Hallo an alle,
lange ist´s her, dass ich was geschrieben habe. Seitdem ist viel passiert.
Eckdaten: geschieden seit 2007, 2 Kinder (Tochter A. volljährig, Tochter J. 16 Jahre alt), gemeinsames Sorgerecht.
Es geht um die 16-jährige Tochter. Sie lebt in einer heilpädagogischen Wohneinrichtung wegen selbstverletzendem Verhalten. Ausgelöst durch die Trennung und dem jahrelangen Rosenkrieg zwischen meinem Ex und mir.
Er hat jahrelang den Kontakt zu mir verweigert und die Kommunikation fand ausschließlich über die Kinder oder seine Mutter statt.
Seit 2 Jahren nun lebt unsere Tochter in dieser Wohneinrichtung und es geht ihr zunehmend besser. Gespräche werden überwiegend über die Wohneinrichtung oder das Jugendamt geführt, was auch kaum Konflikte birgt und wir alle damit sehr gut leben können.
Der Kindsvater ist selbst psychisch krank, arbeitet aufgrund seiner Krankheit nicht mehr und geht nun zum 5. mal in eine stationäre Therapie. Heute geht es los und keiner weiß, wo diese Klinik ist.
Unsere Tochter belastet die Situation mit ihrem Vater sehr und sie hat für sich beschlossen, die Beziehung zu ihm erstmal "auf Eis zu legen" (in Abstimmung mit dem Jugendamt und ihrer Betreuerin) und hat ihm diesbezüglich einen Brief geschrieben.
Als er diesen Brief erhielt, hat er alle Fotos von ihr abgenommen und sagte sinngemäß, dass er nur noch eine Tochter hat. Das alles hat mir unsere große Tochter erzählt.
Nun will die "Kleine", die im nächsten Monat 17 Jahre alt wird, ihren Führerschein machen und hat sich bei der Fahrschule angemeldet und die erste Rate ist bezahlt. Der Antrag für den Führerschein und für das begleitete Fahren ist von beiden Sorgenberechtigten zu unterschreiben. Beide Unterschriften sind zwingend erforderlich.
Da J. derzeitig keinen Kontakt zu ihrem Vater hat, wollte ich das in die Hand nehmen. Ich versuche seit 2 Wochen in anzurufen. Ans Telefon geht er nicht, er ruft auch nicht zurück, auf Nachrichten oder E-Mails reagiert er ebensowenig.
Nun habe ich mich an seine Schwester gewandt, die einwilligte, sich um die Unterschriften zu kümmern. . Also habe ich ihr gestern den Antrag gebracht. Zwei Stunden später kam von ihr die Antwort, dass er die Anträge einbehalten hat, sie nicht unterschreibt, bis sich J. bei ihm gemeldet hat...
Nach Rücksprache mit der Wohneinrichtung tut ihr der Kontakt zu ihrem Vater nicht gut und es wäre falsch, den Kontakt zu erzwingen. Das Jugendamt erreiche ich heute auch nicht telefonisch.
Ich überlege nun, dass alleinige Sorgerecht, wenigstens für diesen Fall, einzuklagen. Wie lange dauert so ein Prozess? Und wie stehen die Chancen?
Hat einer einen Rat für mich?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jebi
lange ist´s her, dass ich was geschrieben habe. Seitdem ist viel passiert.
Eckdaten: geschieden seit 2007, 2 Kinder (Tochter A. volljährig, Tochter J. 16 Jahre alt), gemeinsames Sorgerecht.
Es geht um die 16-jährige Tochter. Sie lebt in einer heilpädagogischen Wohneinrichtung wegen selbstverletzendem Verhalten. Ausgelöst durch die Trennung und dem jahrelangen Rosenkrieg zwischen meinem Ex und mir.
Er hat jahrelang den Kontakt zu mir verweigert und die Kommunikation fand ausschließlich über die Kinder oder seine Mutter statt.
Seit 2 Jahren nun lebt unsere Tochter in dieser Wohneinrichtung und es geht ihr zunehmend besser. Gespräche werden überwiegend über die Wohneinrichtung oder das Jugendamt geführt, was auch kaum Konflikte birgt und wir alle damit sehr gut leben können.
Der Kindsvater ist selbst psychisch krank, arbeitet aufgrund seiner Krankheit nicht mehr und geht nun zum 5. mal in eine stationäre Therapie. Heute geht es los und keiner weiß, wo diese Klinik ist.
Unsere Tochter belastet die Situation mit ihrem Vater sehr und sie hat für sich beschlossen, die Beziehung zu ihm erstmal "auf Eis zu legen" (in Abstimmung mit dem Jugendamt und ihrer Betreuerin) und hat ihm diesbezüglich einen Brief geschrieben.
Als er diesen Brief erhielt, hat er alle Fotos von ihr abgenommen und sagte sinngemäß, dass er nur noch eine Tochter hat. Das alles hat mir unsere große Tochter erzählt.
Nun will die "Kleine", die im nächsten Monat 17 Jahre alt wird, ihren Führerschein machen und hat sich bei der Fahrschule angemeldet und die erste Rate ist bezahlt. Der Antrag für den Führerschein und für das begleitete Fahren ist von beiden Sorgenberechtigten zu unterschreiben. Beide Unterschriften sind zwingend erforderlich.
Da J. derzeitig keinen Kontakt zu ihrem Vater hat, wollte ich das in die Hand nehmen. Ich versuche seit 2 Wochen in anzurufen. Ans Telefon geht er nicht, er ruft auch nicht zurück, auf Nachrichten oder E-Mails reagiert er ebensowenig.
Nun habe ich mich an seine Schwester gewandt, die einwilligte, sich um die Unterschriften zu kümmern. . Also habe ich ihr gestern den Antrag gebracht. Zwei Stunden später kam von ihr die Antwort, dass er die Anträge einbehalten hat, sie nicht unterschreibt, bis sich J. bei ihm gemeldet hat...
Nach Rücksprache mit der Wohneinrichtung tut ihr der Kontakt zu ihrem Vater nicht gut und es wäre falsch, den Kontakt zu erzwingen. Das Jugendamt erreiche ich heute auch nicht telefonisch.
Ich überlege nun, dass alleinige Sorgerecht, wenigstens für diesen Fall, einzuklagen. Wie lange dauert so ein Prozess? Und wie stehen die Chancen?
Hat einer einen Rat für mich?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jebi
Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...