Hallo,
mir geht es um folgendes "Problemchen":
Vater und Mutter sind geschieden, haben gemeinsames Sorgerecht für den mittlerweile 14jährigen Sohn.
Der Sohn wurde von der Mutter damals zum Gymnasium angemeldet, obwohl der Vater damals schon die Realschule für die bessere Lösung hielt - er wollte damals aber deswegen nicht vor Gericht gehen.
In den letzten vier Jahren hat sich gezeigt, dass der Sohn ein relativ schlechter Schüler auf dem Gymnasium ist mit einer Tendenz der Verschlechterung von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr wird er mit vermutlich drei 5ern sitzen bleiben. In fast allen Hauptfächern steht er auf einer Vier oder eben Fünf; es gibt keine Bereiche wo er stark ist. Bereits letztes Jahr wäre er um ein Haar sitzen geblieben. Wenn man ihn fragt, gibt es auch kein Fach das ihn wirklich interessiert.
Der Vater ist jetzt der Meinung, dass der Sohn auf einer Realschule deutlich besser aufgehoben wäre, dort bessere Chancen auf einen guten Abschluss hätte und durch Wegfall von zwei Problemfächern eine Chance auf einen Neustart hätte; und vielleicht sogar einmal Freude am Lernen bekommen könnte, wenn er auch endlich mal gute Noten bekommt. Der Weg zum Abitur stünde nach der Realschule immer noch offen. Die Mutter ist der Meinung dass der Wechsel auf die Realschule ein fürchterlicher Abstieg wäre, der Sohn nur endlich einmal richtig lernen müsste (was sicher auch ein Teil der Problematik ist) und sie will den Sohn um jeden Preis auf dem Gymnasium belassen. Der Vater wiederum befürchtet, dass bei einer Wiederholung der Klasse am Gymnasium der Sohn spätestens ein Jahr später die gleichen Probleme wieder haben wird, sich damit seinen Hauptschul-/Realschulabschluss versaut und später das Abitur womöglich gar nicht schafft; und dass der Sohn psychische Probleme bekommt (er war in der Kindergartenzeit und Grundschule schon jahrelang wegen Verhaltensauffälligkeiten in Therapie und hat in diesem Jahr wieder verstärkt Verhaltensprobleme in der Schule gezeigt mit etlichen Verweisen wegen frechem Benehmen, Schwänzen, Unterschleif etc.). Ein großes Problem ist auch, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel an die Realschule nur noch erschwert (während des Schuljahres nur auf Goodwill des Schulleiters) oder (wegen Überschreiten einer Altersgrenze bzw. nach zweimaligem Durchfallen am Gymnasium) gar nicht mehr möglich ist.
Versuche zu einer Einigung zu kommen haben bisher nicht gefruchtet - die Mutter kommuniziert nur über ihre Anwältin. Ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt ist erfolgt, es ist aber zu befürchten dass die Mutter dem Wechsel nicht zustimmen wird.
Da die Anmeldung an der Realschule nur zu einem fixen Termin möglich ist, gibt es jetzt einen relativ großen Zeitdruck. Der Vater hofft, durch einen Antrag bei Gericht noch rechtzeitig (es geht um einen Zeitraum von max. zwei Wochen) die alleinige Befugnis für die Entscheidung über diese spezielle schulische Frage übertragen zu bekommen. Theoretisch gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu diesem Thema zu stellen. Es müssten dann wohl Kind, Eltern und Jugendamt vom Gericht gehört werden. Für die Frage ist entscheidend, inwiefern dem Kind bei Unterlassen der Anordnung (was eine Klassenwiederholung am Gymnasium zur Folge hätte) ein Schaden droht.
Hat jemand von Euch Forumsmitgliedern jemals schon Erfahrungen mit einer solchen einstweiligen Anordnung und/oder mit einem Rechtsstreit über die Schulwahl gemacht? Was haltet ihr von den hier aufgeführten Argumenten, wie würdet ihr aus dem Bauch heraus den Fall entscheiden??
mir geht es um folgendes "Problemchen":
Vater und Mutter sind geschieden, haben gemeinsames Sorgerecht für den mittlerweile 14jährigen Sohn.
Der Sohn wurde von der Mutter damals zum Gymnasium angemeldet, obwohl der Vater damals schon die Realschule für die bessere Lösung hielt - er wollte damals aber deswegen nicht vor Gericht gehen.
In den letzten vier Jahren hat sich gezeigt, dass der Sohn ein relativ schlechter Schüler auf dem Gymnasium ist mit einer Tendenz der Verschlechterung von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr wird er mit vermutlich drei 5ern sitzen bleiben. In fast allen Hauptfächern steht er auf einer Vier oder eben Fünf; es gibt keine Bereiche wo er stark ist. Bereits letztes Jahr wäre er um ein Haar sitzen geblieben. Wenn man ihn fragt, gibt es auch kein Fach das ihn wirklich interessiert.
Der Vater ist jetzt der Meinung, dass der Sohn auf einer Realschule deutlich besser aufgehoben wäre, dort bessere Chancen auf einen guten Abschluss hätte und durch Wegfall von zwei Problemfächern eine Chance auf einen Neustart hätte; und vielleicht sogar einmal Freude am Lernen bekommen könnte, wenn er auch endlich mal gute Noten bekommt. Der Weg zum Abitur stünde nach der Realschule immer noch offen. Die Mutter ist der Meinung dass der Wechsel auf die Realschule ein fürchterlicher Abstieg wäre, der Sohn nur endlich einmal richtig lernen müsste (was sicher auch ein Teil der Problematik ist) und sie will den Sohn um jeden Preis auf dem Gymnasium belassen. Der Vater wiederum befürchtet, dass bei einer Wiederholung der Klasse am Gymnasium der Sohn spätestens ein Jahr später die gleichen Probleme wieder haben wird, sich damit seinen Hauptschul-/Realschulabschluss versaut und später das Abitur womöglich gar nicht schafft; und dass der Sohn psychische Probleme bekommt (er war in der Kindergartenzeit und Grundschule schon jahrelang wegen Verhaltensauffälligkeiten in Therapie und hat in diesem Jahr wieder verstärkt Verhaltensprobleme in der Schule gezeigt mit etlichen Verweisen wegen frechem Benehmen, Schwänzen, Unterschleif etc.). Ein großes Problem ist auch, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel an die Realschule nur noch erschwert (während des Schuljahres nur auf Goodwill des Schulleiters) oder (wegen Überschreiten einer Altersgrenze bzw. nach zweimaligem Durchfallen am Gymnasium) gar nicht mehr möglich ist.
Versuche zu einer Einigung zu kommen haben bisher nicht gefruchtet - die Mutter kommuniziert nur über ihre Anwältin. Ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt ist erfolgt, es ist aber zu befürchten dass die Mutter dem Wechsel nicht zustimmen wird.
Da die Anmeldung an der Realschule nur zu einem fixen Termin möglich ist, gibt es jetzt einen relativ großen Zeitdruck. Der Vater hofft, durch einen Antrag bei Gericht noch rechtzeitig (es geht um einen Zeitraum von max. zwei Wochen) die alleinige Befugnis für die Entscheidung über diese spezielle schulische Frage übertragen zu bekommen. Theoretisch gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu diesem Thema zu stellen. Es müssten dann wohl Kind, Eltern und Jugendamt vom Gericht gehört werden. Für die Frage ist entscheidend, inwiefern dem Kind bei Unterlassen der Anordnung (was eine Klassenwiederholung am Gymnasium zur Folge hätte) ein Schaden droht.
Hat jemand von Euch Forumsmitgliedern jemals schon Erfahrungen mit einer solchen einstweiligen Anordnung und/oder mit einem Rechtsstreit über die Schulwahl gemacht? Was haltet ihr von den hier aufgeführten Argumenten, wie würdet ihr aus dem Bauch heraus den Fall entscheiden??