Kindergeldteilung bei Umgang in den Ferien ?

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    • Kindergeldteilung bei Umgang in den Ferien ?

      Hallo,

      KM hat mich (KV) damit überrascht, dass sie für den kommenden Ferienumgang der Kinder - sie sind 2 Wochen im August bei ihr - das halbe Kindergeld für August fordert.

      Die Kinder leben bei mir, ich erhalte das volle Kindergeld und mangels Leistungsfähigkeit der KM keinen Kindesunterhalt.

      Von so einer Teilung des Kindergelds habe ich noch nie gehört.

      Ich könnte mir vorstellen, freiwillig, z.B. wegen Mehrbedarf, einen Zuschuss zum nachehelichen Unterhalt zu geben, den sie mir dann als Unterhaltsleistung auf Anlage U bescheinigen soll. Wäre sowas denkbar ?

      LG
      Jon
    • Hallo edy,

      nein, keinen Unterhalt und keinen Vorschuss (damit habe ich mich noch gar nicht geschäftigt). Eben einfach nur das Kindergeld, und dann werde ich natürlich in der Steuer den vollen Freibetrag beantragen (mangels Unterhaltszahlungen). Aber das wäre ein anderes Thema.

      Ok, ich lese gerade, dass der Unterhaltsvorschuss was für Alleinerziehende ist. Ich habe wieder geheiratet.

      edy schrieb:



      Du bekommst Unterhaltsvorschuss?


      Gruss
      Jon

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    • Hallo Jon,

      Habe ich das richtig verstanden Habe?

      Die Kinder leben bei Dir und Deiner Frau.
      Die KM bezahlt keinen Unterhalt.
      Sie bekommt von Dir Ehegattenunterhalt.

      Und möchte jetzt das halbe Kindergeld?

      Warum bekommt sie Unterhalt? Seit wann seid ihr denn geschieden? Wie lange ward ihr verheiratet? Warum muss sie nicht für sich selber sorgen???

      Ganz ehrlich, ich finde es vorsichtig gesagt, ohne die Hintergründe zu kennen, unverschämt, solche Forderungen zu stellen, nachdem Du für Deine Kinder ganz alleine auskommst!
      Alle anderen, meistens Zahlväter, bekommen für ihren Umgang auch kein Kindergeld!
      Wir bekommen noch nicht mal anteilig Pflegegeld für die behinderte Tochter meines LG!

      Rechtliche Grundlagen sind mir keine bekannt, ich würde ein klares Nein erteilen!
    • Hallo Diabolo,

      ja, ist schon richtig. Scheidung ist ein Jahr her. Es gibt keine Gerichtsentscheidung zum nachehelichen Unterhalt, aber da nicht klar ist wie das ausgehen würde und ob es eher mehr oder weniger werden würde, haben wir einfach mal den Trennungsunterhalt weiter laufen lassen. Eine neue Festsetzung wäre ein Risiko für beide, und der Prozess teuer. Sie arbeitet kaum, aber hätte vermutlich zeitlich begrenzt schon Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bei Zurechnung eines fiktiven Einkommens. Aber das war nicht das Thema.

      Für die Teilung des Kindergelds kenne ich auch keine Rechtsgrundlage. Mir gibt nur zu denken, das jedem Elternteil das halbe Kindergeld zusteht, und beim KU-pflichtigen dieser dann mit dem Unterhalt verrechnet wird. Wenn aber mangels Leistungsfähigkeit gar kein Unterhalt gezahlt wird, gibt es vielleicht nichts zu verrechnen?

      Nun gut, um den Kindern den Aufenthalt angenehmer zu machen, könnte ich mir eine Unterstützung schon vorstellen. Wenn ich sonst eine Woche Ferienbetreuung buche, kostet das auch das halbe Kindergeld und geht nur bis zum Nachmittag. Aber wenn schon, dann hätte ich das lieber als Ehegattenunterhalt, damit ich es später von der Steuer absetzen kann. Und eben freiwillig, vielleicht per netter Anfrage, und nicht per Einschreiben mit Aufforderung. Fristsetzung und Bezug auf den Anwalt.

      LG
      Jon

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    • Hallo Jon,

      Ich sehe das ähnlich!

      Kindergeld wird voll an das betreuende Elternteil ausgezahlt, die Hälfte vom Zahlbetrag KU abgezogen, ich glaube, wegen der Kosten des Umgangs. Wenn aber gar kein Unterhalt gezahlt wird, trägst Du 100% barunterhalt und 100% Naturalunterhalt!

      Sie kann sich doch mal mit der Kindergeldkasse darüber auseinander setzen!

      Oder Du fragst dort mal vorsichtig nach?

      Persönlich finde ich ihr Ansinnen ziemlich dreist!

      LG Diabolo
    • HI,

      nun hat sich das Thema doch wieder mal vom rechtlichen zum emotionalen Thema gewandelt...

      Nachdem ich der KM mitteilte, dass ich nicht das halbe Kindergeld überweise (mangels rechtlicher Grundlage), und ihr stattdessen angeboten habe, einen entsprechenden Mehrbedarf für ihren nachehelichen Unterhalt zu überweisen, hat sie den Ferienumgang kurzerhand abgesagt. Der hätte morgen angefangen. Frei nach dem Motto: wenn du nicht tust was ich well sehen mich die Kinder eben nicht. Und ich stehe doch irgendwie wie derjenige da, der Schuld an der Sache ist. Die Kinder sind enttäuscht (sie sehen sie sowieso nur selten weil sie nicht öfter möchte.).

      Jetzt muss ich tatsächlich einiges sehr kurzfristig organisieren, und am Ende wird es für mich sicherlich teurer und stressiger als wenn ich wie gewünscht gezahlt hätte.

      Trotzdem geht es mir völlig gegen den Strich, wenn ich den Umgang mit der KM quasi als Betreuungsleistung einkaufen soll.

      LG
      Jon
    • Jon schrieb:

      Es gibt keine Gerichtsentscheidung zum nachehelichen Unterhalt, aber da nicht klar ist wie das ausgehen würde und ob es eher mehr oder weniger werden würde, haben wir einfach mal den Trennungsunterhalt weiter laufen lassen.

      Hallo Jon,

      hast du das auch eingehend mit deinem RA besprochen? Die Weiterzahlung des Trennungsunterhalts als nachehelicher Unterhalt könnte zum Bumerang werden, Stichwort Vertrauenstatbestand. Anderer Fall, aber als Beispiel geeignet:

      Link entfernt, da kommerzielle Werbung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

    • Ach Jon, das tut mir aber sehr leid für Deine Kinder!

      Ich weiß so gar nicht, was ich dazu sagen soll! Die Kinder so zum finanziellen Spielball zu machen ist grausam!

      Gibt es eine Umgangsregelung?
      Ward ihr mal beim Jugendamt?

      Ich bewundere Dich, dass Du die Sache mit dem Unterhalt so sachlich sehen kannst!
      Mir will nicht in den Kopf, warum sie nicht selbst für sich Sorgen soll, und sich dann auch noch die Zeit mit ihren Kindern noch bezahlen lassen will!

      Ich wäre so sauer, ich würde wahrscheinlich alles versuchen, ihr meinen Geldhahn zuzudrehen.

      Ich wünsche Dir und Deinen Kindern trotzdem schöne Ferien und alles Gute,

      LG Diabolo
    • Hallo jon,

      Wie viele Kinder hast du mit der EX ? Wie alt sind die Kinder?

      Hier wird wohl einiges zu Lasten der Kinder ausgetragen? Mutter nimmt die Kinder nur gegen Bezahlung?

      Vater würde zwar etwas zahlen aber keine 184€ ( bei 2 Kindern) , sondern höchstens 150€ ? ( ein verringertes steuerliches EK von 184€ ergibt

      eine um wie viel € verringerte Steuerlast? ).

      Natürlich darfst du dir von der EX nicht alles gefallen lassen, aber es geht halt zu Lasten der Kinder.

      Darüber sollten beide Eltern nachdenken.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • Clint schrieb:



      hast du das auch eingehend mit deinem RA besprochen? Die Weiterzahlung des Trennungsunterhalts als nachehelicher Unterhalt könnte zum Bumerang werden, Stichwort Vertrauenstatbestand. Anderer Fall, aber als Beispiel geeignet:

      Link entfernt, da kommerzielle Werbung
      Hallo Clint,

      danke für den Hinweis. Werde das mal in eine ISUV-Rechtsberatung einbringen. Die Sache ist komplex, da auch der Trennungsunterhalt nicht berechnet wurde, sondern nur so pi-mal-Daumen in einem Vergleich festgelegt wurde. Die Berechnung war zu komplex und führte nicht zu sinnvollen Ergebnissen. Immerhin gibt es Anwaltsschreiben bzgl Erwerbsobliegenheit, d.h. es ist schon klar dolkumentiert, dass wir eine Erwerbstätigkeit erwarten. Auf der anderen Seite steht aber auch z.B. eine andere Berechnung meines Wohnvorteils nach der Scheidung, und anderes. Letztlich ist offen, wohin das Pendel schlagen würde.

      Gruss, Jon

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    • Hallo Diabolo,

      Diabolo schrieb:

      Gibt es eine Umgangsregelung?
      Ward ihr mal beim Jugendamt?
      wir hatten mal die Standard-Umgangsregeln, aber irgendwann entschied sich die KM dass das zu viel war. Jetzt ist nur 1 x im Monat 7 Stunden, ohne Übernachtung. Dazu noch Teile mancher Ferien, in letzter Zeit aber nicht mehr die halben Ferien. Derzeit waren wegen anderen nachvollziehbaren Randbedingungen nur 2 Wochen im Sommer drin. Pfingsten gar nichts.
      Die Kinder haben seit letztem Sommer nicht mehr in der Wohnung der KM übernachtet.
      Die Richterin hatte beim letzten Verfahren (in ganz anderer Sache, aber mit Jugendamt) eher zufällig davon erfahren, war überrascht und hat geraten, wieder häufiger Umgang durchzuführen. Geändert hat sich aber nichts.

      Beim JA waren wir lange nicht mehr - zuletzt noch kurz nach der Trennung als die Kinder noch nicht bei mir waren. Nach meinem Eindruck hat das nie was gebracht, ich hatte eher den Eindruck dass man dort froh ist, wenn man ihnen keine zusätzliche Arbeit macht. Ansonsten müssen sie eben gelegentlich bei Gericht dabei sein.

      LG
      Jon

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    • Hallo Jon,

      Hat KM die Kinder wirklich nicht geholt?

      Unser JA hat sich schon sehr bemüht, dass die Kinder mit beiden Eltern Umgang haben, und haben auch vor einer Klage nicht zurückgeschreckt. Es gibt eine feste Umgangsregelung, damit sich auch die Kinder darauf einstellen könnten!

      LG Diabolo
    • Hallo Diabolo,

      Diabolo schrieb:

      Hat KM die Kinder wirklich nicht geholt?

      Unser JA hat sich schon sehr bemüht, dass die Kinder mit beiden Eltern Umgang haben, und haben auch vor einer Klage nicht zurückgeschreckt. Es gibt eine feste Umgangsregelung, damit sich auch die Kinder darauf einstellen könnten!
      nein, sie hat sie nicht geholt. Mein Notfallplan steht jetzt auch, die Kinder sind wochenweise verteilt auf die Verwandtschaft: alle Grosseltern (auch ihre Eltern) und die Familie des Bruders des Ex helfen mit. Die kennen diese Notfallaktionen schon - war nicht das erste Mal. Ich habe den Eindruck es ist jetzt auch für die Kinder wieder ganz ok - es war auch für die Kinder nicht das erste Mal. Aber das erste Mal sooo kurzfristig, die Koffer waren schon gepackt.

      Schön wenn es auch engagierte JA Mitarbeiter gibt. Keiner der für uns im Lauf der Zeit zuständigen Mitarbeiter hat beispielsweise jemals die Kinder selbst sehen wollen oder mit ihnen sprechen wollen. Andererseits macht es wohl Sinn, dass der Druck vom JA kommt, in Vertretung der Kinder. Soweit ich weiss habe ich als Vater kein Recht den Umgang von ihr mit den Kindern einzuklagen (Umgangspflicht), das ist wohl eher ein Recht der Kinder.

      Von ihr kam jetzt nur noch eine Ermahnung, ich wäre doch verpflichtet, ihr unaufgefordert mitzuteilen, wenn sich die Kinder irgendwo anders ohne mich aufhalten. Weiss nicht ob das so ist. Die Grosse steht ja sowieso mit ihr im Chat-Kontakt, und ihre Eltern haben ihr vielleicht auch schon gesagt, dass der Kleinere gerade dort ist.

      LG
      Jon

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    • Hallo Jon,

      Doch, Du kannst für die Kinder das "Umgangsrecht" einklagen. Du tust es als Sorgeberechtigter in ihrem Namen. Die Kinder bekommen dann einen Verfahrensbeistand zugeteilt, der in ihrem Namendas ganze regelt! Sie werden auch von ihm nach ihren Wünschen gefragt. Da es ein Verfahren für die Kinder ist, werden die Kosten geteilt!
      Bei nicht befolgen des Beschlusses wird Zwangsgeld verhängt!

      Nun ja, sie hat Dich mit der Betreuung hängenlassen, wenn sie was wissen will, soll sie doch fragen!

      ( aber rechtlich hat sie das Recht es zu wissen, komisch, dass sie das interessiert!!!)

      LG Diabolo
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