentscheidung herbeizuführen (und ich sehe nicht, warum das Gericht nicht in Deinem Sinne entscheiden sollte). Das ist ein kleines, kurzes Verfahren. Paragraph hab ich gerade nicht im Kopf, der Anwalt wird es wissen.

      Dabei stellt ihr fest, dass ihr Euch in einer wichtigen Angelegenheit als Eltern nicht einigen könnt, und das Gericht wird diese entscheiden. Ich hatte das mal wegen Zustimmung zu einer Auslandsreise, als Eilantrag, das ging dann auch relativ zügig. Und die Fahrschule würde so ein Urteil ersatzweise akzeptieren müssen. Der Vater lernt dabei, dass Blockadehaltung nur Kosten verursacht.

      Sorgerecht wäre eine grössere Sache.

      Gruss
      Jon
    • Hallo Jebi,

      noch dazu: das lief unter:

      "Übertragung des Entscheidungsrechts in Sorgerechtsangelegenheiten gemäß §1628 BGB", und beantragt wird letztlich das Recht, die spezielle Angelegenheit trotz gemeinsamen Sorgerechts alleine entscheiden zu dürfen. Das geht auch als Einstweilige Anordnung.

      § 1628 - Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

      Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Jebi,

      Jebi schrieb:

      Klar könnte sie noch ein Jahr warten, aber nun ist sie angemeldet und die erste Rate ist bezahlt.

      was jetzt? Geht die Anmeldung nur mit der Unterschrift beider Sorgeberechtigter Eltern? Oder betrifft die Unterschrift nur das begleitete Fahren mit 17? Wenn für die Anmeldung nur eine Unterschrift nötig ist, dann müst ihr euch eben überlegen, wie aufwendig oder gar nervig der Tipp von Jon gegenüber den 12 Monaten bei begleitetem Fahren sein kann.Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es beim begleiteten Fahren letztlich um die gegenüber mit 18 niedrigeren Versicherungsgebühren? Vielleicht wäre es ja zu überlegen, ihm mitzuteilen, das ihm hierdurch in diesen 12 Monaten keinerlei Nachteile entstehen, im Gegenteil, sich dies eher positiv auf die Entwicklung der Tochter auswirkt. Das dann mit Fristsetzung und Mitteilung andererseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, dessen Kosten er dann auch hierzu tragen müßte.

      @edi Die Gründe der Tochter lagen nicht zur Diskussion, die sind wohl offensichtlich. Trotz gemeinsamen Sorgerechts hat mein Kind den Führerschein gemacht, da wurde ich weder gefragt, noch wurde meine Unterschrift verlangt. Daher meine Fragen zum Verständnis! Klar, wenn dies Bundeseinheitlich der Fall ist, dann wäre dies ggfls. ein Betrugsversuch? Eben wäre da dann wohl abzuklären, was wäre wenn? Klar, man kann sich wegen jedem Pf...z streiten, nur was bringt das?

      @ Jedi Wenn er bereits zum xten Male in psychischer Behandlung ist, wäre es da eine Idee, ihn wegen genau dieser Probleme die Entscheidungsfähigkeit mit Unterstützung des JA derzeit entziehen zu lassen bzw. diesbezüglich womöglich einen Beistand (Sorgerecht) bei zu stellen? Inwieweit diese Argumentationslinie greift, wäre durch einen Anwalt zu verifizieren.
    • @ jebi,

      ich denke die Vorgehensweise von Jon ist ok. Inwieweit Du gegebenenfalls noch einen freundlich friedlichen Brief mit Aufforderung und dem Zitat des §§ mit Text ihm vorab schickst, wäre Deine Sache. Zumindest könntest du dann ja sagen, ich habe alles friedliche versucht, ging dann aber nicht mehr anders.

      Da Du jeddch nicht weist, in welcher Therapieeinrichtung er sich befindet könnte sich jedwede rechtlich einwandfreie Postzustellung auch zu diesem Zweck schwierig gestalten.

      Viel Glück
    • Hallo,

      erstmal vielen Dank, insbesondere an Jon.

      Ich war den ganzen mittag nicht untätig!

      Die Wohngruppe ist informiert, sie haben mir sogar dazu geraten hier eine Einzelfallentscheidung per Gericht treffen zu lassen, da der KV eben auch nicht mit der Einrichtung kooperiert.
      Sie bereiten unsere Tochter jetzt darauf vor. Ihre Betreuerin sagte aber gleich, dass J. mit Problemen gerechnet hat.
      Das Jugendamt hat eine Nachricht von mir erhalten, ich warte auf einen Rückruf und der (vorläufige) Termin für die Anwältin steht auch.

      Jetzt muss ich abwarten, was das Jugendamt sagt, denn die sind ja in den Fall involviert. Und dann hoffe ich, dass es per Eilantrag auch wirklich schnell geht.

      Lg,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • @ephesus:

      Es geht NICHT um die niedrigeren KFZ-Beiträge! Das ist nur ein kleiner Nebeneffekt vom begleiteten Fahren (bei meiner Versicherung zumindest).

      Die Fahrschule verlangt nur EINE Unterschrift, die Führerscheinstelle aber, bei den Anträgen zum begleiteten Fahren, verlangt die Unterschriften BEIDER Erziehungsberechtigten.

      Genau das ist ja der Punkt. Ich kann ihm keinen freundlichen Brief schreiben, er leert nichtmal seinen Briefkasten. Und ich habe alles versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Es ist ja nicht das erste Mal, dass er nicht reagiert. Das alles hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Bevor ihr jetzt fragt, wie ich seinerzeit alles geregelt hab: da lebte seine Mutter noch, die das dann in die Hand genommen hat.

      Ich habe jetzt alles in die Wege geleitet und ich warte ab, was das Jugendamt nun sagt.

      Unsere Tochter will doch einfach nur den Führerschein machen...

      Lg,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Hallo,

      EPHESUS schrieb:

      @edi Die Gründe der Tochter lagen nicht zur Diskussion, die sind wohl offensichtlich. Trotz gemeinsamen Sorgerechts hat mein Kind den Führerschein gemacht, da wurde ich weder gefragt, noch wurde meine Unterschrift verlangt.
      Also den Führerschein für PKW zum begleiteten Fahren? ( dem Kind wurde dann mit 17 der Führerschein ausgehändigt ?)-


      wer ist @edi?

      lg edy-----------------------------------------
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      beim begleiteten Fahren gibt es nur ein Zettel, den die Jugendlichen beim Fahren bei sich führen müssen.
      Mit 18 können sie dann den "richtigen" Führerschein beim Landkreis abholen. Ist zumindest bei uns so.

      Lg, Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Hallo Jebi,

      ich versteh Dich und Deine Tochter. Es ist nicht einfach, wenn der andere Part sich weigert auf einfachste Fragen zu antworten bzw. überhaupt zu kommunizieren. Nein, Du brauchst hier nichts aufzählen, das kann man sich vorstellen, habe das in ähnlicher Art und weise selbst erlebt. Ich denke, der Führerschein ist für Deine Tochter ein Ziel, das Sie unbedingt erreichen möchte und auch, vor allem weil Sie den Willen hat auch erreichen wird. Da der genaue Aufenthaltsort ja nicht bekannt ist, wäre es vielleicht sinnvoll, die Schwester als Zeugin vorzuladen? Dann könnte man den Schriftverkehr Ordnungsgemäß zustellen? Oder Zustellung in Abwesenheit über das Amtsgericht per öffentlichem Aushang möglich? Bin ja gespannt, wie es weitergeht in dieser Sache.

      @ Edy sorry war Tippfehler. Ja wurde er! Ich wurde lediglich darüber informiert, das Er/Sie Geld für den Führerschein mit 17 anspart. In einer Erwiederung wurde dies mit seit 17 begleiteten Führerschein entsprechend erwidert. Vorher keine Rede von Unterschrift und schriftlichen Einverständnis. Ich könnte mir jedoch auch vorstellen, das die Gegenseite behauptet hat das alleinige Sorgerecht zu haben bzw. zumindest den Eindruck hierzu erweckt hat. Hatte hierzu in einer anderen Sache dann den schriftlichen Beweis hierfür. War nicht das erste Mal! Wäre dann wohl zumindest Urkundenfälschung? Betrug?
    • Hallo,

      Jebi schrieb:

      1.Der Antrag für den Führerschein und für das begleitete Fahren ist von beiden Sorgenberechtigten zu unterschreiben. Beide Unterschriften sind zwingend erforderlich.

      2. Nun habe ich mich an seine Schwester gewandt, die einwilligte, sich um die Unterschriften zu kümmern. . Also habe ich ihr gestern den Antrag gebracht. Zwei Stunden später kam von ihr die Antwort, dass er die Anträge einbehalten hat, sie nicht unterschreibt, bis sich J. bei ihm gemeldet hat...

      3. Ich überlege nun, dass alleinige Sorgerecht, wenigstens für diesen Fall, einzuklagen. Wie lange dauert so ein Prozess? Und wie stehen die Chancen?


      Doch - genau davon war die Rede! ;(

      Urkundenfälschung, Betrug? Sollen wir jetzt noch die strafrechtliche Dimenson dieses Falles in epischer Breite erörtern? Unbeding! Immerhin - ein Anfangsverdacht ist vorhanden. :D

      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Jebi schrieb:

      Wie lange dauert so ein Prozess? Und wie stehen die Chancen?

      Hallo Jebi,

      geht nach meiner Erfahrung per Eilantrag recht schnell (ca 2 Monate würde ich rechnen). Nach Deiner Schilderung würde ich für die Einzelfallentscheidung sehr hohe Erfolgschancen sehen. Ein voller Prozess um das alleinige Sorgerecht würde viel länger dauern.

      Es geht ja wie immer ums Kindswohl. Das Kind wird mit 17 schon ziemlich gut wissen was es will und der Kindeswille praktisch schon entscheidend sein. Es sei denn, ein Elternteil hätte begründete sachliche Argumente, sich gegen den Willen des Kindes zu stellen. Davon war hier bisher aber nicht die Rede, das schien mir doch eher eine Trotzreaktion zu Lasten des Kindes zu sein.

      Gruss Jon
    • Hallo Jebi,
      Jon hat bereits darauf hingewiesen, den Antrag als EILANTRAG von der Anwältin an das Gericht zu schicken. Fehlt der Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - auch einige Anwälte vergessen diesen Hinweis gelegentlich - kann die Entscheidung sogar bis zur Volljährigkeit eurer Tocher dauern.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen,

      die letzten Tage habe ich viel mit telefonieren verbracht...

      Das Jugendamt hat nun nach unserem Telefonat versucht, den KV telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg. Ich habe dem KV nun einen Brief geschrieben und ihn mit Fristsetzung aufgefordert, den Antrag unterschrieben zurück zu geben.
      Wenn die Frist verstrichen ist, werde ich beim AG einen Eilantrag auf Übertragung des alleiniges Rechtes zur Entscheidung über den Führerschein einreichen.
      Hierfür benötige ich keinen RA und die Entscheidung wird relativ schnell erfolgen.

      Unsere Sachbearbeiterin vom JA meinte, dass die Chancen sehr, sehr gut stehen.
      In der Vergangenheit ist der KV öfters negativ aufgefallen, was die Zusammenarbeit mit dem JA und mit der Wohngruppe betrifft.

      Dieses Wochenende ist unsere Tochter hier und ich habe gestern mit ihr gesprochen. Sie versteht nicht, dass ihr Vater den Antrag nicht unterschreiben will. Sie hat den Kontakt ja nicht aus Boshaftigkeit zu ihm abgebrochen, sondern nur, weil es ihr nicht gut tut. Und das Kindeswohl steht ja wohl an erster Stelle.

      Ich halte euch auf dem Laufendem, wie es ausgegangen ist.

      Ein schönes Wochenende!

      Lg,
      Jebi







      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Hallo nochmal,

      Danke an alle, die sich so rege beteiligt haben an der Diskussion.

      Der Kindsvater hat unserer Tochter die unterschriebenen Unterlagen mit der Post zugeschickt.

      Somit konnte der Führerschein/begleitetes Fahren ohne Probleme beantragt werden.

      Ich bin froh, dass ich keine weiteren Schritte einleiten musste. Bedeutet es doch immer einen hohen Zeitaufwand und Kosten. Auch sollte man den Stressfaktor für alle Beteiligten nicht außer acht lassen.

      Wäre es nicht anders gegangen, hätte ich all das in Kauf genommen, aber so ist doch allen viel besser geholfen.

      Ich wünsche euch ein schönes Wocenende!

      Lg,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • Benutzer online 1

      1 Besucher