Hallo,
ich habe folgend Fragen bezüglich einer Abänderungsklage eines Unterhaltstitel (Dynamisch, nicht begrenzt, Jugendamt 2000, abgeändert 2005 auf 100% Mindestunterhalt):
2 Kinder, beide mittlerweile volljährig, an die ich bisher Barunterhalt zahlte. (ca. 600 €)
1. Kind, Student, wohnt in eigener Wohnung, 2. Kind Schüler wohnt bei KM.
Nun hat mein Anwalt berechnet, dass ich eigentlich aufgrund meines geringen Einkommens nicht mehr unterhaltspflichtig bin.
(Bereinigtes Netto ca. 1000 €)
KM hat zudem eine höheres Einkommen (bereinigtes Netto ca. 1700) und laut Berechnung meines Anwalts müsste Sie für den Unterhalt des jüngeren Kindes (fast 19) aufkommen.
Das ältere Kind (21) hat keinen Unterhaltssnspruch mehr.
Nun bat ich meine Kinder um freiwillige Herausgabe der Unterhaltstitel, jedoch mit negativem Ausgang.
Jetzt bleibt mir ja nur noch der Gang zu Gericht um die Abänderung der Titel zu beantragen.
Meine Frage ist nun, wer diese Kosten trägt ?
Desweiteren würde ich gerne wissen, falls die Berechnung meines Anwalts von der Gegenseite nicht anerkannt wird und heraus käme, ich müsste doch noch einen geringen Anteil Unterhalt an mein jüngeres Kind zahlen (z.b. 100-200 €), wie hoch wären dann die Kosten der Abänderungsklage für mich, bzw, wer muss das ganze denn nun bezahlen ?
Da mein älteres Kind den Titel auch nicht aushändigen will, obwohl kein Unterhaltsanspruch mehr besteht (auch vom Anwalt der Gegenseite so festgestellt), wer trägt die Kosten, wenn ich nun die Abänderungsklage beantragen muss ?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG
Nikodemus
ich habe folgend Fragen bezüglich einer Abänderungsklage eines Unterhaltstitel (Dynamisch, nicht begrenzt, Jugendamt 2000, abgeändert 2005 auf 100% Mindestunterhalt):
2 Kinder, beide mittlerweile volljährig, an die ich bisher Barunterhalt zahlte. (ca. 600 €)
1. Kind, Student, wohnt in eigener Wohnung, 2. Kind Schüler wohnt bei KM.
Nun hat mein Anwalt berechnet, dass ich eigentlich aufgrund meines geringen Einkommens nicht mehr unterhaltspflichtig bin.
(Bereinigtes Netto ca. 1000 €)
KM hat zudem eine höheres Einkommen (bereinigtes Netto ca. 1700) und laut Berechnung meines Anwalts müsste Sie für den Unterhalt des jüngeren Kindes (fast 19) aufkommen.
Das ältere Kind (21) hat keinen Unterhaltssnspruch mehr.
Nun bat ich meine Kinder um freiwillige Herausgabe der Unterhaltstitel, jedoch mit negativem Ausgang.
Jetzt bleibt mir ja nur noch der Gang zu Gericht um die Abänderung der Titel zu beantragen.
Meine Frage ist nun, wer diese Kosten trägt ?
Desweiteren würde ich gerne wissen, falls die Berechnung meines Anwalts von der Gegenseite nicht anerkannt wird und heraus käme, ich müsste doch noch einen geringen Anteil Unterhalt an mein jüngeres Kind zahlen (z.b. 100-200 €), wie hoch wären dann die Kosten der Abänderungsklage für mich, bzw, wer muss das ganze denn nun bezahlen ?
Da mein älteres Kind den Titel auch nicht aushändigen will, obwohl kein Unterhaltsanspruch mehr besteht (auch vom Anwalt der Gegenseite so festgestellt), wer trägt die Kosten, wenn ich nun die Abänderungsklage beantragen muss ?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
LG
Nikodemus
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