Unterhaltspfändung/Erhöhung des Unterhaltes

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    • Unterhaltspfändung/Erhöhung des Unterhaltes

      Hallo zusammen,

      ich bräuchte mal Euren Rat bzw. Meinung zu meinen Fall.

      Bei mir wird seit ca. 3 Jahren der Unterhalt gepfändet bei meinen Arbeitgeber......ich weiss, selbst schuld.......

      Heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen mit der Info, dass sich die Beträge für den Kindesunterhalt an 01.08.2015 ändern. Soweit so gut. Ich weiss aber leider nicht, ob mein Arbeitgeber den Betrag der seinerzeit im PfÜb stand, weiterhin zu zahlen hat oder den Betrag automatisch anpasst. Ansonsten müsste ich den fehlenden Betrag überweisen. Vielleicht könnt Ihr ja ein wenig Licht in meinen Dunkeln bringen.

      Danke schön...

      Ole
    • Hallo edy,

      danke für Deine Antwort. Ich habe gerade mit meiner Personalabteilung gesprochen und die meinten, dass man einen neuen PfÜb braucht um den neuen Betrag zahlen zu können. Müsste ich dann zum Amtsgericht gehen und um einen neuen PfÜb gegen mich selbst beantragen?

      Es bestehen keine Unterhaltsschulden und ist es nicht Voraussetzung das Unterhaltsschulden vorhanden sind um einen Beschluss zu bekommen? Ich steig da nicht mehr durch...... ich habe aber die Differenz bereits angewiesen.

      Lieben Dank für Eure Hilfe

      Grüße
      Ole
    • Hallo ole49,

      je nach Beschluß muss ein bestimmter Gesamtbetrag - evtl. in Teilbeträgen - oder laufende Beträge überwiesen werden. Wenn ein einmaliger Gesamtbetrag, z. B. Rückstand, zu zahlen war, erledigt sich der PfÜb von selbst, sobald der gesamte Betrag einschl. Kosten überwiesen ist.
      Bei laufenden Zahlungen läuft die Pfändung aber so lange weiter, bis sie zurückgenommen wird, entweder vom Jugendamt oder durch Gerichtsbeschluß von deiner Seite.

      Zum Ablauf deiner Zahlungen: wie man deinen Ausführungen entnehmen kann, bist du zur Zahlung bereit - so weit - so gut.
      Die Arbeitgeber sind normalerweise gar nicht erfreut, wenn ihre Personalabteilungen Lohnpfändungen bearbeiten und berücksichtigen müssen. Das bedeutet für sie Mehrarbeit und auch ein gewisses Risiko, immer die richtigen Beträge abzurechnen. Viele trennen sich dann auch gerne bei der nächsten Gelegenheit von diesen Mitarbeitern.

      Wenn du sowieso zur Zahlung bereit bist, würde ich versuchen, die PfÜb einstellen zu lassen und die Beträge freiwillig zu überweisen, aber auf keinen Fall auch noch selbst den PfÜb gegen sich selbst erhöhen lassen. In Absprache mit den Jugendamt müsste die Aufhebung möglich sein.
      Dein Arbeitgeber wird sich freuen und außerdem weiß man nie, wann und wo solche PfÜb außerhalb der Unterhaltssache wieder zutage kommen und unnötig Probleme machen.

      Viele Grüße vom Treckerfahrer
    • Hallo Treckerfahrer,

      Deine Ausführungen kann ich soweit nachvollziehen. Danke dafür.

      Der Rückstand war damals nicht so hoch. Er war bereits mit der ersten Zahlung durch meinen Arbeitgeber erledigt. Ich habe mir nochmal den PfÜb nochmal angeschaut und es ist wirklich der Betrag angegeben und nicht der Prozentsatz (bei mir 110%), was ja bedeuten würde, das mein AG den Betrag erhöhen muss.

      Ich habe in der Vergangenheit mehrfach versucht, mit meiner Ex und dem Jugendamt zu sprechen über die Pfändung, aber leider ohne Erfolg. Das Jugendamt sagt, das nur die Kindesmutter die Pfändung zurück nehmen kann oder ruhend stellen. Leider ist da meine Ex nicht einsichtig.

      Probleme habe ich insoweit, dass ich mittlerweile ein Haus habe zusammen mit meiner neuen Frau und wir gerne unsere Heizung erneuern lassen möchten. Da wir nicht die großen Rücklagen haben,käme nur eine Finanzierung in Frage. Aber da spielen die Banken nicht mit wegen der Pfändung auf meiner Gehaltsabrechnung.

      Deshalb wäre mir sehr daran gelegen, das die Pfändung verschwindet. Ich habe das Glück, das ich im öffentlichen Dienst bin und mein AG in der Beziehung nicht so extrem reagiert wie es in der freien Wirtschaft ist. Sicherlich nicht schön, wenn eine Pfändung vorliegt, aber es ist soweit alles im grünen Bereich.

      Vielleicht hat jemand noch einen guten Rat für mich.....Danke im voraus.

      Schönes Wochenende

      Grüße
      Ole
    • Hallo ole49,

      bei einem PfÜb ist das zuständige Amtsgericht immer mit im Spiel, das außer deiner Ex mitreden (und notfalls in berechtigten Fällen auch stoppen) kann.

      Vielleicht erkundigst du dich dort mal bei einem Rechtspfleger nach Möglichkeiten, wie der PfÜb gestoppt werden kann, weil er deine Möglichkeiten bei Banken usw empfindlich stört und du das auch freiwillig zahlen kannst und auch würdest - deine Ex das aber nicht will, und dass der PfÜb deshalb unbedingt abgestellt werden muss.

      Das mit den Problemen bei der Finanzierung der Heizungserneuerung wäre ein gutes Beispiel für den Rechtspfleger.

      Viel Erfolg wünscht der Treckerfahrer
    • Guten Abend zusammen,

      in meinen obigen Fall bezgl. der Unterhaltserhöhung und Gehaltspfändung habe ich in einen Rechtspflegerforum gelesen, dass der Gläubiger einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausbringen muss um den neuen Unterhaltsbetrag ab 01.08.2015 pfänden zu können.

      Ich stelle mir jetzt nur noch die Frage, ob dann die übliche Voraussetzungen erfüllt sein muss für den neuen Beschluss oder die Gerichte den einfach so statt gegeben wird (Rückstand).

      Was meint Ihr?

      Schönen Restsonntag noch...

      Grüße
      Ole
    • Hallo zusammen,

      kurzes Update: Habe mit dem Jugendamt gesprochen und die SB meinte nur, dass Sie meinen AG über die Erhöhung informiert. Das Schreiben habe ich heute bekommen. Mein AG lässt es jetzt prüfen durch Juristen ob dieses so möglich ist.

      Rechtspfleger beim AG sagt das es ohne neuen PfüB nicht geht.......

      Dann bin ich mal gespannt was so geht hier im Staate........

      Grüße
      Ole
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