Hallo, ich bin seit heute NEU hier!
Mein Mann hat sich vor über einem Jahr von mir getrennt. Unser Sohn
war schwer an Krebs erkrankt, und in dieser Zeit hat sich mein damals
62 jähriger Mann in eine 14 Jahre jüngere Frau verliebt. Mit dieser Frau
wohnt er nun zusammen.
Vor zwei Wochen bekam ich den Scheidungsantrag zugestellt.
Mein Mann ist nun 63 Jahre und erhält seit 3 Jahren Pension.
Ich bin 59 Jahre alt, arbeite 30 Stunden in der Woche, und werde bis zu meiner Rente noch ca. 6 Jahre arbeiten müssen.
Mein Mann und ich waren 41 Jahre zusammen, davon 36 Jahre verheiratet.
Nun meine Frage, wenn der Verssorgungsausgleich vom Familiengericht
errechnet wird, wird Ihm dann der Betrag von seiner Pension abgezogen
und meinem Rentenkonto gutgeschrieben? ( Wieviel wird das in etwar sein)
Habe ich eine Chance auf "nachehelichen Unterhalt " nach 36 Jahren
Ehe? Ich habe schließlich 2 Söhne zur Welt gebracht, und diese erzogen.
Stimmt es, daß der "nacheheliche Unterhalt" erst nach der Scheidung geltend gemacht werden kann?
In Erwartung auf Eure Ratschläge
bedanke ich mich schon jetzt bei Euch.
liebe Grüße Sigi
Mein Mann hat sich vor über einem Jahr von mir getrennt. Unser Sohn
war schwer an Krebs erkrankt, und in dieser Zeit hat sich mein damals
62 jähriger Mann in eine 14 Jahre jüngere Frau verliebt. Mit dieser Frau
wohnt er nun zusammen.
Vor zwei Wochen bekam ich den Scheidungsantrag zugestellt.
Mein Mann ist nun 63 Jahre und erhält seit 3 Jahren Pension.
Ich bin 59 Jahre alt, arbeite 30 Stunden in der Woche, und werde bis zu meiner Rente noch ca. 6 Jahre arbeiten müssen.
Mein Mann und ich waren 41 Jahre zusammen, davon 36 Jahre verheiratet.
Nun meine Frage, wenn der Verssorgungsausgleich vom Familiengericht
errechnet wird, wird Ihm dann der Betrag von seiner Pension abgezogen
und meinem Rentenkonto gutgeschrieben? ( Wieviel wird das in etwar sein)
Habe ich eine Chance auf "nachehelichen Unterhalt " nach 36 Jahren
Ehe? Ich habe schließlich 2 Söhne zur Welt gebracht, und diese erzogen.
Stimmt es, daß der "nacheheliche Unterhalt" erst nach der Scheidung geltend gemacht werden kann?
In Erwartung auf Eure Ratschläge
bedanke ich mich schon jetzt bei Euch.
liebe Grüße Sigi