Hallo,
KM hat mich (KV) damit überrascht, dass sie für den kommenden Ferienumgang der Kinder - sie sind 2 Wochen im August bei ihr - das halbe Kindergeld für August fordert.
Die Kinder leben bei mir, ich erhalte das volle Kindergeld und mangels Leistungsfähigkeit der KM keinen Kindesunterhalt.
Von so einer Teilung des Kindergelds habe ich noch nie gehört.
Ich könnte mir vorstellen, freiwillig, z.B. wegen Mehrbedarf, einen Zuschuss zum nachehelichen Unterhalt zu geben, den sie mir dann als Unterhaltsleistung auf Anlage U bescheinigen soll. Wäre sowas denkbar ?
LG
Jon
KM hat mich (KV) damit überrascht, dass sie für den kommenden Ferienumgang der Kinder - sie sind 2 Wochen im August bei ihr - das halbe Kindergeld für August fordert.
Die Kinder leben bei mir, ich erhalte das volle Kindergeld und mangels Leistungsfähigkeit der KM keinen Kindesunterhalt.
Von so einer Teilung des Kindergelds habe ich noch nie gehört.
Ich könnte mir vorstellen, freiwillig, z.B. wegen Mehrbedarf, einen Zuschuss zum nachehelichen Unterhalt zu geben, den sie mir dann als Unterhaltsleistung auf Anlage U bescheinigen soll. Wäre sowas denkbar ?
LG
Jon