Hallo liebe Forumsteilnehmer,es geht mal wieder, wie so oft, ums Geld und benötige dazu eure Meinung.Meine beiden Töchter (16) machen inzwischen die dritte Klassenfahrt zu je zwischen 280€ und 360€ pro Person in diesem Jahr! Für die zweite Klassenfahrt hatte ich bereits Post vom Jugendamt bekommen mit der Bitte die Hälfte nach dem Motto: man kann‘s ja mal probieren, zu bezahlen. Habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich hier keinen Sonderbedarf erkennen kann und wenn überhaupt, nicht wie von Ihm gefordert jeder Elternteil die Hälfte bezahlen sondern vielmehr eine Lastenverteilung nach Einkommen stattfinden muss. Für die aktuelle Klassenfahrt bin ich nun verständlicherweise darauf hingewiesen, dass er von beiden Elternteilen das Einkommen (Mutter hat Beamtenstatus)anfordert und ich entsprechend meine Einkünfte darlegen soll. Soweit so gut. Aktuell bezahle ich 105% nach DT und liege damit eigentlich schon seit 2 Jahren bedingt durch einen betriebsbedingten Jobwechsel 141€ unter meinem Selbstbehalt was ich jedoch bisher nicht problematisch fand, da es ja meinen beiden Töchtern (hoffentlich) zu Gute kommt. Jetzt die Frage: Kann ich die Aufforderung zur Darlegung meiner Einkünfte als Gelegenheit nutzen, falls die Einkommensberechnung ergeben würde dass ich eigentlich nur noch 100% nach DT bezahlen müsste, den Unterhalt entsprechend anzupassen oder benötigt es dazu ein gesondertes Verfahren z.B. Antrag bei Familiengericht? Gruß
Jimmy
Jimmy